Ukraine International verschiebt Anschlussflug um 11:45 Stunde. Anspruch auf Entschädigung?

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
traluna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ukraine International verschiebt Anschlussflug um 11:45 Stunde. Anspruch auf Entschädigung?

Hallo zusammen,

ich fliege im Dezember mit Ukraine International von London Gatwick nach Colombo (Sri Lanka). Mein Ticket habe ich vor sechs Wochen auf der offiziellen Webseite Ukraine International gebucht. Am Flughafen Kiew Borispol hätte ich einen Zwischenaufenthalt (Transit) von 2:20 Stunden.

Hier sind meine Flugzeiten (bei Buchung)

Von Nach Abflug Ankunft
Gatwick Kiew 03:00 08: 20
Kiew Colombo 10:40 22:45


Gestern habe ich eine Email von Ukraine International erhalten, dass sich meine Flugzeit beim Kiew nach Colombo Flug auf 20:05 Uhr verschiebt. Ich habe nun eine Transitzeit am Flughafen Kiew Borispol von 11:45 Stunden.

Neue Flugzeiten

Von Nach Abflug Ankunft
Gatwick Kiew 03:00 08: 20
Kiew Colombo 20:05 08:10


Natürlich habe ich nun keine Lust einen halten Tag am Flughafen Kiew Borispol herumzuhängen und es geht mir ein halber Urlaubstag verloren.

Greift in meinen Fall die EU Verordnung und ich habe einen Anspruch auf Entschädigung?

Vielen Dank und liebe Grüße,

David

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

der Knackpunkt hier duerfte sein, ob England noch als zur EU zugehoerig gilt oder nicht mehr?

Meiner Auffassung nach gehoert Englang noch dazu, obwohl man in vielen Sachen schon jetzt aussen vor ist. Aber bis jetzt laufen nur die Austrittsverhandelungen, die bis jetzt noch nicht abgeschlossen sind.

Daher duerfte in Ihrem Fall die EU-Fluggast-VO 261/2004 Gueltigkeit haben. Sie haetten demnach einen Anspruch auf Leistung der Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaft, da die Ankunftszeit am Endpunkt der Reise massgeblich ist. Und die liegt weit ausserhalb der Toleranz.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ja, in London greift die Verordnung.
Knackpunkt dürftr hier aber das Datum des Fluges sein.
Wenn der Gast rechtzeitig (14 Tage vorher) informiert wurde, ist keine Entschädigung zu erwarten.
Man darf aber kostenfrei stornieren

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Man darf aber kostenfrei stornieren


Der Fluggast hat das auch das Recht, kostenfrei auf eine Ersatzverbindung, die ihm zeitnah ans Ziel bringt, umgebucht zu werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
.......Wenn der Gast rechtzeitig (14 Tage vorher) informiert wurde, ist keine Entschädigung zu erwarten......

Das stimmt natuerlich und wurde von mir uebersehen zu erwaehnen.

Zitat:
.......Der Fluggast hat das auch das Recht, kostenfrei auf eine Ersatzverbindung, die ihm zeitnah ans Ziel bringt, umgebucht zu werden.......

Warum wird da immer wieder vergessen darauf hinzuweisen, dass Ersatzverbindungen nur dann angeboten werden muessen, wenn das der Fluggesellschaft eigene Flugplan hergibt. Das koennte mit dieser Fluggesellschaft hoechstwahrscheinlich problematisch werden, denn London - Kiew ist mit Sicherheit keine 'Rennstrecke'.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 25.11.2017 11:39

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
traluna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.

Ukraine International fliegt von London Gatwick zweimal täglich nach Kiew. Ich wurde nun kostenlos auf einen späteren Flug umgebucht, nun beträgt meine Transitzeit weiter nach Colombo nur 2 Stunden. Damit bin ich sehr zufrieden.

Noch einmal herzlichen Dank für Eure Beiträge.

David

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