Umzug innerhalb Restdauer Vertrag 1und1

4. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
TheEbiSan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug innerhalb Restdauer Vertrag 1und1

Hallo Zusammen,

Ich muss aus beruflichen Gründen umziehen und habe vorsichtshalber meinen Internetvertrag bei 1und1 gekündigt. Dieser hat aber noch eine Restlaufzeit von fast einem Jahr.

Ich habe daraufhin bei 1und1 den Umzug angemeldet mit der Bitte um eine Freischaltung ab dem 01.04. an meinem neuen Wohnort.

Laut Servicemitarbeiter kostet mich der Umzug 59,99 Euro. Wäre aber kostenlos wenn ich keine Kündigung am laufen hätte (Umzug = automatische Vertragsverlängerung)

Dies habe ich nicht einsehen wollen und dementsprechend nach den Möglichkeiten einer Fristlosen Kündigung auf den 01.04 gefragt.

Auch dies wurde mir gesagt, ist nicht möglich.

Ich hätte demnach nur die beiden Optionen:

- 60 Euro für den Umzug zu bezahlen
- oder kostenloser Umzug mit automatischer Vertragsverlängerung (24 Monate)

Nun kenne ich mich leider rechtlich nicht so gut in dieser Angelegenheit aus und hoffe hier im Forum auf eine Hilfestellung oder mögliche Schritte um weitere Kosten zu vermeiden.

Im Vorraus schon einmal ein dickes Dankeschön und sollten noch Fragen bestehen einfach hier stellen

MfG

TheEbiSan

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Möglichkeiten einer Fristlosen Kündigung auf den 01.04 gefragt.
Auch dies wurde mir gesagt, ist nicht möglich.
Was natürlich nicht so ganz stimmt. Natürlich kann man wegen Umzug aus dem Vertrag raus, zahlt aber auch dann noch 3 Monate für gar nichts.
Das das nicht ohne Kosten abgeht ist klar, da der Vorlieferant Telekom den Provider zur Kasse bittet und die Kalkulation in dem Geschäft sehr knapp ist.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Die Lösung liegt in §46(8) TKG :
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html

- Bei einem Umzug muss der Anbieter den Vertrag ohne Verlängerung der Vertragslaufzeit am neuen Ort weiterführen (falls technisch möglich)
- Der Umzug muss nicht kostenlos sein. Er darf nur nicht mehr kosten als ein Neuanschluss.
- Ein Sonderkündigungsrecht (nicht fristlos, sondern mit Dreimonatsfrist) entsteht erst, wenn der Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss schalten kann.

Zusätzlich darf der Anbieter natürlich weitere Optionen anbieten (wie hier z.B. kostenloser Umzug gegen Vertragsverlängerung).

Falls die geforderten 59,99€ für einen Umzug ohne Vertragsverlängerung also nicht mehr sind als die Gebühr für einen Neuanschluss, dann hat sich der Anbieter genau an das TKG gehalten.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Natürlich kann man wegen Umzug aus dem Vertrag raus, zahlt aber auch dann noch 3 Monate für gar nichts. <hr size=1 noshade>

Nö.
Wenn der Anbieter am neuen Ort einen Anschluss schalten kann und will, entsteht aufgrund des Umzugs kein Sonderkündigungsrecht.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wenn schon, dann bitte richtig rund machen: Wenn der Anbieter am neuen Standort exakt den gleichen Anschluss schalten kann und will. Wenn beispielsweise die Bandbreite geringer ist, greift dennoch das Sonderkündigungsrecht des TKG.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Stimmt, diese Feinheit mit Angebot des Anbieters + Bandbreite hatte ich übersehen.
Resultant ist das selbe: umsonst kommt man da nicht so schnell raus ohne Kosten, denn Verträge sind dazu da eingehalten zu werden.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ein Detail wäre aber spannend: Inwieweit man den Kunden in eine neue Mindestvertragslaufzeit zwingen kann beim Umzug. Denn Sinn und Zweck des TKG ist ja unstreitig, dass der ursprüngliche Vertrag weitergeführt wird. Mal sehen, wann das erste Mal so etwas vor Gericht landet.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein Detail wäre aber spannend: Inwieweit man den Kunden in eine neue Mindestvertragslaufzeit zwingen kann beim Umzug. <hr size=1 noshade>

Wieso spannend?
Das ist doch bereits jetzt genau geregelt.
§46(8) TKG
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt
Also:
Der Anbieter DARF KEINE Vertragsverlängerung aufzwingen.
Der Anbieter DARF aber eine Gebühr für den Umzug nehmen, sie DARF nur NICHT höher sein, als die Gebühr für einen Neuanschluss.

In der Praxis bieten die meisten Firmen beides an:
- Umzug mit Gebühr ohne Vertragsverlängerung
- Umzug ohne Gebühr mit Vertragsverlängerung

Wenn der Kunde zwischen beiden Varianten frei wählen kann, ist dem Gesetz genüge getan.



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7x Hilfreiche Antwort

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