Umgangsrecht für Kindesvater für 12 Monate alte Tochter

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
MiSa15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht für Kindesvater für 12 Monate alte Tochter

Hallo,
Ich würde gerne wissen, ob jemand von euch Erfahrung hat zum Umgangsrecht für den Vater des Kindes.
Wir sind verheiratet , unsere Tochter 12 Monate alt.

Das JA hat vorgeschlagen das die kleine schon nach 2-3 treffen bei ihm übernachtet.
Er hat sie nie viel versorgt, ich möchte das er Umgang bekommt und sie soll auch irgendwann bei ihm schlafen, aber im Moment finde ich sie einfach zu klein.


Vielen dank für eure Beiträge.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo MiSa15,

Ihr seid verheiratet?

Warum wohnt ihr nicht zusammen?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MiSa15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Wir sind jetzt seit Dezember getrennt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Also noch alles ganz frisch, dann ist es immer besonders schwer. Das Jugendamt empfiehlt also das, was auch die Gerichte normalerweise entscheiden. Ein langsames Hereinwachsen in den geordneten Umgang mit Ferien/Übernachtungen beim Vater. Versuch es doch einfach mal. Schau Dir an, die gepflegt/ungepflegt die Tochter zurückkommt, welchen Eindruch sie macht. Und dann sieht man weiter. Bitte sieh den Umgang auch als Chance für Dich an. Es ist doch ein himmelweiter Unterschied, ob man alleinerziehend ist oder aber, ob noch jemand da ist, der auch mal einspringen kann. Und sei es nur, dass man mal zum Friseur muss, zum Zahnarzt. Also die ganz normalen Dinge mal in Ruhe erledigen. Ich würde es ohne Grund nicht auf eine Gerichtsentscheidung ankommen lassen. Das verhärtet nur unnötig die Fronten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ist in den letzten 12 Monaten irgendetwas vorgekommen, was Dich daran zweifeln lässt, dass er es nicht schafft, sich um das Kind zu kümmern? Warst Du nicht ein einziges mal abends mit Freundinnen unterwegs und er hat das Kind alleine ins Bett gebracht? Wie hättet Ihr das denn gelöst, wenn Du in den letzten 12 Monaten mal ins Krankenhaus gemusst hättest?

Ich verstehe ja, dass man am Kind hängt, aber wenn man dem (Ex-)Partner, der ja gut genug war, um mit ihm das Kind zu zeugen, dann plötzlich die Fähigkeit abspricht, sich auch nur einen Tag alleine um das Kind zu kümmern, so fehlt mir irgendwie das Verständnis.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, so einfach ist es ja doch nicht. Wenn alle, die gut genug waren, ein Kind zu zeugen, auch gut genug wären, für das Kind zu sorgen, dann hätten wir keine familiären Probleme, die Beratungsstellen könnten insoweit dicht machen. Es gäbe keine Kindsmisshandlungen mit Todesfolge, einfach nichts.

Zurück zum Fall. Das Kind kennt den Vater noch, hat ihn nicht vergessen. Diesen Vorteil sollte man nutzen, und schauen, wie das mit den Kontakten klappt. Entweder die Beiden raufen sich zusammen, oder, es funktioniert halt nicht. Das kann man aber nur durch Austesten feststellen. Und nicht durch Theoretisieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn alle, die gut genug waren, ein Kind zu zeugen, auch gut genug wären, für das Kind zu sorgen, dann hätten wir keine familiären Probleme, die Beratungsstellen könnten insoweit dicht machen

In dem Fall können wir aber auch gleich anfangen, der TE hier die Befähigung abzusprechen, sich nun alleine um das Kind zu kümmern. Auch wenn sie bislang der Hauptteil erledigt hat, so ist es doch noch mal was ganz anderes, wenn niemanden mehr hat, der einen bei der Kinderbetreuung und auch den sonstigen Dingen des Alltags unterstützt.

Das wäre aber genauso unsinnig wie die pauschalen Bedenken der TE. Mein Gott, ich kenne das ja von mir, wenn meine Frau mal abends weggeht oder ich mal mit Töchterchen alleine was unternehme. Da kommt dann auch ein Riesensermon was ich alles zu beachten habe. Nur weil ich und auch der Ex der TE Männer sind und uns - zumindest bei mir berufsbedingt - nicht so intensiv wie die Mutter um das Kind kümmern, sind wir aber noch lange nicht unfähig dazu. Zumindest hat meine Tochter es die letzten 10 Jahre ganz gut überstanden, auch mal mit mir alleine zu sein ;) .

Daher auch oben die Frage an die TE, ob sie nie mal abends weg war. Falls ja: Hat der Ex es dann alleine hinbekommen, sich um das Kind zu kümmern? Falls ja, woher kommen dann die Bedenken, dass er es jetzt nicht mehr hinkriegt? Oder gab es irgendwelche Vorfälle, als Du dabei warst? ich könnte es ja verstehen, wenn die letzten 12 Monate kaum Kontakt zum Kind bestanden hätte, aber Ihr habt ja alle zusammengelebt.

-- Editiert von JogyB am 10.01.2016 23:44

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Meine Tochter ist auch alleinerziehend mit 2 Jungs. Nachdem sich die Wogen ein bisschen gelegt hatten, nutzt sie jetzt die freien Wochenenden und den halben Tag in der Woche für sich selbst. Party, Schwimmbad, ohne ständig hinter einem Windelhintern hinterher rennen zu müssen, Friseur oder einfach mal ausschlafen und abgammeln.

Die Kids haben Abwechslung und behalten ihre Beziehung zum Vater.

Es hat echt Vorteile für alle, wenn man sich einigt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

@ fb ......-2: das ist ja das, was ich meine. Es hat für alle auch im täglichen Leben Vorteile, wenn die Kids sich auch mal beim Vater aufhalten. Ich hätte für meine Beiden gerne so einen Vater gehabt. Wirklich, auch ganz egoistisch als berufstätige Mutter. Tut doch allen gut.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.304 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen