Umzugskosten + Renovierungskosten

25. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
balikoglan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzugskosten + Renovierungskosten

Hallo

Ich wohne z.Z. bei meinen Eltern und möchte umziehen. Ich mache Grad eine Umschulung und bekommt Hartz4 von der ARGE. Habe jetzt eine Wohnung gefunden und den Mietvertrag abgeschlossen. Die Arge hat da zugestimmt und nun soll ich ein Antrag auf Umzugskosten, Renovierungskosten und Wohnungserstaustattung stellen. Ich soll angeben was ich brauche (aufzählen). Ich brauche alles, aber ich weiß nicht wie ich es schriftlich festhalten soll bzw. möchte ich nichts vergessen anzugeben.
Im Internet habe ich auch recherchiert, aber nichts passendes gefunden. Es ist dringend, weil ich am 1. Juni umziehen möchte.
Gibt es eine Antragsbeispiel an dem ich mich orientieren kann?

Vielen Danke

balikoglan

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Vielleicht gehst du einfach mal mit offenem Blick, Zettel und Stift durch die elterliche Wohnung....

Grüße

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@balikoglan:

Verstehe ich das richtig, dass die ARGE Dich darauf hingewiesen hat, die entsprechenden Anträge zu stellen? Wow, dass es sowas nocht gibt...

Zu Deiner Frage: Am besten stellst Du drei getrennte Anträge nach dem Mustern:

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Übernahme der notwendigen

Umzugskosten
Renovierungskosten
Erstaustattung,

gemäß begefügter Aufstellung.


Jeweils auf einem Extrablatt zählst Du dann alles auf, was benötigt wird.

Umzugskosten:

- Miete, einschließlich nachzuweisender Bezinkosten, für einen Transporter
- Verpflegungspauschale für helfende Verwandte, Bekannte, Freunde
- Kosten für den Nachsendeauftrag bei der Post (15 Euro)
- Anschlussgebühr für Telefon
- und alles das, was sonst noch in direktem Zusammenhang mit dem Umzug anfällt.

Renovierungskosten:

- x Rollen Tapeten zu je y €
- x Eimer/Dosen Farbe zu je y €
- Pinsel, Pinselreiniger, Abdeckfolie, Klebebend usw.
- ggf. Bodenbeläge.
- ggf. Rollos

Bezgl. der Bodenbeläge wird seitens der ARGE oftmals darauf verwiesen, dass dafür der Vermieter zuständig ist. Das kann richtig sein, muss aber nicht. Letztendlich kommt es insbesondere auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an, aber auch darauf, ob es ortsüblich ist, Wohnungen ohne Bodenbeläge zu vermieten.

Bodenbeläge und Rollos können ggf. auch zur Erstausstattung gehören.

Erstausstattung:

In erster Linie musst Du natürlich selber wissen, was Du da alles benötigst. Zur Erstausstattung gehört alles, was für eine bescheidene Haushaltsführung notwendig ist, sofern es nicht bereits vorhanden ist, z.B.:

Küchenschränke inkl. Kühlschrank und Elektroherd, Tisch und Stuhl, Wohnzimmerschrank, zumindest 1 Sessel und Tisch, Kleiderschrank, Bett + Matratze, Waschmaschine, TV Gerät, aber auch Geschirr, Besteck, Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Staubsauger, Besen, Handfeger + Kehrblech, Mülleinmer, Töpfe + Pfannen, Lampen, Gardinen usw., usw. Musst halt selber genau nachdenken, was Dir alles fehlt.

Nach Möglichkeit bei allen Teilen die Anzahl und Preise angeben. Die Preise sollen einerseits so bemessen sein, dass Du damit auch tatsächlich auskommst, andererseits aber auch nicht überzogen sein. Zu bedenken ist auch, dass es zulässig ist, auf Pauschalen, oder auf Gebrauchtmöbel zu verweisen. Dennoch lieber etwas mehr beantragen, als zu wenig. Gekürzt wird wahrscheinlich sowieso.

Gruß,

Axel



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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

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#3
 Von 
balikoglan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort AxelK
Habe bei der ARGE nachgefragt und die Sachbearbeiterin hat mir erzählt ich soll einen Antrag stellen. Die ARGE hat mich darauf nicht hingewiesen. Anträge/Formulare zum ausfüllen haben die nicht. Ich soll alles auflisten was ich brauche. Da ich mich in der Materie nicht auskenne, wollte ich nichts falsches machen.

