Umtausch nur gegen Gutschein

20. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 40x hilfreich)
Umtausch nur gegen Gutschein

Ich habe Offline gekauft - bin in einen großen Elektromarkt und habe mir eine neue Kaffeemaschine gekauft.
Da ich diese Maschine schon besitzte, habe ich nur darauf geachtet das es das gleiche Modell ist und die gleiche Farbe.
Zu Hause habe ich dann festgestellt, dass die Maschine ein rotes Stromkabel hat! Das gefällt mir überhaut nicht.
Am nächsten Tag sofort hin und gefragt ob ich die Maschine bitte mit einem schwarzen Stromkabel haben kann. NEIN! Geht nicht die haben jetzt alle rote Stromkabel. Auf meinen Wunsch nach Rückgabe der Ware gegen Geld wurde mir nur die Option Ware gegen Ware oder Gutschein gegeben. Ich habe dann nach langem Hin und Her mich für den Gutschein entschieden.
Ärgere mich aber jetzt, da ich nichts anderes aus dem Elektromarkt brauche.
Kann ich auf Geldrückgabe bestehen?
In den AGB´s habe ich nur gefunden, dass wenn ich die Maschine online gekauft hätte innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten kann.
Da ich aber den Handel vor Ort unterstützen wollte bin ich also jetzt die Blöde.
Gibt es hier eine Möglichkeit?

Probleme nach Kauf?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Superwoman11):
Kann ich auf Geldrückgabe bestehen?

Klar kannst du drauf bestehen. Du kannst hinfahren und schreien, strampeln und bitterlich weinen. Trotz allem wird es dir an einer rechtlichen Frundlage fehlen, denn:
Zitat (von Superwoman11):
Das gefällt mir überhaut nicht.

Das ist dein Problem, nicht das des Verkäufers daher ist der Gutschein doch schon ein gutes Angebot. Weil per Gesetz muss er nichts machen.
Zitat (von Superwoman11):
Da ich aber den Handel vor Ort unterstützen wollte bin ich also jetzt die Blöde.

Daran liegt es bestimmt...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Zitat:
Gibt es hier eine Möglichkeit?

Wenn der Verkäufer kein Rücktrittsrecht verprochen hat, dann muss er es auch nicht anbieten.
(Bei online-Käufen gibt es ein gesetzliches Recht, bei offline-Käufen halt nicht. Wenn der Laden damit wirbt "Bei uns kann man auch offline gekaufte Waren innerhalb von x Tagen gegen Bargeld umtauschen", dann muss er sich daran halten. Sonst halt nicht.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Da ich aber den Handel vor Ort unterstützen wollte bin ich also jetzt die Blöde.


Das Widerrufsrecht ist nicht für allgemeine Kaufreue gedacht, sondern als Ausgleich dafür, daß man via Fernabsatz gekaufte Ware nicht vor Kauf prüfen kann (im Laden schon, außer der VK verweigert es, aber dann kauft man halt nicht). Dort kann man die Prüfung nur zuhause vornehmen, deswegen gibt es das Widerrufsrecht.

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#4
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 40x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.
Ich habe wirklich nicht damit gerechnet das an der Kaffeemaschine ein rotes Stromkabel ist.
Habe genau diese Maschine schon im Einsatz (ist ca 4 Jahre alt) und da diese ein paarmal jetzt Macken gemacht hat dachte ich mir - kauf eine NEUE.
Modell und Farbe habe natürlich drauf geachtet - nur auf das blöde Kabel nicht.
Ich finde es sieht echt ..... aus - schwarze Maschine mit rotem Kabel.
Wir haben bis jetzt alle unsere Elektrogeräte in diesem Markt gekauft - denke da kann man so kulant sein und das Geld zurückgeben.
In Zukunft bin ich schlauer (schaut nach dem Kabel :-) und kaufe wohl doch lieber Online!!!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Superwoman11):
denke da kann man so kulant sein und das Geld zurückgeben.

Läuft so nach dem Motto "Die Mama hat nein gesagt"

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16915 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ähm, der Laden war doch bereits super kulant!
Du hast ein Anrecht auf genau........gar nichts!!!
Der LAden hat freiwillig die Maschine zurückgenommen. Er hätte dich auch einfach wegschicken können.
So ist das aber nun einmal, man reicht den kleinen Finger und der Kunde will gleich die ganze Hand.
Sei doch einfach froh, dass der Laden so kulant war.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 40x hilfreich)

Nachdem ich mich an die Geschäftsleitung gewendet habe, hat mich gestern ein super netter Mann von dort angerufen.
Selbstverständlich erhalte ich mein Geld zurück! Er selbst hat sich ein Bild von der Kaffeemaschine mit dem roten Elektrokabel gemacht und kann verstehen, dass ich die Maschine nicht möchte.
Ende gut - Alles gut
Manchmal nütze es doch sich nicht alles gefallen zu lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Superwoman11):
Manchmal nütze es doch sich nicht alles gefallen zu lassen.

Auch wenn ich Dir grundsätzlich zustimme, so gab es hier schlichtweg nichts, was Du Dir hättest gefallen lassen müssen. Du hattest schlichtweg keinen Rechtsanspruch auf irgendwas.

Dass der Händler nun kulant gehandelt hat, ändert daran gar nichts.

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#9
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Zitat:
Manchmal nütze es doch sich nicht alles gefallen zu lassen.


Da hast du aber nur Glück gehabt mit dem netten Super-Mann, denn auch Geschäftsleute/Verkäufer müssen sich nicht alles von Kunden/Käufer gefallen lassen müssen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16915 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Superwoman11):
Manchmal nütze es doch sich nicht alles gefallen zu lassen.

Falscher Ausspruch, das müsste richtigerweise lauten:
"Frechheit siegt"

0x Hilfreiche Antwort

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