Übertragung Firma

30. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Frage100
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung Firma

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Meine Ehefrau betreibt einen kleinen Laden als Friseurin. Sie ist selbständig und hat keine Angestellten.
Ihre Einkünfte stellen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar.
Nun ist mir eine Überlegung gekommen, welche ich nicht weiß, ob diese umzusetzen ist.
Der Gewinn aus dem Laden meiner Frau wird selbstverständlich unserer Einkommensteuer zur Grunde gelegt.
Dabei habe ich mir die Frage gestellt, ob es Sinn machen könnte, den Laden auf mich als Ehemann zu übertragen.
Dann würde ich meine Frau als Angestellte einstellen u. wir könnten ihr Gehalt als Betriebsausgabe ansetzten.
Außerdem hätte meine Frau den Vorteil, dass Sie so in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen könnte u. beispielsweise einen Riester Vertrag anlegen könnte.
Allerdings weiß ich nicht ob die formelle Schwierigkeiten mit sich bringt.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

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3 Antworten
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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es ist normalerweise ein Vorteil, nicht "in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen" zu müssen. Denn das ist keine Versicherung, sondern eine Abgabe, eine zweckgebundene Steuer. Das Geld ist weg, für immer.

Ihre Frau sollte besser in eine richtige Altersversorgung investieren.

Allein für Riester lohnt sich der Zauber nicht. Übrigens ist Ihre Frau auch als Selbständige riesterberechtigt, wenn Sie es sind (es genügt, mit einer berechtigten Person verheiratet zu sein).

Steuerlich werden Sie nichts gewinnen. Denn das Gehalt, das als Betriebsausgabe absetzbar ist, muß Ihre Frau bzw. müssen sie gemeinsam dann wieder genau so versteuern wie vorher den Betriebsgewinn. Ein Nullsummenspiel. Diese Konstruktion erzeugt nur zusätzliche Kosten.

Ausgaben zur Altersvorsorge Ihrer Frau hingegen sind bis zu einer recht hohen Summe absetzbar, deswegen nochmal meine Empfehlung zur privaten Altersvorsorge.

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