Uhren Fälschung gekauft, nicht erhalten, was jetzt?

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Byaso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Uhren Fälschung gekauft, nicht erhalten, was jetzt?

Hallo erstmal... es geht um folgendes.

Person X hat vor kurzem über den Facebook Marketplace einen User (Z) gefunden welcher Luxusuhr-Plagiate verkauft.
Dessen bewusst hat sich X eine dieser Uhren für 199 Euro bestellt.
Die nächsten Schritte waren die folgenden:

- X bezahlt 199€ per PayPal (Käuferschutz also theoretisch vorhanden)
- Z bestellt die gewünschte Uhr (hat wohl gewisse Connections, Bezugsquellen o.ä.)
- Z verschickt, nach Erhalt, die gewünschte Uhr an X
(Z lebt übrigens ebenfalls in Deutschland)

Die Uhr kam nie bei X an. Z weigert sich, aufgrund mangelnder Beweise das die Uhr wirklich nie ankam, das Geld zurückzusenden.

Welche Möglichkeiten hat X nun? Kann von dem PayPal Käuferschutz Gebrauch gemacht werden oder muss X nun damit leben knapp 200 Euro in den Sand gesetzt zu haben?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Byaso):
Kann von dem PayPal Käuferschutz Gebrauch gemacht werden


Ja, aber PayPal entscheidet letztlich nicht über Recht und Gesetz, sondern erstattet nur. Wurde der Versand überhaupt nachgewiesen? Bei der Summe sollte es sicherlich als Paket erfolgen. Zum Gegenstand selber und möglicher Probleme äußere ich mich mal nicht.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Byaso):
- Z bestellt die gewünschte Uhr
Kaufen um zu verkaufen ist definitiv gewerbliches Handeln

Zitat (von Tasti123):
Wurde der Versand überhaupt nachgewiesen?
Irrelevant, der gewerbliche VK muss den Zugang sicherstellen, nicht den Versand nachweisen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Kann von dem PayPal Käuferschutz Gebrauch gemacht werden


Würde ich machen. Für den Käufer ist es ja nur vorteilhaft.
Bei allen anderen Wegen besteht die Gefahr, am Ende noch mehr Geld in den Sand zu setzen.

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#4
 Von 
Byaso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von Byaso):
Kann von dem PayPal Käuferschutz Gebrauch gemacht werden


Ja, aber PayPal entscheidet letztlich nicht über Recht und Gesetz, sondern erstattet nur. Wurde der Versand überhaupt nachgewiesen? Bei der Summe sollte es sicherlich als Paket erfolgen. Zum Gegenstand selber und möglicher Probleme äußere ich mich mal nicht.


Der Versand wurde nicht nachgewiesen. Z gab an et hätte das Päckchen unversichert, ohne Sendungsnummer verschickt.

Ich hatte gedacht das auch auf Käuferseite eine Urheberrechtsverletzung bestünde und deshalb nicht vom Käuferschutz gebraucht gemacht werden kann.
Ist es also legal Plagiate innerhalb Deutschlands "bewusst" zu erwerben? Hat man dadurch keinerlei Nachteile in solchen Fällen wie meinem Beschriebenen?

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#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Irrelevant, der gewerbliche VK muss den Zugang sicherstellen, nicht den Versand nachweisen.


Würde mir überlegen, ob ich meine (vorhandenen?) Käuferrechte auch bei einem bewussten Fälschungskauf durchsetzen möchte. Daher mein Zusatz in #1
Über Paypal meinetwegen, da muss der VK einen Versandnachweis bringen.

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ist es also legal Plagiate innerhalb Deutschlands "bewusst" zu erwerben? Hat man dadurch keinerlei Nachteile in solchen Fällen wie meinem Beschriebenen?


Der reine Erwerb für eigene Zwecke ist m.W. nicht strafbar.

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#7
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von Byaso):
Ich hatte gedacht das auch auf Käuferseite eine Urheberrechtsverletzung bestünde und deshalb nicht vom Käuferschutz gebraucht gemacht werden kann.


Gut möglich das PayPal deswegen auch nichts erstatten würde.

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#8
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Wie hat denn X die 199,- € bezahlt? Der Verkäufer hat sicherlich keinen Onlineshop mit Warenkorbfunktion ;o)
Lief das über die Geld senden Funktion? Also hast Du einfach Geld an eine Emailadresse geschickt?
Falls ja, welchen Variante hast Du gewählt. Freunde und Familie (damit keine Gebühren anfallen) oder für Waren und Dienstleistungen?

Bei Freunde und Familie gibt es keinen Käuferschutz.

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#9
 Von 
Byaso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde die Variante für Waren und Dienstleistungen gewählt.

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