Tag auch, bin vor einem jahr zu meiner Freundin gezogen. Hatte dabei vergessen gez dies zu melden, nachdem sie für ihre Wohnung ja zahlt. Nun kam Post und fordert für die letzten vier Monate eine Nachzahlung ein.
Hat wer nen Vorschlag wie ich mich verhalten solle?
Besten Dank schon mal vorab für euer Engagement.
Schönen tag noch
Gruß Flo
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7. Juli 2017
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Frage vom 7. Juli 2017 | 11:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 7. Juli 2017 | 12:31
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Per Einschreiben dem Beitragsservice eine entsprechende Meldebescheinigung und die Beitragsnummer der Freundin schicken und um rückwirkende Befreiung bitten.
Danach hoffen. Anspruch besteht nämlich keiner, aber in letzter Zeit ist der Beitragsservice bei sowas wohl kulant.
#2
Antwort vom 7. Juli 2017 | 22:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Cool,werde ich versuchen. Besten Dank
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juli 2017 | 09:52
Von
Status: Praktikant (508 Beiträge, 175x hilfreich)
ZitatPer Einschreiben dem Beitragsservice eine entsprechende Meldebescheinigung und die Beitragsnummer der Freundin schicken und um rückwirkende Befreiung bitten. :
Danach hoffen. Anspruch besteht nämlich keiner, aber in letzter Zeit ist der Beitragsservice bei sowas wohl kulant.
Ein Antrag auf Befreiung würde abgelehnt werden.
Hier geht es um eine Abmeldung; etwas völlig anderes.
Das Anliegen würde allerdings sehr wahrscheinlich vom BS zu den Gunsten des TS korrekt ausgelegt werden, wenn klar erkennbar ist, worauf er hinaus will.
-- Editiert von roadrunner-82 am 17.07.2017 09:53
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