Umzug Teil des Arbeitsvertrages

28. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
der_Sentinel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug Teil des Arbeitsvertrages

Guten Morgen -

Zuerst einmal DANKE für die Möglichkeit hier posten zu dürfen. Bin bemüht meinen "Anliegen" so transparent und nachvollziehbar wie möglich darzustellen - muss jedoch, aus Gründen der persönlichen Sicherheit, eine gewisse Anonymität wahren. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Ich arbeite als Hauswart und unterschrieb vor ca. 4,5 Jahren einen befristeten Arbeitsvertrag für erstmalig 3 Monate welcher nach dessen Ablauf in einen einjährigen Vertrag, und nach dessen Ablauf in einen unbefristeten Vertrag geändert wurde.In diesem Vertrag ist eine Klausel enthalten, welche besagt, dass ich, falls eine Wohnung frei würde, in die Wohnanlage ziehen müsse in welcher ich arbeite. Es handelt sich dabei nicht um die obligatorische Hauswartswohnung, sondern um ein normales Mietverhältnis. Ich unterschrieb damals, weil ich froh war in meinem Alter (über 50 Jahre) endlich wieder einen festen Job bekommen zu haben.

Hinzufügen möchte ich, dass ich bereits seit 2008 Mieter meines "Arbeitgebers" bin, und praktisch um die Ecke der von mir betreuten Wohnanlage wohne - ich erreiche diese in spätestens 15 min - die Entfernung beträgt 4,1 km. Diese geringe Entfernung war in den ganzen Jahren kein Hindernis um den Winterdienst nach Vorgabe zu erfüllen. Hinzu kommt, dass meinerseit keine Anwesenheitspflicht in der von mir betreuten Wohnanlage außerhalb meiner arbeitsrechtlichen Arbeitszeiten besteht, noch eine Rufbereitschaft, etc verlangt wird. Ich stehe den Mietern wärend meiner Arbeitszeit uneingeschränkt zur Verfügung - das Diensthandy ist, auf Anweisung des AG, nur wärend der Arbeitszeit eingeschaltet. Außerhalb meiner Arbeitszeiten haben die Mieter die Möglichkeit mittels, öffentlich ausgehängter, Sonderrufnummern die vereinzelten Supportfirmen telefonisch zu ordern.

Bis zum November 2015 war auch alles "relativ friedlich", bis ich im Dezember 2015 zu einem 4-Augen-Gespräch mit einem Mitglied des Vorstandes, welcher gleichzeitig mein disziplinarischer Vorgesetzter ist, gebeten wurde. Dort wurde ich in diffamierender, und nicht wahrheitsgemäßer, Art und Weise mit unhaltbaren Vorwürfen bezüglich meiner Arbeitsweise, etc konfrontiert. Auf Anfrage welche Mieter, etc sich denn beschwert hätten, und um was es konkret ginge wurde mir mitgeteilt, dass diesbezüglich aus Datenschutzgründen keinen Informationen preisgegeben werden dürften. Ich hatte damals keine andere Möglichkeit als um eine Zusendung der Vorwürfe per Mail oder postalisch zu bitten, um einen Nachweis bezüglich der erhobenen Vorwürfe gegen mich zu haben. Dieses wurde mir strikt verweigert. Stattdessen sollte ich einen schriftlichen Bericht verfassen, in welchem ich schildere, wie ich die Qaulität meiner geleisteten Arbeit einschätze. Auf meine Frage - wozu das denn dienen solle - erhielt ich die Antwort: Vertrauen Sie mir einfach. Das tat ich nicht und verweigerte die Verfassung des Berichtes. Ein Gesprächsprotokoll dieses Meetings hatte ich angefertigt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Betrieb über keinen Betriebsrat verfügt, jedoch mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, so dass ein Kündigungsschutz besteht.

Erschwerrend kam hinzu, dass ich auf Grund meiner chronischen COPD Erkrankung, welche im Jahr 2014 festgestellt wurde, ab dem Dezember 2015 arbeitsunfähig geschrieben wurde. Die AU wurde so lange aufrecht erhalten, bis eine medizinische Reha absolviert wurde. Dies ist mittlerweile geschehen, und ich beginne am 5.12.16 wieder mit meiner Arbeit, nachdem eine schrittweise Wiedereingliederung vom AG abgelehnt wurde. Wärend meiner AU wurde eine Schwerbehinderung von 30% mit erfolgter Gleichstellung attestiert, welche ich dem AG auch übermittelt hatte.

Noch bevor ich meinen Dienst wieder antrete werde ich mit Wohnungsangeboten konfrontiert, welchen ich nicht Folge leisten kann. Der Mietzins, ist bedingt durch eine im letzten Jahr erfolgte Modernisierung, beträchtlich angehoben worden. Er übersteigt 40% meines Nettoeinkommens - das ist für mich absolut nicht zu stemmen. Ich bin zudem unterhaltsverpflichtet, in diesem Jahr kommt eine weitere Verpflichtung, bedingt durch ein Studium oder eine Ausbildung meines zweiten Kindes hinzu.

Ich kann so gerade eben meine jetzige 2-Zimmer Wohnung bezahlen - mehr geht nicht - und mehr möchte ich auch nicht.

