Umeldungspflichtig?

13. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Noidem2006
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Umeldungspflichtig?

Hallo,

ich habe nun ein Studium in Lüneburg, eine Stunde südlich meiner Heimatstadt Hamburg, begonnen.

Wie es sich so ergibt habe ich nur drei Tage lang Vorlesung. Und werde wohl die restlichen Tage in Hamburg verbringen. Ich habe dennoch ein WG-Zimmer gefunden und nun möchte ich wissen, ob es notwendig ist sich anzumelden, wenn mein Lebensmittelpunkt weiterhin in Hamburg liegt, denn dort verbringe ich die meißte Zeit des Jahres.

Danke im Vorraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn Du die melderechtlichen Vorschriften einhalten willst, dann musst Du in Lüneburg Deinen zweiten Wohnsitz anmelden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Du musst das als Zweitwohnsitz anmelden (s. Meldegesetz für das jeweilige Bundesland). Es kann sein, dass Lüneburg Zweitwohnsitzsteuer erhebt, da solltest Du Dich vorher informieren. (Hat mich in Köln im Nachhinein auch einiges gekostet, deswegen habe ich mich dann irgendwann mit Erstwohnsitz dort gemeldet, ich bin aber auch fast nie gependelt.)

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