Überstundenregelung in meinem Betrieb rechtens?

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go477972-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenregelung in meinem Betrieb rechtens?

Sehr geehrte Damen und Heeren,
ich heiße Andre *** und mache aktuell eine Ausbildung zum Mediengestalter.
Ich bin aktuell im 3. Lehrjahr und wir haben eine komische Überstundenregelung bei uns im Betrieb. Als ich damals den Vertrag unterschrieben habe, wurde mir diese Regelung nicht gesagt, erst als ich schon aus der Probezeit raus war. Zudem steht nichts im Ausbildungsvertrag den ich unterschrieben habe.
Und zwar die Regelung ist, wenn man innerhalb eines Monats unter zehn Überstunden aufbaut und sie nicht abbaut werden die im nächsten Monat gelöscht. Sollte man jetzt innerhalb eines Monats ins Minus kommen und diese Minusstunden nicht wieder auf +-0 bringen kann, dann ist man in dem nächsten Monat im Minusbereich. Dies dient erstmal nur als Hintergrundwissen zu meiner Frage. Ist man im Folgemonat im Minusbereich, ob eine Minute oder 2 Stunden, muss man um auf +-0 zu kommen, einmal diese zehn Stunden + die aktuellen Minusstunden aufbauen um auf +-0 zu kommen.

Ein Beispiel: Ich bin vom Monat August auf den Monat September ins Minus geraten, mit einer Stunde. Nun will ich wieder auf +-0 kommen. Dafür muss ich 11 Stunden aufbauen, also die 10 Stunden + die aktuellen Minusstunden.

Ist das rechtens, dass man noch diese zehn Stunden aufbauen muss. Mir ist klar, dass ich die Zeit die ich im Minus bin wieder aufbauen muss, um wieder auf eine Sollzeit zu kommen.



Mit freundlichen Grüßen

Andre ***

-- Editiert von Moderator am 08.11.2017 15:04

-- Thema wurde verschoben am 08.11.2017 15:04

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Würde den Namen editieren.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da nichts im Vertrag steht, gilt die merkwürdige Regelung mit den 10 Stunden nicht für Sie.
Für Sie gilt:

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 17 Vergütungsanspruch
....(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Das ist nicht zulässig in der Ausbildung. Wenn du Überstunden machst, müssen die wie von altona01 genannt, lt. BBiG behandelt werden.

Überstunden dürfen in der Ausbildungszeit sowieso nicht die Regel sein, schon gar nicht um personelle Engpässe aufzufangen. Wenn dann nur, um Lernsziele zu vermitteln. Z. B. du bleibst mal länger und ein für deine Ausbildung wichtiges Projekt mit abschließen zu können.

Du musst grundsätzlich nur die Stundenzahl erfüllen, zu der du vertraglich verpflichtet hast. Dass deine PZ rum ist, ist jetzt von Vorteil. Es kann dir nicht gekündigt werden, weil bzw. wenn du nun auf deinem Recht bestehst, alle gemachten Überstunden auch abfeiern zu können oder sie auch grundsätzlich abzulehnen.

Wenn du Hilfe brauchst, wende dich an die zuständige Kammer.

1x Hilfreiche Antwort

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