Umzug Stromanbieter BEV Sonderkündigungsrecht ?

15. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
max999
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug Stromanbieter BEV Sonderkündigungsrecht ?

Hallo, ich habe bereits mein Stromanbieter BEV für 12 Monate (Vertrag) abgeschlossen 01.01.17-31.12.17 nun steht Februar 2017 ein ungeplanter Umzug an. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht und kann mir nach dem Umzug einen neuen Anbieter nehmen oder muss ich bei BEV bleiben ?

Unter AGB Punkt 9 steht:

9.1 Im Falle eines Umzugs ist der Kunde verpflichtet, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum von ihm mitgeteilten Umzugstermin in Textform zu kündigen. In diesem Fall teilt der Kunde der BEV die neue Anschrift im Kündigungsschreiben mit. Die BEV ist berechtigt, dem Kunden für die neue Verbrauchsstelle ein Angebot zur Belieferung zu unterbreiten.

9.2 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung gemäß Ziffer 9.1 haftet der Kunde für den nach seinem Auszug aus der Verbrauchsstelle erfolgten Stromverbrauch.

9.3 Teilt der Kunde der BEV die neue Anschrift nicht gemäß Ziffer 9.1 mit, ist diese berechtigt, die dadurch entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

9.4 Im Fall der Kündigung wegen Umzugs, ist der Kunde verpflichtet, den Zählerstand am Tag des Auszugs aus der Verbrauchsstelle abzulesen und der BEV unaufgefordert mitzuteilen.

Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Also so wie es da steht, würde ich es bejahen. Solange man 4 Wochen vor Umzug selbigen ankündigt.

Das Angebot, was einem dann eingeht, muss man ja nicht annehmen.

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