Überstunden leisten und abfeiern beides vom Arbeitgeber zu bestimmen?

9. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
paringu
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 41x hilfreich)
Überstunden leisten und abfeiern beides vom Arbeitgeber zu bestimmen?

Hallo,

wenn es mal wieder zur Unterbesetzung kommt (in unserer Kita sehr häufig), müssen wir sehr oft Überstunden leisten.
Diese Überstunden würden wir gerne sammeln und dann zusammenhängend abfeiern, z.B. in Form eines einwöchigen Urlaubs oder kombiniert 1 Woche Urlaubstage 1 Woche Überstunden.
Kann man so etwas mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren und wenn ja wie?

Verschneite Grüße
paringu




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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von paringu):
Kann man so etwas mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren

Ja, kann man.



Zitat (von paringu):
und wenn ja wie?

In dem man es auf ein Blatt Papier schreibt. :grins:

Entweder in Form einer einzelvertraglichen Vereinbarung oder in Form einer für alle Mitarbeiter gültigen (betrieblichen) Vereinbarung.





-- Editiert von Harry van Sell am 09.12.2017 14:27

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Das Problem ist halt, dass der Arbeitgeber so einer vereinbarung nicht zustimmen muss, wenn er nicht will.
Wenn der Arbeitgeber will, geht fast alles - aber wenn er nicht will, kann man ihn zu fast nichts zwingen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
paringu
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 41x hilfreich)

danke für Eure schnellen Antworten

nein, zwingen möchte ich ja auch niemanden, aber das leben sollte schon aus geben und nehmen bestehen.
der ag kann entscheiden wann und wieviel überstunden ich leisten soll und ich kann entscheiden wann ich für diese überstunden frei nehme. das ist doch mehr als fair.
wie formuliert man denn eine in Form "einzelvertragliche Vereinbarung" ?



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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich würde erst einmal schauen, ob es einen Tarifvertrag gibt, der das Überstundenproblem regelt.

wirdwerden

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

.... TV - oder, sofern vorhanden, BR. Klassisches Thema für eine Betriebsvereinbarung.
Ansonsten ist es doch in der Praxis so, dass man den Zeitausgleich plant und auch die AN i.d.R. gut wissen, wann es geht und wann nicht - zustimmen muss der AG ja sowieso.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es gibt ja auch Weltmeister im Überstunden bunkern. Die verwechseln letztlich Überstunden mit Lebensarbeitszeitmodellen. So etwas soll vermieden werden. Das Konstrukt, mit dem ich arbeite, sieht vor, dass Überstunden kurzfristig durch Freizeit abzugelten sind, dass sie nicht der Urlaubserweiterung dienen (Regelfall, Ausnahmen möglich). Durch dieses Modell wird dann auch klar, wann die Schaffung neuer Stellen erforderlich ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
paringu
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 41x hilfreich)

@blaubär+
was meinst du mit tv? br (betriebsrat) haben wir nicht

überstunden bei uns abzubauen ist sehr schwierig. sind nur noch wenige kinder da, werden wir 30 minuten eher nach hause geschickt, ob wir wollen oder nicht. diese halbe stunde ist aber sofort wieder erarbeitet, da nächsten tag wieder länger gearbeitet werden muss. (kinder werden nicht rechtzeitig abgeholt, teambesprechung, veranstaltungen, krankheitsfälle)
um wirkungsvoll überstunden abzubauen, sehe ich nur die möglichkeit, die überstunden am stück, also tageweise abzubauen.

interessant wäre auch mal zu wissen inwieweit geregelte arbeitszeiten eingehalten werden müssen. wir bekommen jeden freitag einen dienstplan, der dann in der nächsten woche sehr oft geändert wird.
den küchendienst müssen wir auch ständig übernehmen, da unsere küchenkraft ebenfalls oft krank ist.

alles nicht sehr schön und wenn wir mal einen tag frei haben möchten, ist das jedes mal ein riesen akt.
deshalb möchte ich gern eine vernünftige lösung finden die für beide seiten akzeptabel ist.
wenn ihr vielleicht eine idee habt, wie man so etwas formulieren könnte, wäre ich euch sehr dankbar.

und nun einen schönen 2. advent
paringu

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Steht im Arbeitsvertrag irgendetwas zu einem Tarifvertrag? Diakonie, Awo, TvL...... kann da stehen, die Tarifverträge enthalten Regelungen, wie mit Überstunden zu verfahren ist.

Steht ansonsten irgendetwas zu Überstunden im Arbeitsvertrag?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

TV ist Tarifvertrag, AV Arbeitsvertrag; BR Betriebsrat ..

/// Diese Überstunden würden wir gerne sammeln und dann zusammenhängend abfeiern, z.B. in Form eines einwöchigen Urlaubs oder kombiniert 1 Woche Urlaubstage 1 Woche Überstunden.

Das Anliegen verstehe ich sehr gut und würde manches auch erleichtern; z.B. zu wissen, dass ich zwischen Weihnachten und Dreikönige ein paar Tage abbummeln kann, einen Block Zeitausgleich dem geplanten Urlaub vor- oder nachschalten usw.

Wenn eure Kita keinen BR hat, so vielleicht der Verband (Caritas, Diakonie), auch Kitas in kommunaler Trägerschaft stehen diesbezüglich doch oft ganz gut da - mal auf der Ebene der Fachaufsicht nachfragen, könnte weiterführen.

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