Hallo erstmal... es geht um folgendes.
Person X hat vor kurzem über den Facebook Marketplace einen User (Z) gefunden welcher Luxusuhr-Plagiate verkauft.
Dessen bewusst hat sich X eine dieser Uhren für 199 Euro bestellt.
Die nächsten Schritte waren die folgenden:
- X bezahlt 199€ per PayPal (Käuferschutz also theoretisch vorhanden)
- Z bestellt die gewünschte Uhr (hat wohl gewisse Connections, Bezugsquellen o.ä.)
- Z verschickt, nach Erhalt, die gewünschte Uhr an X
(Z lebt übrigens ebenfalls in Deutschland)
Die Uhr kam nie bei X an. Z weigert sich, aufgrund mangelnder Beweise das die Uhr wirklich nie ankam, das Geld zurückzusenden.
Welche Möglichkeiten hat X nun? Kann von dem PayPal Käuferschutz Gebrauch gemacht werden oder muss X nun damit leben knapp 200 Euro in den Sand gesetzt zu haben?
Uhren Fälschung gekauft, nicht erhalten, was jetzt?
8. November 2017
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Frage vom 8. November 2017 | 00:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Uhren Fälschung gekauft, nicht erhalten, was jetzt?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 8. November 2017 | 08:42
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatKann von dem PayPal Käuferschutz Gebrauch gemacht werden :
Ja, aber PayPal entscheidet letztlich nicht über Recht und Gesetz, sondern erstattet nur. Wurde der Versand überhaupt nachgewiesen? Bei der Summe sollte es sicherlich als Paket erfolgen. Zum Gegenstand selber und möglicher Probleme äußere ich mich mal nicht.
#2
Antwort vom 8. November 2017 | 10:03
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Kaufen um zu verkaufen ist definitiv gewerbliches HandelnZitat- Z bestellt die gewünschte Uhr :
Irrelevant, der gewerbliche VK muss den Zugang sicherstellen, nicht den Versand nachweisen.ZitatWurde der Versand überhaupt nachgewiesen? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. November 2017 | 10:43
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Kann von dem PayPal Käuferschutz Gebrauch gemacht werden
Würde ich machen. Für den Käufer ist es ja nur vorteilhaft.
Bei allen anderen Wegen besteht die Gefahr, am Ende noch mehr Geld in den Sand zu setzen.
#4
Antwort vom 8. November 2017 | 10:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatKann von dem PayPal Käuferschutz Gebrauch gemacht werden :
Ja, aber PayPal entscheidet letztlich nicht über Recht und Gesetz, sondern erstattet nur. Wurde der Versand überhaupt nachgewiesen? Bei der Summe sollte es sicherlich als Paket erfolgen. Zum Gegenstand selber und möglicher Probleme äußere ich mich mal nicht.
Der Versand wurde nicht nachgewiesen. Z gab an et hätte das Päckchen unversichert, ohne Sendungsnummer verschickt.
Ich hatte gedacht das auch auf Käuferseite eine Urheberrechtsverletzung bestünde und deshalb nicht vom Käuferschutz gebraucht gemacht werden kann.
Ist es also legal Plagiate innerhalb Deutschlands "bewusst" zu erwerben? Hat man dadurch keinerlei Nachteile in solchen Fällen wie meinem Beschriebenen?
#5
Antwort vom 8. November 2017 | 11:10
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatIrrelevant, der gewerbliche VK muss den Zugang sicherstellen, nicht den Versand nachweisen. :
Würde mir überlegen, ob ich meine (vorhandenen?) Käuferrechte auch bei einem bewussten Fälschungskauf durchsetzen möchte. Daher mein Zusatz in #1
Über Paypal meinetwegen, da muss der VK einen Versandnachweis bringen.
#6
Antwort vom 8. November 2017 | 12:11
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Ist es also legal Plagiate innerhalb Deutschlands "bewusst" zu erwerben? Hat man dadurch keinerlei Nachteile in solchen Fällen wie meinem Beschriebenen?
Der reine Erwerb für eigene Zwecke ist m.W. nicht strafbar.
#7
Antwort vom 8. November 2017 | 12:45
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
ZitatIch hatte gedacht das auch auf Käuferseite eine Urheberrechtsverletzung bestünde und deshalb nicht vom Käuferschutz gebraucht gemacht werden kann. :
Gut möglich das PayPal deswegen auch nichts erstatten würde.
#8
Antwort vom 8. November 2017 | 16:20
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 122x hilfreich)
Wie hat denn X die 199,- € bezahlt? Der Verkäufer hat sicherlich keinen Onlineshop mit Warenkorbfunktion ;o)
Lief das über die Geld senden Funktion? Also hast Du einfach Geld an eine Emailadresse geschickt?
Falls ja, welchen Variante hast Du gewählt. Freunde und Familie (damit keine Gebühren anfallen) oder für Waren und Dienstleistungen?
Bei Freunde und Familie gibt es keinen Käuferschutz.
#9
Antwort vom 8. November 2017 | 16:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es wurde die Variante für Waren und Dienstleistungen gewählt.
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