Hallo,
wenn es mal wieder zur Unterbesetzung kommt (in unserer Kita sehr häufig), müssen wir sehr oft Überstunden leisten.
Diese Überstunden würden wir gerne sammeln und dann zusammenhängend abfeiern, z.B. in Form eines einwöchigen Urlaubs oder kombiniert 1 Woche Urlaubstage 1 Woche Überstunden.
Kann man so etwas mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren und wenn ja wie?
Verschneite Grüße
paringu
Überstunden leisten und abfeiern beides vom Arbeitgeber zu bestimmen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatKann man so etwas mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren :
Ja, kann man.
Zitatund wenn ja wie? :
In dem man es auf ein Blatt Papier schreibt.
Entweder in Form einer einzelvertraglichen Vereinbarung oder in Form einer für alle Mitarbeiter gültigen (betrieblichen) Vereinbarung.
-- Editiert von Harry van Sell am 09.12.2017 14:27
Das Problem ist halt, dass der Arbeitgeber so einer vereinbarung nicht zustimmen muss, wenn er nicht will.
Wenn der Arbeitgeber will, geht fast alles - aber wenn er nicht will, kann man ihn zu fast nichts zwingen.
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danke für Eure schnellen Antworten
nein, zwingen möchte ich ja auch niemanden, aber das leben sollte schon aus geben und nehmen bestehen.
der ag kann entscheiden wann und wieviel überstunden ich leisten soll und ich kann entscheiden wann ich für diese überstunden frei nehme. das ist doch mehr als fair.
wie formuliert man denn eine in Form "einzelvertragliche Vereinbarung" ?
Ich würde erst einmal schauen, ob es einen Tarifvertrag gibt, der das Überstundenproblem regelt.
wirdwerden
.... TV - oder, sofern vorhanden, BR. Klassisches Thema für eine Betriebsvereinbarung.
Ansonsten ist es doch in der Praxis so, dass man den Zeitausgleich plant und auch die AN i.d.R. gut wissen, wann es geht und wann nicht - zustimmen muss der AG ja sowieso.
Es gibt ja auch Weltmeister im Überstunden bunkern. Die verwechseln letztlich Überstunden mit Lebensarbeitszeitmodellen. So etwas soll vermieden werden. Das Konstrukt, mit dem ich arbeite, sieht vor, dass Überstunden kurzfristig durch Freizeit abzugelten sind, dass sie nicht der Urlaubserweiterung dienen (Regelfall, Ausnahmen möglich). Durch dieses Modell wird dann auch klar, wann die Schaffung neuer Stellen erforderlich ist.
wirdwerden
@blaubär+
was meinst du mit tv? br (betriebsrat) haben wir nicht
überstunden bei uns abzubauen ist sehr schwierig. sind nur noch wenige kinder da, werden wir 30 minuten eher nach hause geschickt, ob wir wollen oder nicht. diese halbe stunde ist aber sofort wieder erarbeitet, da nächsten tag wieder länger gearbeitet werden muss. (kinder werden nicht rechtzeitig abgeholt, teambesprechung, veranstaltungen, krankheitsfälle)
um wirkungsvoll überstunden abzubauen, sehe ich nur die möglichkeit, die überstunden am stück, also tageweise abzubauen.
interessant wäre auch mal zu wissen inwieweit geregelte arbeitszeiten eingehalten werden müssen. wir bekommen jeden freitag einen dienstplan, der dann in der nächsten woche sehr oft geändert wird.
den küchendienst müssen wir auch ständig übernehmen, da unsere küchenkraft ebenfalls oft krank ist.
alles nicht sehr schön und wenn wir mal einen tag frei haben möchten, ist das jedes mal ein riesen akt.
deshalb möchte ich gern eine vernünftige lösung finden die für beide seiten akzeptabel ist.
wenn ihr vielleicht eine idee habt, wie man so etwas formulieren könnte, wäre ich euch sehr dankbar.
und nun einen schönen 2. advent
paringu
Steht im Arbeitsvertrag irgendetwas zu einem Tarifvertrag? Diakonie, Awo, TvL...... kann da stehen, die Tarifverträge enthalten Regelungen, wie mit Überstunden zu verfahren ist.
Steht ansonsten irgendetwas zu Überstunden im Arbeitsvertrag?
TV ist Tarifvertrag, AV Arbeitsvertrag; BR Betriebsrat ..
/// Diese Überstunden würden wir gerne sammeln und dann zusammenhängend abfeiern, z.B. in Form eines einwöchigen Urlaubs oder kombiniert 1 Woche Urlaubstage 1 Woche Überstunden.
Das Anliegen verstehe ich sehr gut und würde manches auch erleichtern; z.B. zu wissen, dass ich zwischen Weihnachten und Dreikönige ein paar Tage abbummeln kann, einen Block Zeitausgleich dem geplanten Urlaub vor- oder nachschalten usw.
Wenn eure Kita keinen BR hat, so vielleicht der Verband (Caritas, Diakonie), auch Kitas in kommunaler Trägerschaft stehen diesbezüglich doch oft ganz gut da - mal auf der Ebene der Fachaufsicht nachfragen, könnte weiterführen.
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