Durch den 10-monatlichen Bezug von Krankengeld sind meine "finanziellen Reserven" aufgebraucht - ich kaue sprichwörtlich auf dem Zahnfleisch. Ich wüsste auch nicht wie ich die Renovierung meiner jetzigen Wohnung, und die Anschaffung geeigneter Möbel für die neue Wohnung finanzieren sollte.

Ich hatte eine Insolvenz, welche im Jahr 2014 mit der Erteilung der Restschuldbefreiung endete. Der Eintrag bleibt, auf Nachfrage meinerseits, jedoch 3 Jahre in der Schufa bevor er endgültig gelöscht wird. Ich bekomme also keine Kredite und möchte mich, nach der erfolgreich absolvierten Insolvenz, auch nicht neu verschulden.

Leutz, mir steht die SCH.... gerade bis zum Kragen - ich jammere auch nicht auf hohem Niveau, sondern suche schlicht und einfach kompetenten Rat und Beistand von Gleichgesinnten.

In diesem Sinne wünsche ich allen Usern einen schönen Tag, und einen guten Start in die Woche.

Gruß Sentinel

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Der AG wird sich schwer tun dir die Wohnung zu vermitteln, wenn alleine schon die Miete deutlich höher ausfällt als der Lohn.

Hat der AG denn bereits gemahnt?

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#2
 Von 
der_Sentinel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag -
Nein hat er noch nicht - ich soll jetzt umgehend einen offiziellen Bewerbungsbogen, mittels welchem ich mein Wohnungsgesuch offiziell bekunde, einreichen.

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#3
 Von 
der_Sentinel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube Sie haben den Beitrag nicht ganz verstanden - der Mietzins liegt natürlich nicht höher als der Nettolohn - er beträgt über 40% dessen ;-)

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#4
 Von 
der_Sentinel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin Leutz - what's up in the house??? Hat jemand einen konkreten Beitrag zum Thema zu leisten, 'ne Hilfestellung in petto oder ist das alles zu kompliziert oder uninteressant?
Gruß Sentinel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von der_Sentinel):
In diesem Vertrag ist eine Klausel enthalten, welche besagt, dass ich, falls eine Wohnung frei würde, in die Wohnanlage ziehen müsse in welcher ich arbeite. Es handelt sich dabei nicht um die obligatorische Hauswartswohnung, sondern um ein normales Mietverhältnis.


Es sei mal dahingestellt, ob das überhaupt die Voraussetzungen für eine Werkmietwohnung hergibt. Aber da eine konkrete Wohnung nicht vorhanden war und auch kein Zeitpunkt zum Bezug genannt wurde, darf bezweifelt werden, dass berechtigte Interessen des AG hier über Art. 11 Abs. 1 GG stehen, vor allem da:

Zitat (von der_Sentinel):
Hinzufügen möchte ich, dass ich bereits seit 2008 Mieter meines "Arbeitgebers" bin, und praktisch um die Ecke der von mir betreuten Wohnanlage wohne - ich erreiche diese in spätestens 15 min - die Entfernung beträgt 4,1 km.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von der_Sentinel):
ich soll jetzt umgehend einen offiziellen Bewerbungsbogen, mittels welchem ich mein Wohnungsgesuch offiziell bekunde, einreichen.


Und was hindert Dich daran einen solchen Bogen auszufüllen um die Wogen zu glätten?
Ich würde die gewünschte qmZahl die die Mietobergrenze eintragen und gut ist.

Der Hintergrund, warum der AG jetzt aus dem Quark kommt, scheint doch offensichtlich. Er befürchtet aufgrund der COPD nicht nur weitere Ausfälle (gar längerfristig) sondern vermutet auch, dass Du bestimmte Tätigkeiten nicht mehr wirst ausführen können. Wenn ich von Winterdienst und COPD im Zusammenhang lese, ist die Befürchtung wohl berechtigt.

Berry

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#7
 Von 
der_Sentinel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Sir Berry -

Mich hindert nichts daran den Bewerbungsbogen auszufüllen und einzureichen. Fakt ist jedoch, dass ich aktuell, und zumindest wärend der Zeit meiner Unterhaltspflicht gegenüber meinen, sich in der Ausbildung / Studium befindlichen Kinder, keine teurere Wohnung als die in welcher ich jetzt lebe bezahlen könnte. Auf meine Bitte den Umzug bis nach Beendigung der Unterhaltspflicht auszusetzen, hat der AG mit keinem Wort reagiert.

Bezüglich der Befürchtungen, ich könnte wegen meiner COPD keinen Winterdienst, etc machen kann ich lediglich erwidern, dass mein Gesundheitszustand gut genug um diesen Dienst ohne Einschränkung machen zu können. Das ergibt sich ja auch aus dem Gutachten der DRV - Rehaklinik.

Mich interessiert mit zunehmender Dauer immer mehr, ob die Klausel in dem Vertrag anfechtbar ist. Das wäre das Optimum für mich - ich könnte in Ruhe wieder meiner Arbeit nachgehen und hätte den permanenten, mentalen Stress nicht.

Gruß Sentinel

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