Umstellung Unfallversicherung

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.08.2021 19:54:44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umstellung Unfallversicherung

Hallo liebe User,

Ich habe ein Anliegen in Versicherungsfragen. Ich bin seit einigen Jahren Teil einer Unfallversicherung meiner Mutter zu Zeiten meines Studiums. Der entsprechende Versicherungsvertreter rief mich nun etwa 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist (bzw. Teilkündigungsfrist) am 01.03. an, um über notwendige Änderungen zu sprechen, da mein bisheriger Status als Student (ich bin mittlerweile Arbeitnehmer) im Vertrag nicht mehr möglich ist. Er wies jedoch nicht auf den bevorstehenden Ablauf der Kündigungsfrist hin. Eine Kenntnis einer Mitversicherung war mir zu dem Zeitpunkt neu und meine Mutter betonte, sie dachte ich besitze mittlerweile eine eigene Versicherung. Im Vertrag stehe ich jedoch drin, ich mich an meine Einwilligung zur damaligen Zeit jedoch nicht erinnern kann.

Auf die Anfrage, ob eine Weiterführung im bisherigen Vertrag meiner Mutter als weitere Person möglich ist, um Gruppenrabatt zu nutzen, verneinte er dies (Die Anfrage ging nach Ablauf der Kündigungsfrist ein). Ich besitze schließlich nun eine abweichende Adresse und ich beziehe mittlerweile ein Einkommen, womit eine eigenständige Versicherung notwendig ist. Der Versicherungsvertreter betonte jedoch dass ich ja nicht teilgekündigt habe und somit der alte Vertrag dennoch automatisch umgewandelt würde (stillschweigende Verlängerung), selbst wenn ich nun nicht tätig werden würde. Dieser Satz steht auch im bisherigen Vertrag.

An dieser Stelle stellt sich mir nun die Frage: Ist überhaupt eine automatische Umstellung in meinem Fall möglich, da dies den erforderlichen Bedingungen in Form der Mitversicherung widerspricht? Beinhaltet eine Umstellung auch Fälle wie Herausnehmen aus einem alten Vertrag und Neuerstellung eines eigenen Vertrages?
Meinen Überlegungen nach müsste mit Beginn des neuen Versicherungsjahres die Erfüllung des Schutzes zu meiner Person erlischen und eine Umstellung auf einen eigenen Vertrag technisch nicht möglich sein, da keinerlei Informationen zu Anschrift, Kontodaten im alten Vertrag zu meiner Person verzeichnet sind. Der Versicherungsvertreter fügte hinzu, dass bei Nichtstun die Versicherung Mahnungen schreiben würde bishin zur Beauftragung von Inkassounternehmen, falls ich der Begleichung der erfoderlichen Beiträge nicht nachkomme. Die einzigen Beiträge, die auf Basis des jetzigen Vertrages danach eintreibbar sind seitens der Versicherung sind die meiner Mutter oder liege ich da falsch? Und diese Beiträge beziehen sich dann auf ihren eigenen Versicherungsteil, welcher bei der Umstellung überbleiben müsste.

Ich wäre konsequenterweise somit ab 01.06. diesen Jahres ohne Unfallversicherung. Bin ich also als Verbraucher im Recht, zu argumentieren, dass ab 01.06. meine Mitversicherung ungültig ist und eine Umstellung nicht rechtens ist, und somit von meiner Seite freie Versicherungswahl ab dem besagten Datum herscht? Ich möchte in Anbetracht des zu teuren Neuvertrags von der Versicherung wegkommen.

Danke!

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes sollte man mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen, was dort zu dem Thema steht.



Zitat (von anschust):
Er wies jedoch nicht auf den bevorstehenden Ablauf der Kündigungsfrist hin.

Da diese bekannt ist, musste er das auch nicht. Wenn gleich das wünschenswert gewesen wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen