Unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten und danach Einbürgerung

14. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Graf9076
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten und danach Einbürgerung

Hallo liebe Leute,

ich bin Yekaterina und lebe seit 17 Jahren mit meinem deutschen Ehemann in Deutschland.
Ich selber besitze die Kasachische Staatsbürgerschaft und möchte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Zurzeit habe ich die gewohnte, drei-jährige, befristete Erlaubnis. Ich habe auch eine Arbeitsstelle, mit der ich problemlos auf eigenen Beinen stehen könnte. Außerdem habe ich zwei deutsche Kinder.

Zu meinem Problem:

Ich selber arbeite und verdiene mein eigenes Geld, jedoch kriegt unsere Familie Hartz4, da mein "Ehemann" nicht arbeiten will und auf der faulen Haut liegt. Außerdem versucht er mich meiner Meinung nach damit zu erpressen, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, da er nicht arbeiten geht und wir somit trotzdem Hartz4 wegen ihm bekommen.

Unsere Ehe läuft überhaupt nicht gut, früher war er gewalttätig gegenüber mir und den Kindern und steckte sich das Kindergeld in die eigene Tasche. Ich möchte mich auf alle Fälle von ihm trennen, es ist einfach unerträglich und meine Psyche ist auch nicht mehr die beste wegen ihm.

Könnte ich jetzt mit meiner 19jährigen Tochter, die eine Ausbildung macht und Geld verdient und mit meinem 16jährigen Sohn in einer getrennten Wohnung leben, da sie ja Geld bekommt und ich auch genug verdiene, damit ich kein Hartz 4 mehr kriege und endlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalte?

Wenn ich sie bekäme, würde ich mich endgültig von ihm scheiden lassen und eine Einbürgerung in die Wege leiten. Ist mein Problem noch lösbar?

Es kann ja nicht sein, dass ich als Ausländerin keine Rechte habe und sozusagen unter seiner Nase tanzen muss, weil er mich erpresst usw. . Ich bitte um dringenden Rat.

Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Es kann ja nicht sein, dass ich als Ausländerin keine Rechte habe und sozusagen unter
seiner Nase tanzen muss, weil er mich erpresst usw. .

So ist es doch auch nicht, wieso unterstellst Du derartiges ?
Hast Du denn schon einmal um ein Beratungsgespräch bei der Ausländerbehörde nachgesucht ?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von Graf9076):
Könnte ich jetzt mit meiner 19jährigen Tochter, die eine Ausbildung macht und Geld verdient und mit meinem 16jährigen Sohn in einer getrennten Wohnung leben, da sie ja Geld bekommt und ich auch genug verdiene, damit ich kein Hartz 4 mehr kriege und endlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalte?


Ja, natürlich! Wenn der Lebensunterhalt für dich und deine Kinder aus eigener Kraft bestritten wird, sind die finanziellen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auf jeden Fall erfüllt. Selbst wenn du nur den Lebensunterhalt für dich selber bestreiten könntest, wäre eine Erteilung möglich, weil Ausländer mit deutschen Angehörigen nicht schlechter gestellt werden sollen als Ausländer ohne deutsche Kinder und/oder einen deutschen Ehepartner.

Du kannst sowieso jederzeit ausziehen (und deine Kinder sind in einem Alter, dass sie sich selber entscheiden können mit dir zu ziehen). Nach mehr als 3 Jahren Ehe in Deutschland hast du Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig von der Ehe (§ 31 AufenthG ). Auch mit diesem Titel kannst du dauerhaft in Deutschland bleiben, wenn du für dich selber sorgen kannst.

Du kannst aber auch jederzeit die Einbürgerung nach § 10 StAG beantragen (Anspruchseinbürgerung). Dafür muss du keine Niederlassungserlaubnis besitzen. Dafür reicht das eigenständige Aufenthaltsrecht der Ehegatten nach § 31 AufenthG , aber auch das jetzige Aufenthaltsrecht als Ehefrau eines Deutschen. Für die Einbürgerung nach § 10 StAG sollte man normalerweise keine Sozialleistungen beziehen, aber es reicht auch, wenn man nachweisen kann, dass man den Bezug nicht zu vertreten hat. Wenn deine Einkünfte reichen, um dich selber und auch deine Kinder zu versorgen (die Einkünfte der Tochter werden hier angerechnet), darf dir nicht negativ angerechnet werden, dass dein (deutscher) Mann nichts verdient. Da hast du einen Anspruch auf Einbürgerung, egal ob du dich trennst oder nicht. Wenn die Situation für dich so unangenehm ist, wie du es beschreibst, kann man dir nur raten, auszuziehen. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite.

