habe da mal eine allgemeine frage zum thema umgangsrecht:
ein verheirateter Mann trennt sich von seiner Frau und dem gemeinsamen Kind (z.B. 2 Jahre alt) und zieht in die Wohnung seiner neuen Partnerin. Kann seine Frau ihm dann verbieten, dass er sein Kind in Gegenwart der neuen Partnerin (z.B. in deren gemeinsamer Wohnung) sieht?
Für Eure Hilfe schon einmal herzlichen Dank!
Umgangsrecht - Kann seine Frau verbieten, dass er sein Kind in Gegenwart der neuen Partnerin sieht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Alle Gerichtsurteile werden zum Wohle des Kindes entschieden.
Wenn aus der gemeinsamen Zeit keine Begründung vorliegt, das gemeinsame Kind zu sehen, hat der Vater auch zumindest ein Umgangsrecht - mit neuer Partnerin oder ohne sie, spielt dabei keine Rolle.
Leider ist es wohl so, dass sich die ehemaligen Partner darüber erst Gedanken machen, wenn die Trennung vollzogen wurde.
Die Kinder sind da immer und wohl bis in alle Zeit die dummen.
@ARTiger:
vielen Dank für die schnelle Antwort! Bei uns ist es nicht so, wie in der Antwort geschrieben, dass der Vater sich erst hinterher Gedanken macht. Er lebt noch gemeinsam mit Frau und Sohn zusammen und bekommt es momentan einfach nicht hin zu gehen, weil er eben Angst hat, seine Frau könnte ihm (aufgrund ihrer eigenen familiären Vergangenheit) sämtliche möglichen Steine in den Weg legen und er somit seinen Sohn nicht mehr sehen kann.
Da er ein sehr enges Verhältnis zu seinem Sohn hat (die Mutter ist ein wenig überfordert mit dem kleinen, was sich aber nicht ohne weiteres nachweisen ließe), ist ihm natürlich auch sehr viel daran gelegen, sich vor der endgültigen Trennung abzusichern, dass er den Kleinen auch wirklich regelmäßig sehen kann.
Ein Bekannter hat ihm erzählt, dass seine Frau aber bestimmen könnte, wer dabei sein darf, wenn der Vater das Kind zu Besuchen abholt, etc. Deshalb befürchtet er, wenn seine Frau weiß, dass es eine neue Partnerin gibt, dass er sein Kind gar nicht mehr sehen kann. Aber diese Möglichkeit besteht ja offensichtlich gar nicht, oder?
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Sehr geehrte Frau Reinhold,
wenn Ihr neuer Partner an seinem Kind so hängt wie beschrieben, sollte er nahc der Trennung einen Antrag auf Erteilung des Sorgerechts stellen, wenn er das Kind zu sich nehmen würde. Da er mit der Kindesmutter verheiratet ist steht beiden das Sorgerecht gemeinsam zu, nach § 1671 BGB
kann jeder Elternteil im Falle der Trennung einen entsprechenden Antrag stellen. Ein Umgangsrecht mit dem Kind steht ihrem Partner auf jedem Fall zu.
Viel Glück.
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