Hallo
Ich hätte eine Frage und hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Also, mein Mann lebt nun seid fast 3 Jahren in Deutschland, verheiratet sind wir 4 Jahre. Mir wurde gesagt, dass es möglich wäre nach 3 Jahren die unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, sofern der Ehepartner deutscher Staatsbürger ist.
Falls der Ehepartner selbst nur eine unbefristete Aufenthaltsgenemigung hat, kann man diese erst beantragen (erhalten), wenn man 5 Jahre bereits lebt.
Ich bin zwar hier geboren, habe aber noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.
Gibt es irgendeine Möglichkeit oder Ausnahmeregelungen, dass man trotzdem nach 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhält ????
Er macht einen Integrationskurs und ist seit 2 1/2 Jahren fest angestellter Monteur.
Können wir einen Antrag stellen?? Oder was würde er noch vorlegen müssen um vorzeitig diese zu erhalten??? Oder müssen wir einfach diese 5 Jahre abwarten ???
Ich bin sehr danbar, für jede Antwort =)
-- Editiert am 06.11.2010 21:22
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach 3 Jahren???
Notfall?
Notfall?
Nein, eine Ausnahmeregelung gibt es hier nicht. § 9 AufenthG
(Niederlassungserlaubnis) gilt übrigens für jeden Ausländer gleichermaßen. Auch als Ehepartner eines/einer Deutschen muss er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Bezüglich der drei Jahre Aufenthalt hat da jemand etwas verwechselt. Als Ehepartner einer Deutschen könnte dein Mann nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, nicht aber die Niederlassungserlaubnis.
Welche Gründe den Gesetzgeber dazu veranlasst haben, eine Regelung zu erlassen, nach der der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft leichter ist als der Erwerb eines Daueraufenthaltsrecht als Ausländer, ist rätselhaft. Es muss wohl auf Seiten der Konservativen mit dem Glauben an die Unauflöslichkeit der Ehe zu tun haben (ungeachtet der Tatsache, dass die Trennungs-/Scheidungsrate nach der Einbürgerung sprunghaft ansteigt - in entsprechenden Foren liest man ja des Öfteren die Frage, wie lange man die Ehe mit dem/der Deutschen noch "aushalten" müsse). Auf Seiten der Linken hat es wohl mit dem Wunsch zu tun, möglichst jedem ohne besondere Prüfung einen deutschen Pass zu verschaffen.
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Hi,
nö, der ausländische Ehepartner eines/einer Deutschen kriegt die NE nach 3 Jahren (§ 28(2) AufenthG
).
Gruß vom mümmel
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1. Kann eine Niederlassungserlaubnis schon nach 3 Jahren erteilt werden?
Im Regelfall hat der Ausländer den Anspruch auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren.
Nach 3 Jahren ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis dann möglich, wenn der Ausländer mit eine Ehegatten verheiratet ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, vgl. § 28 Abs. 2 AufenthG
.
Schwierigkeiten gibt es öfter, wenn es Unterbrechungen in den Aufenthaltszeiten gibt. Teilweise verweigern die Ausländerbehörden die Erteilung der Niederlassungserlaubnis, wenn es längere Untrebrechungen gab, z.B. weil der Ausländer länger im Ausland war. Je nach Fall kann dieser Einwand der Ausländerbehörde unberechtigt sein.P
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