-- Editiert von Felicite am 14.02.2016 22:43

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Graf9076
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal vielen lieben Dank für eure Antworten !

Bedeutet das, dass ich eine eigenständige, befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen kann, obwohl ich trotzdem verheiratet bin, da ich ja durch Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen bin?

Es wär schön, wenn es so wäre, da er ständig Stress macht, wenn man alle drei Jahre zur Ausländerbehörde muss.
Ich will einfach nicht abhängig von ihm sein, das ist mein Problem. Und die Kinder sind auch auf meiner Seite, sodass er nicht das Sorgerecht nehmen kann usw.

Ist es möglich eine unabhängige Erlaubnis zu kriegen, ohne dass ich mich vorerst scheiden lasse?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Ist es möglich eine unabhängige Erlaubnis zu kriegen, ohne dass ich mich vorerst scheiden lasse?

Das hat Dir doch @Felice erklärt:
Zitat:
Nach mehr als 3 Jahren Ehe in Deutschland hast du Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig von der Ehe (§ 31 AufenthG ). Auch mit diesem Titel kannst du dauerhaft in Deutschland bleiben, wenn du für dich selber sorgen kannst.

Nur zur Ausländerbehörde hingehen und das beantragen musst Du schon selbst. Die machen keine Hausbesuche für solche Zwecke.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Graf9076
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist es dann auch egal, ob ich noch zurzeit wenig Hartz4 bekomme? Oder muss man für die Beantragung kein Hartz4 bekommen?
Kann ich einfach hingehen und das beantragen ohne irgendwelche Bedingungen ausser, dass die Ehe schon 3 Jahre besteht?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von Graf9076):
Kann ich einfach hingehen und das beantragen ohne irgendwelche Bedingungen ausser, dass die Ehe schon 3 Jahre besteht?


Ja. Die Voraussetzung für die erste Erteilung ist allein, dass du über 3 Jahre in ehelicher Gemeinschaft in Deutschland gelebt hat (also nicht das Bestehen der Ehe, sondern das Zusammenleben als Ehepaar). Erst einmal bekommst du einen Aufenthaltstitel nach § 31 für ein Jahr ohne jede Prüfung der Sicherung des Lebensunterhalts. Du würdest diese AE auch bekommen, wenn du keine Arbeit hättest und komplett von Hartz IV abhängig wärst. Innerhalb dieses einen Jahres muss man dann allerdings dafür sorgen, dass man seinen Lebensunterhalt sichert. Nach deinen Aussagen sollte das aber kein Problem sein.

Also: Einfach beim Ausländeramt den Antrag stellen. Die kennen dort deine Historie; innerhalb von 17 Jahren hast du ja schon einige Verlängerungen beantragt, bei denen dein Mann das Zusammenleben bestätigt hat. Im Nachhinein kann dich dein Mann mit nichts erpressen, ihr habt schließlich als Familie zusammengelebt, was im Zweifel auch deine Kinder bestätigen können.

Daneben hast du aber (noch) einen weiteren Aufenthaltsgrund unabhängig vom ehelichen Zusammenleben: Du bist Mutter eines minderjährigen Deutschen. Solange dein Sohn minderjährig ist und du das Sorgerecht hast, ist dein Aufenthalt gesichert. Wenn du danach für dich alleine sorgen kannst, musst du nicht um deinen weiteren Aufenthalt fürchten.

Parallel kannst du dann auch einen Einbürgerungsantrag stellen. Finanziell dürfte der Einbürgerung nichts im Wege stehen.

-- Editiert von Felicite am 15.02.2016 18:39

3x Hilfreiche Antwort

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