Hallo,
habe auf einer großen Kreuzung als Linksabbieger einem von vorne kommenden, geradeaus fahrenden Fahrzeug die Vorfahrt genommen. Wir beide sind, da Stopp-Zeichen, aus dem Stand heraus angefahren.
Lässt sich aus der Gefährdungshaftung heraus dem anderen nicht eine Teilschuld zuweisen? Ein unabwendbares Ereignis kann es doch nicht gewesen sein, da der andere mir in die rechte Seite gefahren bin, ich also schon fast aus der Kreuzung war. Er hätte mich sehen und den Unfall verhindern können.
Wie ist die gängige Rechtsprechung in solchen Fällen ?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar !
Jens
Unabwendbares Ereignis !?
14. Januar 2003
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Frage vom 14. Januar 2003 | 16:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unabwendbares Ereignis !?
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