Umstrittene Forderung gegen mich als Ausgaben gelten machen?

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)
Umstrittene Forderung gegen mich als Ausgaben gelten machen?

Ich habe eine 2016 Rechnung erhalten die zur Zeit noch umstritten ist. Das heißt ich sehe nicht ein sie zu bezahlen da sie betrügerisch ist, während die Gegenseite das Geld noch fordert. Vermutlich eskaliert der Streit bald bis vor Gericht.

Kann ich die Rechnung obwohl sie noch nicht bezahlt wurde (aber möglicherweise bezahlt werden muss) in meiner Steuererklärung für 2016 als Ausgaben angeben oder darf ich das erst nachdem ich die Rechnung auch bezahlt habe?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

oder darf ich das erst nachdem ich die Rechnung auch bezahlt habe? Na sicher - Ausgaben setzt man nicht willkürlich an, wenn es gerade paßt, sondern dann, wenn man sie hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Etwas Abweichendes gilt nur, falls Sie Gewinneinkünfte haben und den Gewinn durch Bilanzierung ermitteln.
Dann könnten Sie zwar zunächst einen Aufwand buchen, müssten diesen jedoch spätestens bei Wegfall der Forderung Gewinn erhöhend rückgängig machen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

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