Hallo, meine Frage wird sehr seltsam anmuten, der Hintergrund ist aber folgender :
Ich habe mit meinem Lebensgefährten (nicht verheiratet) ein gemeinsames Haus gebaut. Wir stehen 50 vH im Grundbuch.
Die Eigenheimzulage hat er damals aber alleine beantragt, weil ich im Babyjahr war und kein eigenes Einkommen hatte, somit auch aus dem Kreditvertrag rausbleiben mußte.
Nun ist es zur Trennung gekommen, ich würde gerne das Haus und den Kredit übernehmen. Mein Ex ist in seiner Ehre gekränkt und gibt mir an allem die Schuld, unter anderem auch daran, das er nie wieder die Eigenheimzulage beantragen kann, auch wenn es sie nicht mehr gibt, vielleicht kommt ja irgendwann mal was Vergleichbares.
Nun meine Frage, ist es möglich, das wir den Anspruch (Objektverbrauch) auch jetzt noch komplett auf mich übertragen (ich habe von Anfang bis Ende der Zahlung der EHZ im Haus gewohnt.
Außerdem ist die EHZ noch nicht komplett verbraucht, d.h. er hat noch einen Teil auf seinem Konto.
Wem steht dieser Teil zu ?
Danke.
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Übertragung Eigenheimzulage
19. Oktober 2011
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Frage vom 19. Oktober 2011 | 20:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung Eigenheimzulage
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