Unbefristete Aufenthaltstitel bei längerer Abwesen

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
lauta
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristete Aufenthaltstitel bei längerer Abwesen

Guten Tag an Allen,

Ich wohne seit Mai 1999 in Deutschland und besitze seit 2006 einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Ich habe zwei Kinder bin seit 2005 geschieden und arbeite als Selbständiger Handwerker.

Da mein Einkommen gerade für mein Unterhalt reicht und ich hoch verschuldet bin, ist es mir sehr schwierig den Unterhalt für meine Kinder regelmäßig zu zahlen. Deshalb habe ich vor ein paar Jahren Unterhaltstitel beim Jugendamt unterschrieben.
Wegen meiner Verschuldung überlege ich Insolvenz anzumelden, da ich nicht hinterher kommen kann.

Aus familieren Gründen musste ich nach Argentinien(nicht meine Herkunftsland!) für eine längere Zeit ausreisen (voraussichtlich länger als sechs Monaten) möchte aber die Möglichkeit haben nach Deutschland wieder einreisen zu können. Was muss ich dabei beachten damit es möglich ist ohne, dass meinen Aufenthaltstitel erlischt. Gibt es Bestimmungen dafür?

Ich bedanke mich im Voraus

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-- Editiert lauta am 04.01.2013 18:33

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo lauta ,

Was den Unterhaltstitel angeht, den kannst du abändern lassen.

Kein Einkommen=kein Unterhalt

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Der Aufenthaltstitel erlischt bei einer Abwesenheit von 6 Monaten, wenn nicht vorher mit der Ausländerbehörde eine längere Frist vereinbart wurde.

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2x Hilfreiche Antwort

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