Sehr geehrte Damen und Herren,
mein privater Wohnungsvermieter hat mir aus unerklärlichen Gründen plötzlich verboten auf den Parkplätzen neben dem Haus (sein Grundstück) zu parken. Er teile mir schirftlich auf Nachfrage mit, dass NUR MIR dieses Prakverbot ausgesprochen wurde und ich keinen Rechtsanspruch darauf habe. Ich solle mir ab sofort einen Parkplatz auf öffentlichem Wege suchen. Andernfalls werde er mein Fahrzeug abschleppen lassen und mir die Kosten dazu in Rechnung stellen. Ferner schreibt er in seinem Brief, dass er sich vorbehält, alle anderen Mieter über diesen Sachverhalt zu informieren, was ich hier absolut nicht nachvollziehen kann.
Dass ich keinen Rechtsanspruch auf den Parkplatz habe, leuchtet ein! Aber was kann ich gegen diese Androhung unternehmen, dass er mich aus unerklärlichen Gründen irgendwie bei anderen Mietern ins schlechte Licht rücken will? Ich sehe hier ganz klar das Thema "üble Nachrede"!
Was kann ich hier in diesem Fall unternehmen?
Besten Dank!
Üble Nachrede ? Vermieter droht an, andere Mieter über das gegen mich ausgesprochene Parkverbot zu i
25. August 2016
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Frage vom 25. August 2016 | 09:19
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede ? Vermieter droht an, andere Mieter über das gegen mich ausgesprochene Parkverbot zu i
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#1
Antwort vom 25. August 2016 | 09:29
Von
Status: Student (2063 Beiträge, 1184x hilfreich)
§ 186 StGB gelesen?
Zitat:Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
"Staprest hat Parkverbot" ist a) erweislich wahr und b) macht es Sie weder verächtlich noch werden Sie in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 25. August 2016 | 13:25
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
ZitatIch sehe hier ganz klar das Thema "üble Nachrede"! :
Ich nicht, alles völlig in Ordnung.
#4
Antwort vom 25. August 2016 | 15:13
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Zitat:Ich sehe hier ganz klar das Thema "üble Nachrede"!
Die Tatsache, dass Sie dort Parkverbot haben ist doch offensichtlich "erweislich wahr". Von daher kann es schon rechtstheoretisch keine üble Nachrede sein.
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