Hallo zusammen,
mal angenommen Person A vermietet seine Privatwohnung über diverse Online-Plattformen. Er hat letztes Kalenderjahr einen Umsatz von 15.000€ gemacht und im kommenden Jahr wird mit ca. 30.000€ gerechnet. Ist er somit Umsatzusteuerpflichtig?
Im § 19 Abs.1 S.1 u. 2 UStG
steht ja folgendes:
Die Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Vorsteuerabzug ausschließende, steuerfreie Umsätze und Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind nicht in den maßgebenden Umsatz einzubeziehen
Meiner Auffassung nach ist eine Umsatzusteuerpflicht noch nicht gegeben, da weder die 17500€ im letzten Kalenderjahr umgesetzt wurden, noch in diesem Kalenderjahr die 50.000€ überschritten werden. Erst nächstes Jahr würde dieser Fall eintreffen, richtig?
Danke für eure Unterstützung.
Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung - in diesem Fall gegeben?
1. März 2017
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Frage vom 1. März 2017 | 18:05
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung - in diesem Fall gegeben?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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