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#5
 Von 
balikoglan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles werde ich bestimmt nicht bezahlt bekommen, aber lieber nichts vergessen zu erwähnen.
Ich habe auch der Sachbearbeiterin gesagt das ich ausziehen möchte.
Ich hoffe nur das ich vielleicht die Hälfte bekomme was ich brauche.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@StTom:

Immerhin hat die ARGE dem Umzug zugestimmt. Demnach muss es schon entsprechende Gründe für die Notwendigkeit geben. Diese Notwendigkeit ist natürlich Voraussetzung für die Leistungsgewährung.

Und nur mal so am Rande: Zuschüsse für die Erstausstattung können auch Arbeitnehmer bekommen, die keine Leistungen beziehen, wenn der Bedarf nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann. Zugegebenermaßen wissen das wohl die wenigsten, weshalb es auch wohl nur selten beantragt werden.

@balikoglan:

quote:
Die ARGE hat mich darauf nicht hingewiesen.


Hätte mich ja auch schwer gewundert. :cool:

Dann drücke ich Dir mal die Daumen, dass die Anträge trotzdem positiv entschieden werden.

Gruß,

Axel


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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

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#7
 Von 
balikoglan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir AxelK... Habe auch mal deine Homepage besucht... Ist super geworden...
Ich habe auch vor ein Homepage zu machen... Nur weiß ich nicht wie das gehen soll. Gibt es gute und einfache Seiten mit denen man solche Internetseiten kostenlos öffnen kann? Oder was würdest Du mir empfehlen?

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#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Sag mal, Bali, wie alt bist du?

Du möchtest ausziehen, hast dafür aber weder das Geld, noch eine Ahnung, wie dein eigener Haushalt aussehen soll.

Du möchtest eine Homepage haben, wie Axel, hast aber auch hier null Plan.

Vielleicht solltest du dir erst mal unter den elterlichen Fittichen die Fähigkeiten für ein selbstbestimmtes Leben aneignen....

Scusi, ich weiß, es gehört nicht zum Thema, aber manchmal bin ich einfach nur fassungslos... :augenroll:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
balikoglan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin 28 "mikkian" und habe echt nicht viel Ahnung, deshalb frage ich ja.
Ich möchte lernen und dazu ist man ja nie alt genug. Ich möchte eine Homepage haben, aber nicht wie AxelK, sondern meine private Homepage.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hamstergirl9
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 35x hilfreich)

Hi, mit 28 Jahren wirds aber Zeit. Ich finde es ok, wenn Die ARGE zustimmt, ist das seine Chance. Außerdem was ist, wenn Dus mit Biegen und Brechen zahlen könntest und danach finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen müsstest. Nur kurz dazu, von wegen keinen Plan.
So, es gibt es Buch von früher, das heißt "Mein Recht auf Sozialhilfe", da ist alles aufgelistet, was so an Kosten und Anschaffungen anfallen. Da kannst Du Dich durchwühlen.
Früher war es das Sozialamt heute ist es die ARGE.
Lass Dich nicht runterziehen, dass wird schon. Zudem kannst Du bei der Caritas nachfragen, die helfen einem mit den ganzen Anträgen usw.
Viel Spáß, kenne soeinen Akt zu genüge, bin 7 x in 3 Jahren umgezogen, allerdings war ich selbstzahler und deshalb weiß ich was das kostet.
Ciao hamstergirl 9

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich hoffe doch sehr, dass balikoglan sich wenn, dann ein Buch über ALGII zu Gemüte führt und keins über Sozialhilfe. Das sind zwei grundverschiedene Leistungen und die Ansprüche bei AlgII sind geringer.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@balokoglan

ergänzend zu @hamburgerin: das von @hamstegirl erwähnte buch ist alt und damit auch bei sozialhilfe unbrauchbar

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@all:

Und wenn wir dann schon dabei sind, auch mal ein konkreter Tipp:

Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A - Z, zu bestellen per Mail unter

agtuwas@web.de oder d.v.s.@t-online.de zum Preis von 10 Euro inkl. Porto.

Absolut empfehlenswerte Lektüre nicht nur für den TE, sondern für alle Leistungsempfänger oder solche, die befürchten zum Leistungsempfänger zu werden.

Unter anderem darin enthalten eine ziemlich umfangreiche Liste, was alles zu Erstausstattung gehört und auch wann man Erstausstattung erhalten kann. Aber auch noch viel mehr.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

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#14
 Von 
balikoglan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Ratschläge...

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