Folgender Sachverhalt:
Es geht um ein Fahrrad, das in einem kleine Fachgeschäft gekauft wurde.
Die Kundenwünsche waren z.B. leicht, robust, Rücktritt.
Da kein entsprechendes Rad in dem Laden vorhanden war, wurde eins aus dem Katalog des Händlers gesucht, das angeblich den Wünschen entsprach.
Bei abholung stellte sich heraus, dass das Rad nun nicht über Rücktritt verfügte. Der Kunde war nicht begeistert, lies sich aber überreden es trotzdem zu nehmen.
Nach einer ausführlichen Testfahrt daheim stellte der Kunde dann fest, dass das Rad doch sehr schwer war. Ein Test zeigte, dass es genauso schwer war, wie das alte Rad.
Nun meine Frage: der Händler hat ein Nachbesserung im Sinn von Gewichtsreduzierung durch Anbauten entfernen angeboten. Dadurch entfallen natürlich einige Eigenschaften des Produkts.
Kann der Kunde nun einen Umtausch gegen ein anderes Rad fodern oder gar auch Geld zurück, da er das Rad nie vorher auf die Praxis testen konnte?
Umtausch Katalogware
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Der Kunde hat kein Rückgaberecht. Er kann aber die zugesicherten Eigenschaften fordern.
Dass diese Eigenschaften zugesichert waren (Rücktrittbremse, Gewicht) muss er aber beweisen können, was schwer fallen dürfte, wenn es nicht schriftlich im Kaufvertrag zugesagt wurde.
Falls der Kunde beweisen kann, dass dem Fahhrad eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, kann er Nacherfüllung verlangen, den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Hi!
Die Eigenschaft "Rücktritt" wurde aber hier wohl nicht zugesichert. Vielleicht bei der ersten Bestellung. Aber diese wurde durch das Mitnehmen in der Kenntnis des Fehlens eines Rücktritts abgeändert.
Also dürfte ein Nacherfüllungsanspruch hier ausscheiden.
Denkbar ist Kauf auf Probe. Aber das kommt auf die konkrete Abrede zwischen Käufer und Verkäufer an.
Ansonsten sieht es m.E. eher schlecht aus.
Gruß
Harry!
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