Liebe Forumuser,
hat jemand Erfahrung mit selbigem oder ähnlichem Sachverhalt?
Ich war bei der GEZ gemeldet und wegen BAföG befreit, bis ich letztes Jahr offiziell zu meinen Eltern zurückgezogen bin (ordnungsgemäße Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist erfolgt), praktisch war ich aber ein Jahr im Ausland zwecks eines Eramsusaufenthaltes (durchgehend BAfög- gefördert, also theoretisch auch befreit).
Wegen Unerfahrenheit oder besser Nichtwissen habe ich mich davor NICHT bei der GEZ abgemeldet (ich bin davon ausgegangen, dass einfach eine neue Rechnung an meine neue Adresse käme).
Nachsendeantrag habe ich zwar bei der Post beantragt, dieser hat aber wohl seinen Sinn nicht erfüllt da ich nie etwas nachgeschickt bekommen habe.
Nun bin ich weider hier und hatte mich neu bei der GEZ angemeldet und bekam soeben einen Bescheid oder besser einer Rechnung- rückwirkend zu zahlen seien 215,76 Euro, für das vergangene Jahr eben.
Nach dem ersten großen Schock überlege ich mir jetzt natürlich, wie und ob ich dagenen Einspruch erheben kann.
Eine sehr unfreundliche Dame bei der GEZ verriet mir, warum ich nie eine Rechnung an meine "neue" Adresse bekam: "weil das Einwohnermeldeamt nicht zurückgeschrieben habe auf Anfrage der GEZ nach meiner neuen Adresse (??!!)".
Nach Aussage der GEZ-Mitarbeiterin sei das aber reine Gutmütigkeit der GEZ gewesen, beim Einwohnermeldeamt wegen der Adresse anzufragen.
Es wirkt natürlich sehr paradox dass ich rückwirkend- nur weil ich nie eine Information oder Rechnung erhielt (auf die hin ich meinen Befreiungsantrag hätte schicken können), diese für mich rieseige Summe bezahlen soll.
Da ich überhaupt keine Erfahrung mit rechtlichen Angelegenheiten habe würde ich mich sehr über Ratschläge freuen. Lohnt es sich, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen? Hafte ich für nicht funktionierende Nachsendeanträge?
Danke im Vorraus!
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Umzug, versäumte Abmeldung
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
--- editiert vom Admin
Hallo,
du gehörst zu dem Kreis der dankbaren GEZ-Opfern! Herzlichen Glückwunsch!
Du musst wohl zahlen! Du hast dich nicht abgemeldet und auch nicht befreien lassen!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Lt. Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind rückwirkende Befreiungen und Abmeldungen nicht möglich!
Dem Gebührenbescheid kannst du widersprechen mit dem Argument, das du in dieser Zeit im Ausland warst.
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quote:
praktisch war ich aber ein Jahr im Ausland zwecks eines Eramsusaufenthaltes (durchgehend BAfög- gefördert, also theoretisch auch befreit).
Falsch, du bist aufgrund des Bafögs nicht automatisch befreit. Du bist dann befreit, wenn du einen Befreiungsantrag bei der GEZ gestellt hast und der auch noch genehmigt wird. Du hast das Recht auf die Befreiung aufgrund Deines Bafögbezugs.
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Wegen Unerfahrenheit oder besser Nichtwissen habe ich mich davor NICHT bei der GEZ abgemeldet
Dann musst du auch zahlen. Es soll wohl schon desöfteren vorgekommen sein, dass die GEZ Leute einfach mal so angemeldet hat. Der umgekehrte Fall ist selbst bei Tieren und verstorbenen Personen eher eine nichttriviale Angelegenheit.
quote:
ich bin davon ausgegangen, dass einfach eine neue Rechnung an meine neue Adresse käme.
Das kriegt die GEZ problemlos hin, ist aber in Deinem Fall irrelevant.
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Nun bin ich weider hier und hatte mich neu bei der GEZ angemeldet und bekam soeben einen Bescheid oder besser einer Rechnung- rückwirkend zu zahlen seien 215,76 Euro, für das vergangene Jahr eben.
Naja, du hattest Dich ja gar nicht abgemeldet. Von daher war die Neuanmeldung wohl eher redundant. Du solltest jetzt eher aufpassen, dass du nicht 2x Gebühren zahlen darfst, d.h. dass du jetzt eine 2. Gebührenkontonummer bekommen hast.
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Nach dem ersten großen Schock überlege ich mir jetzt natürlich, wie und ob ich dagenen Einspruch erheben kann.
Hat keinen Sinn. Du hattest für die Zeit des Auslandsaufenthalts keine Befreiung, abgemeldet hattest du Deine Geräte ebenfalls nicht. Von daher ist der Bescheid rechtskräftig.
quote:
Eine sehr unfreundliche Dame bei der GEZ verriet mir, warum ich nie eine Rechnung an meine "neue" Adresse bekam: "weil das Einwohnermeldeamt nicht zurückgeschrieben habe auf Anfrage der GEZ nach meiner neuen Adresse (??!!)".
Nach Aussage der GEZ-Mitarbeiterin sei das aber reine Gutmütigkeit der GEZ gewesen, beim Einwohnermeldeamt wegen der Adresse anzufragen.
Das ist erstaunlich. Normalerweise bekommst du sofort die üblichen 3 Drohbriefe, wenn irgendeine Änderung Deines Status beim Einwohnermeldeamt eintritt (Umzug, Heirat). Von daher wäre es mir neu, wenn die GEZ sich die Daten vom Einwohnermeldeamt holen muss. Viel wahrscheinlicher ist es, dass das Einwohnermeldeamt die ganzen Angaben auch ohne Bitte oder Antrag bereitwillig an die GEZ weitergibt.
quote:
Lohnt es sich, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen? Hafte ich für nicht funktionierende Nachsendeanträge?
Wie oben schon gesagt, hast du nach Deinen Angaben weder eine Abmeldung noch einen Befreiungsantrag an die GEZ geschickt. Von daher warst du natürlich gebührenpflichtig. Der Nachsendeauftrag ist hier irrelevant. Hätte Dir die GEZ eine Rechnung per Nachsendeauftrag zukommen lassen, wäre das auch ein gültiger Bescheid gewesen. D.h. auch dann hättest du zahlen müssen.
Und wie auch schon beim Lesen dieses Forums bekannt sein dürfte, ist eine rückwirkende Abmeldung oder Befreiung bei der GEZ nicht möglich. Tut mir leid, Dir das so sagen zu müssen. Aber um eine Zahlung wirst du nicht drumherum kommen.
Ein vergleichbarer Sachverhalt wurde hier auch von einem Anwalt behandelt. War zwar 2005 gewesen, aber das Ergebnis ist das gleiche:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=22399&
-- Speedy
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Danke euch für die Auskunft und Erläuterung, auch wenn es natürlich nicht das ist was ich zu hören gehofft hatte.
Allerdings habe ich noch minimale Hoffnung was den nichtfunktionierenden Nachsendeantrag angeht...
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GEZ-Abmeldung und Nachsendeantrag sind ZWEI PAAR Schuhe.
Ich kann mich nur den Vorrednern anschließen = KEINE CHANCE - SORRY!!!
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