Ich habe vor kurzem zwei Artikel bei Ebay verkauft und dazu ein Bild benutzt welches ich über die Google Bildersuche gefunden habe.
Heute bekam ich Post vom Rechteinhaber mit der Bemerkung, das er eben die rechte an den benutzten Bildern besitz zusammen mit einer vorab verfassten Unterlassungserklärung und einer Rechnung von 185.60€ pro Bild. Sollte der Betrag nicht innerhalb von 2 Wochen beglichen werden wird mit der Einschaltung eines Anwalts gedroht.
Ich sehe ein dass ich einen Fehler gemacht habe, jedoch steht für mich ein Gesammtbetrag von 370€ in keinem Verhältniss zum vermeidlich angerichteten Schaden, zumal für mich nicht ersichtlich war, das die Bilder geschützt sind.
Ich würde jetzt gerne wissen, welche möglichkeiten ich habe, wenn ich denn übe4rhaupt noch welche habe.
mfg.
Fiare
Uhrheberrechtsverletzung Bild bei Ebay
29. Juli 2006
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Frage vom 29. Juli 2006 | 12:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Uhrheberrechtsverletzung Bild bei Ebay
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#1
Antwort vom 30. Juli 2006 | 09:23
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 252x hilfreich)
Bilder sind nach dem deutschen Urheberrecht IMMER AUTOMATISCH geschützt (es gibt natürlich paar Ausnahmen, wie "Urheber schon xx Jahre tot..." oder "Nicht schützenswerter Inhalt..." und so Zeugs, hier liegt wohl der typische "Produktfoto-Verwendet-Fall" vor).
siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
#2
Antwort vom 30. Juli 2006 | 09:23
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 252x hilfreich)
x
-- Editiert von snuggles am 30.07.2006 09:24:00
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#3
Antwort vom 4. August 2006 | 08:13
Von
Status: Bachelor (3488 Beiträge, 684x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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