Überweisung nicht EU und nicht EWR-Staaten / Wechselkursänderung

30. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tomoe37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisung nicht EU und nicht EWR-Staaten / Wechselkursänderung

Liebe Forum-Mitglieder,


ich habe nicht die Frage im Forum schon gesehen, also wenn es doch irgendwo steht, sorry.

Ich habe eine Überweisung am Freitag um ca. 11:30 bei der SpardaBank München gemacht. Auftrag war eine grosse Summme in USD in den USA zu schicken. Deshalb konnte ich es nicht selber online machen.

Heute schaue ich mein Online-Konto an und sehe, dass die Überweisung erst am Montag gemacht worden ist. Problem dabei ist es, dass der Kurs sich seit Freitag geändert hat und ich dabei 900€ verloren habe.

Es steht in den „Preis- und Leistungsverzeichnis" der Bank, im Abschnitt Ausführungsfristen, dass die Überweisung baldmöglichst bewirkt.

Was bedeutet das genau? ein genauer Ausführungsfrist habe ich nicht gefunden.

Ich möchte wissen, ob ich eine Chance habe, was da zu machen (Kulanz?) oder ob der Frist gehalten worden ist und dass ich einfach Pech gehabt habe.

Vielen Dank für eure HIlfe.

Hier die Dokus, die ich im Internet gefunden habe:

https://www.sparda-m.de/pdf/sparda-m/preis_und_leistungsverzeichnis.pdf

https://www.sparda-m.de/pdf/sparda-m/sobe_ueberweisungsverkehr.pdf

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Tomoe37):
Ich habe eine Überweisung am Freitag um ca. 11:30 bei der SpardaBank München gemacht.

Und das bedeutet jetzt was genau?
Einen Auftrag zu unverzüglichen Ausführung?
Einen Auftrag zu sofortigen Ausführung?
Einen Zettel in die "Überweisungsbox"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tomoe37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, stimmt genug Details habe ich nicht gegeben.

Ein Berater hat gemeinsam mit mir ein Formular ""Zahlungsauftrag im Aussenwirtschaftsverkehr, Anlage Z 1 zur AWV" am Computer ausgefüllt.

Ich mache nicht sehr oft solche Überweisungen und bin davon ausgegangen, dass die Bank die Überweisung gleich ausführt.

Es war kein Auftrag zu unverzüglichen Ausführung oder kein Auftrag zu sofortigen Ausführung.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nicht vergessen: Bei größeren Geldtransaktionen wird ggf. noch einmal geprüft (Stichwort Geldwäsche) und die Bank konnte ggf. gar nicht früher das Geld freigeben.
Wir sind hier ja nicht mehr im SEPA-Zahlungsraum.

Ich würde die Bank erst einmal höflich fragen, wie sie diese für mich als Kunden völlig unverständliche Verzögerung begründet.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

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