Umgeht Kauf zu symb. Preis die Schenkungsproblematik?

30. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Stefan_1970
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgeht Kauf zu symb. Preis die Schenkungsproblematik?

Hallo zusammen,

mein Vater möchte mir u. a. ein Grundstück vererben und meinem Bruder nur seinen Pflichtteil zukommen lassen. Wenn er mir das Grundstück nun zu lebzeiten schenkt und innerhalb der 10-Jahresfrist stirbt, steht meinem Bruder auch sein Pflichtteil auf das mir geschenkte Grundstück zu. Kann ich meinem Vater das Grundstück jetzt zu einem symbolischen Preis abkaufen, um diesen Pflichtteilsanspruch meines Bruders zu umgehen, da es sich dann ja nicht mehr um eine Schenkung handelte?

Danke für Ihre Hilfe!
Stefan

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dr.genius-devime
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein. Stehen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis, wovon bei der Übertragung eines Grundstücks zu einem symbolischen Preis auszugehen sein dürfte, wird eine (gemischte) Schenkung vermutet mit der Folge, daß die Grundstücksübertragung, erfolgte sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Übertragenden, Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.

MfG
Genius-Devime, RAin.

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#2
 Von 
w_chisum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Umgeht man bei diesem symbolischen Kauf die Schenkungssteuer falls der Imobilienwert den Schenkungsfreibetrag ueberschreitet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dr.genius-devime
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 7x hilfreich)

Sind Leistung und Gegenleistung nicht gleichwertig, liegt auch schenkungsteuerrechtlich eine "Schenkung" vor. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist "Schenkung unter Lebenden" und steuerpflichtiger Vorgang jede freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.

MfG
Genius-Devime, RAin

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