Überstundenregelung / Unterschrift

2. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
sm1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 17x hilfreich)
Überstundenregelung / Unterschrift

Hallo Zusammen,

muss ein Mitarbeiter eine Überstundenregelung unterschreiben oder reicht es aus, dass der Mitarbeiter über eine vorliegende Regelung informiert wurde und diese z.B. im Intranet zu finden ist?

Vielen Dank,
Liebe Grüße,
Sabrina

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Was steht denn im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters zu den Themen Überstunden und Nebenabsprachen?

Signatur:

Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)

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#2
 Von 
sm1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 17x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag ist nur geregelt, dass der Arbeitnehmer in dem gesetzlich zulässigen Umfang Überstunden und Mehrarbeit leisten wird.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

...und was soll darüber hinaus zu Überstunden geregelt werden?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sm1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 17x hilfreich)

Wie die Überstunden vergütet werden sollen, wann diese verfallen, Dokumentation etc.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Das ist ja keine AN-feindliche Sache. In manchen Betrieben häufen die AN Überstunden an, ohne die Aussicht auf Abbau oder Bezahlung.

Die Dokumentation kommt dem AN zugute. Falls Überstunden verfallen sollen, muss der AN ausreichend Gelegenheit haben, diese abzubauen. Was sind hier die Bedenken?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sm1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, das wäre ja ein Vorteil für die Mitarbeiter und meine Frage war jedoch, ob der Mitarbeiter eine Überstundenregelung unterzeichnen muss oder ob der Arbeitgeber die Überstundenregelung im Intranet z.B. veröffentlichen kann und es ausreicht, die Mitarbeiter darüber in Kenntnis zu setzen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Überstunden und deren Ausgleich sind gesetzlich geregelt und hier auch arbeitsvertraglich.

Ich verstehe den Hintergrund der Frage nicht, vllt. versteht das jemand anders besser.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sm1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 17x hilfreich)

...Wie bzw. in welcher Form (Auszahlung mit Gehalt, Freizeitausgleich etc.) Überstunden vergütet werden sollen ist nicht gesetzlich geregelt, nur DASS sie vergütet werden müssen. Desweiteren verfällt z.B. der Anspruch auf ÜS gesetzlich erst nach 3 Jahren, der Arbeitgeber darf jedoch den Verfall von Überstunden mit mind. 3 Monaten regeln...wie auch immer...trotzdem Danke für Deine Zeit.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ich kenne die Regelungen, aber ich verstehe immer noch nicht, was das eigentliche Problem ist (und scheinbar sonst auch niemand) oder stehe auf dem Schlauch!

Geht es darum, dass der Umgang mit Überstunden (Freizeitausgleich, Vergütung) nur im Intranet steht? Dass sie vergütet werden, man aber lieber Freizeit hätte? Ist eine AN-Vertretung vorhanden, gibt es eine Betriebs-/Dienstvereinbarung???

Ich passe: Schau mal z. B. in Wikipedia unter "Mehrarbeit", dort ist es ganz gut geklärt.



-- Editiert von HeHe am 03.06.2015 08:45

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sm1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 17x hilfreich)

Es geht nicht um den Inhalt sondern um die Form bzw. darum, dass die Regelung nur im Intranet steht, sozusagen als "Anweisung" und nicht als Zusatz zum Arbeitsvertrag. Es gibt keine AN-Vertretung u. keine Betriebs-/Dienstvereinbarung.
Meine Frage bezieht sich darauf, ob es ausreicht, den Mitarbeiter darüber in Kenntnis zu setzen, DASS es eine Überstundenregelung im Intranet gibt.

Lieben Dank euch :)

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich befürchte, dass es dazu keine allgemeingültige Antwort geben kann, weil es darauf ankommt, was genau im Intranet geregelt ist. Da kann es durchaus sein, dass der AG bestimmte Dinge einseitig vorgeben kann, andere aber wiederum nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sm1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank für die Nachricht....das habe ich mir schon gedacht. Um auf der sicheren Seite zu sein, könnten wir aber eine Zusatzvereinbarung zum AV entwerfen diese der AN dann unterschreibt...



3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sinnvoller Weise sollte diese Vereinbarung dann aber von beiden Seiten unterschrieben werden.

Ob dann alles was darin steht jedoch auch wirksam ist und nicht z.B. gegen AGB-Recht verstößt, kann man wiederum nur im Einzelfall sagen. (Dieser Hinweis, weil ich aufgrund der letzten Antwort das Gefühl habe, dass hier praktisch aus Sicht des AG gefragt wird.) Manchmal macht es aber mehr Sinn von AG-Seite mal etwas Geld in die Hand zu nehmen und damit zu einem Fachmann = RA zu gehen.

3x Hilfreiche Antwort

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