Umgang mit Immobilie Trennungsvereinbarung

27. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Packo99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Umgang mit Immobilie Trennungsvereinbarung

Ein herzliches Hallo in die Runde.
Besitze mit meiner Frau eine Immobilie. Relativ gütliche Einigung ist angestrebt. Eigentumsverhältnis ist 50:50. Bin ausgezogen. Sie wohnt mit den Kinder im Haus und dies wird auch bei der Unterhaltszahlung an sie berücksichtigt. Das Wohl der Kinder steht im Vordergrund. Alter 17 und 15. Will nicht, dass die Einschränkungen hinnehmen müssen, aber irgendwann möchte ich auch mal wieder in den Genuss des Anteils an der Immobilie kommen. Nun die Frage. Wie könnte eine Trennungsverenbarung aussehen, ohne auf eine Teilversteigerung nach gut Dünken zu bestehen. Müsste Sie mir in irgendeiner Art auch mal Miete zahlen? Für die Instandhaltung kann ich leider nur meine Arbeitskraft anbieten, da kaum Eigenkapital vorhanden. Wenn die Kinder mal flügge geworden sind, kann ich den Verkauf verlangen? Bin für jeden Vorschlag dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Du bist ausgezogen und dir gehört die Immo zu 50 %, das heisst sie müsste dir schon jetzt einen Mietausgleich zahlen. Ok regeln könnt ihr so fast alles, doch wer sagt das sich beide Parteien nach einer Trennung darauf einlassen? Was ist wenn die Exfrau die Wohnung in den nächsten Jahren so herunterwirtschaftet, das du eine Totalsanierung brauchst. Wie willst du all das kontrollieren? hast du auch in Zukunft das Recht auf den Zutritt zu der Wohnung?
Auch wenn man im Moment noch etwas reden kann, das kann auch ganz schnell umschlagen und Anwälte im Spiel sein, dann wird es erst richtig teuer. Zwei getrennte Menschen könnten dann ja jederzeit die Teilungsversteigerung betreiben, ohne dass der andere etwas dagegen tun kann.Man trennt sich ja, weil man nicht mehr zusammen kann, sonst wären die Probleme ja nur halb so groß. Wenn die Liebe nicht mehr vorhanden ist, passieren hier Dinge die ich früher nie geahnt hätte. Was ist wenn deine Exfrau einen neuen Lover hat und sie will dir Dein Haus abkaufen? Ich würde die Dinge im Moment regeln, dazu gehört auch, dass die Sache mit der Immobilie geregelt wird. Sprich verkaufe die Immobilie, den Gewinn könnt ihr teilen, schafft ihr das ohne Anwälte, habt ihr die beste Lösung für beide geschaffen.


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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Packo99 ,

Gibt es einen Restkredit ? und wie hoch

ist dieser?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Packo99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo und erst mal danke für eure antworten.
das haus ist schuldenfrei. der anwalt hat beim ersten gespräch nichts von einem anspruch auf eine mietzahlung erwähnt - wir waren zu zweit dort - es ging nur um die anrechnung einer quasimiete auf die unterhaltszahlungen bzw. auf ihren trennungsausgleich. mit dem herunterwirtschaften hast du einen ganz neuen punkt erwähnt, den ich so nicht beachtet habe. wenn sie einen kennen lernt, dann kann sie von mir aus das haus kaufen. es geht mir nur um die kinder. aber grundsätzlich weiss ich auch überhaupt nicht an welche punkte ich überhaupt alles denken muss, s. o. ich hatte gehofft, dass so ein fall schon mal diskutiert wurde, aber im netz bin ich auch nach langer suche nicht fündig geworden. wenn ich zum anwalt gehe, weiss ich nicht, ob der mich nicht erst mal fragt wie ich denn dass so sehe und dann bin ich genauso schlau wie vorher auch. bemisst er denn diese leistung nach dem streitwert, oder sind das pauschalen?
wäre nett, wenn ihr noch weitere details mitteilen könntet. gruss packo

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