Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe nicht die Frage im Forum schon gesehen, also wenn es doch irgendwo steht, sorry.
Ich habe eine Überweisung am Freitag um ca. 11:30 bei der SpardaBank München gemacht. Auftrag war eine grosse Summme in USD in den USA zu schicken. Deshalb konnte ich es nicht selber online machen.
Heute schaue ich mein Online-Konto an und sehe, dass die Überweisung erst am Montag gemacht worden ist. Problem dabei ist es, dass der Kurs sich seit Freitag geändert hat und ich dabei 900€ verloren habe.
Es steht in den „Preis- und Leistungsverzeichnis" der Bank, im Abschnitt Ausführungsfristen, dass die Überweisung baldmöglichst bewirkt.
Was bedeutet das genau? ein genauer Ausführungsfrist habe ich nicht gefunden.
Ich möchte wissen, ob ich eine Chance habe, was da zu machen (Kulanz?) oder ob der Frist gehalten worden ist und dass ich einfach Pech gehabt habe.
Vielen Dank für eure HIlfe.
Hier die Dokus, die ich im Internet gefunden habe:
https://www.sparda-m.de/pdf/sparda-m/preis_und_leistungsverzeichnis.pdf
https://www.sparda-m.de/pdf/sparda-m/sobe_ueberweisungsverkehr.pdf
Überweisung nicht EU und nicht EWR-Staaten / Wechselkursänderung
Böse Bank?
Böse Bank?
ZitatIch habe eine Überweisung am Freitag um ca. 11:30 bei der SpardaBank München gemacht. :
Und das bedeutet jetzt was genau?
Einen Auftrag zu unverzüglichen Ausführung?
Einen Auftrag zu sofortigen Ausführung?
Einen Zettel in die "Überweisungsbox"?
Sorry, stimmt genug Details habe ich nicht gegeben.
Ein Berater hat gemeinsam mit mir ein Formular ""Zahlungsauftrag im Aussenwirtschaftsverkehr, Anlage Z 1 zur AWV" am Computer ausgefüllt.
Ich mache nicht sehr oft solche Überweisungen und bin davon ausgegangen, dass die Bank die Überweisung gleich ausführt.
Es war kein Auftrag zu unverzüglichen Ausführung oder kein Auftrag zu sofortigen Ausführung.
Vielen Dank
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nicht vergessen: Bei größeren Geldtransaktionen wird ggf. noch einmal geprüft (Stichwort Geldwäsche) und die Bank konnte ggf. gar nicht früher das Geld freigeben.
Wir sind hier ja nicht mehr im SEPA-Zahlungsraum.
Ich würde die Bank erst einmal höflich fragen, wie sie diese für mich als Kunden völlig unverständliche Verzögerung begründet.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
974 Antworten