Überstunden nach Kündigung

6. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Überstunden nach Kündigung

Hallo zusammen,

ich habe mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28.2.2013 gekündigt. Im Rahmen meiner Beschäftigung war ich beim jetzigen AG sehr stark eingespannt und musste eine Vielzahl an Überstunden machen, die weder in Freizeit noch in geld abgegolten wurden. Die Überstunden waren nicht angeordnet, sehr wohl aber notwendig und geduldet (teilweise bis zu 12 h/Tag). Mein Überstundenkonto (Stechuhr) weist aktuell 134 h auf.

In meinem Vertrag steht der ungültige Passus, dass sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Ich weiss schon, dass diese Passage wohl nicht Bestand vor einer rechtlichen Prüfung hat, nun zu meiner Frage:

Nach meiner Kündigung verhält sich mein AG wie erwartet unschön mir gegenüber. Ich werde mit minderwertigen Tätigkeiten beauftragt in den Außendienst geschickt und auch weiterhin zu deutlichen Überstunden angehalten. Ich möchte nun meinen AG bitten, die Überstunden abfeiern zu dürfen, bzw. den Rest auszuzahlen. Er wird sich sicher weigern. Was passiert, wenn ich der Arbeit dann fern bleibe (bis zum letzten Arbeitstag)?? Kann er mich hierzu verklagen oder muss ich das tun? Im Zweifel wird er sicher keinen Lohn zahlen - dann muss ich den Klageweg bestreiten, richtig?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

"Selbstbeurlaubung" gehört mit zu den Todsünden, die ein AN begehen kann - genau so wenig kann er sich selbst Zeitausgleich genehmigen.
Dir bleibt nur, den Ausgleich der Überstunden in Geld oder Freizeit einzufordern und ggf. einzuklagen. Die Sache mit den Überstunden ist eine dornige Angelegenheit: ggf. musst du beweisen, dass es echte Überstunden waren/sind; die Stempeluhr reicht dazu nicht.


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6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Was meinst Du mit echte Überstunden?? Wie soll ich das nachweisen? Wenn mein Vorgesetzter um 17:00 Uhr die Anweisung erteilt einen Job bis zum nächsten Morgen zu erledigen, reicht das als Nachweis? Oder wie meinst Du das mit der Beweispflicht? Ich möchte natürlich keinen Fehler machen und selbstverständlich werde ich nicht unerlaubt der Arbeit fernbleiben.

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

{quote}überstunden müssen angeordnet worden sein

Wie genauer sollen die Überstunden angeordnet werden, als mit den Worten : "Machen Sie das bitte bis morgen früh fertig!" ;) Also als angeordnet betrachte ich sie schon. Das schöne an der Sache ist, dass sie genau das nach der Kündigung excessiv verstärken, das bedeutet, ich bin nun in meiner Kündigungsfrist beinahe jeden Tag 11 -12 Stunden im Büro. - 12 Tage noch...

Ich hab übrigens auch schon überlegt, wenigstens die Überstunden zu verweigern, aber man hat mir mit Abmahnung gedroht, weil ich meinen vertraglichen Pflichten (bei Bedarf eben so viele Überstunden, wie nötig) damit nicht nachkommen würde.


-- Editiert s.soeldner am 09.02.2013 06:59

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Steht in Ihrem Vertrag eine Ausschlußfrist?
Dann wären nur die Überstunden einklagbar, die innerhalb dieser Frist entstanden sind.
Steht wirklich in Ihrem Vertrag, dass Sie soviele Überstunden wie nötig leisten müssen? Das wäre auch rechtswidrig. Schließlich unterschreibt man mit dem Arbeitsvertrag kein Blankoformular, nach dem man sich beliebig ausbeuten lassen muß.

Überstunden müssen [color=red]nicht[/color] angeordnet sein. Es reicht völlig aus, wenn sie mit Wissen und Duldung des Arbeitgebers geleistet werden. Das ist gängige Rechtssprechung.
Auch wenn der Arbeitgeber nur per Zeiterfassung erfahren würde, dass Überstunden geleistet werden, wäre dies eine Duldung.


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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)

ohne entsprechenden Tarifvertrag, der das zulassen würde, ist nach höchstens 10 Std Arbeitszeit täglich laut ArbZG sowieso Schluß

da könnte der AG abmahnen, wie er will

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"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich weiss das schon, nur wäre ich doch am Ende in der Klagepflicht, denn der AG behält einfach den Lohn ein, den ich mir dann erst wieder einklagen muss. Für 12 Tage ist mir das zuviel Aufwand - klingt feige, aber da steh ich lieber die zwei Wochen noch durch.

Mein Vertrag enthält die ungültige Klausel, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Darauf beruft sich ja mein Chef. Auf den Hinweis, dass dies unwirksam sei, lachte er nur und sagte: "dann klag mal!"

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
"dann klag mal!"


Was zwar zugegebenermaßen für nur noch 12 Tage nicht sinnvoll ist.
Aber woher weißt du, dass er den Lohn nicht sowieso behält?
Bei so einem Arbeitgeber wäre das auch nicht undenkbar.

Aber wenn er schon so freundlich darum bittet...
Ihm wäre es bestimmt eine Lehre...

Dennoch stimme ich zu, dass es den Aufwand nicht gerade wert ist.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Und die Überstunden wollen Sie dem Arbeitgeber schenken?


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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja, klingt dumm, ich weiss, aber ich habe nach der Zeit einfach keine Kraft mehr, darüber zu streiten. Er ist ein Choleriker, der mich in den letzten 12 Monaten einfach zuviel Nerven gekostet hat (deshalb auch der Wechsel) - es mag dumm sein, aber ich werd die Überstunden wohl oder übel drauflegen. Es sei denn er eskaliert die Sache noch mal, was durchaus sein kann, weil er nun ja versucht, mir Fehler anzudrehen - Komisch, die fallen ihm erst nach meiner Kündigung auf ;) Vorher war ich "sein bestes Pferd im Stall!"

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