Überschriebenes Haus im Erbfall

6. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tilo28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Überschriebenes Haus im Erbfall

Hallo,

Zu Lebzeiten meines Vaters hat meine Schwester B ein Haus überschrieben bekommen, das meinen Eltern gehört hat. Ich Wohne seit 15 Jahren mit meinen Eltern zusammen in einem zwei Familienhaus das meiner Mutter und Co. gehört, da mein Vater schon vor 4 Jahren gestorben ist.

Als mein Vater gestorben ist und es ums Erbe ging, wollten sich meine beiden Schwestern nicht aus dem Haus auszahlen lassen. Sie sind nun seitdem zu jeweils 1/16 Miteigentümer (1/16 = Erbteil vom Vater). Wenn der Todesfall meiner Mutter eintritt zu jeweils 1/8. (mein Vater hat kein Testament gemacht, jedoch meine Mutter und nach diesem bin ich Alleinerbe)

Mit Schwester A konnten sich nun meine Mutter und Ich einigen, sie ist zufrieden. Schwester B die das andere Haus überschrieben bekommen hat möchte nun sehr viel Geld sehen und sich aus dem Haus auszahlen lassen, ihr Anwalt stellt jedoch übertriebene Forderungen, somit wird es wohl auf ein Gerichtsverfahren rauslaufen.

In der Urkunde die jede Partei bei der Überschreibung des Hauses an Schwester B bekommen hat steht nun folgender Text den ich leider nicht zu 100% verstehe:

"Erbrechtliche Bestimmungen

Die Übergabe erfolgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge so, daß sich der Erwerber den Wert der heutigen Zuwendung auf alle Pflichtansprüche in den Nachlaß des Veräußerers anzurechnen hat.

Der Erwerber und seine Geschwister verzichten auch mit Wirkung für ihre Abkömmlinge sowohl gegeneinander als auch gegenüber dem Veräußerer auf alle Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen aller bis heute, insbesondere mit der heutigen Urkunde erfolgten Zuwendung der Veräußerers. "

Kann mir jemand diesen Text für Normalos "verständlich" erklären und ob er in unserem fall irgend etwas bedeutet?

Ich danke für jede Antwort,
lg Tilo


-- Editier von Tilo28 am 06.06.2017 17:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
der Erwerber den Wert der heutigen Zuwendung auf alle Pflichtansprüche in den Nachlaß des Veräußerers anzurechnen hat.


Das heißt letztlich, dass der Erbteil der Schwester um den Wert des Hauses gekürzt wird. Wahrscheinlich hat sie dann keine Erbansprüche mehr.

Zitat:
Der Erwerber und seine Geschwister verzichten auch mit Wirkung für ihre Abkömmlinge sowohl gegeneinander als auch gegenüber dem Veräußerer auf alle Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen aller bis heute, insbesondere mit der heutigen Urkunde erfolgten Zuwendung der Veräußerers.


Auf Ansprüche wegen der Hausschenkung haben alle Geschwister verzichtet. Ohne so einen Verzicht hätten die Geschwister ggf. einen Pflichtteilergänzungsanspruch gehabt.

Zitat:
Schwester B die das andere Haus überschrieben bekommen hat möchte nun sehr viel Geld sehen und sich aus dem Haus auszahlen lassen, ihr Anwalt stellt jedoch übertriebene Forderungen, somit wird es wohl auf ein Gerichtsverfahren rauslaufen.


Ich gehe davon aus, dass die Schwester keine Ansprüche hat und auch ihren Miteigentumsanteil am Haus herausgeben muss.

Zitat:
Wenn der Todesfall meiner Mutter eintritt zu jeweils 1/8.


Seid Ihr 8 Geschwister?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tilo28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für deine Antwort, nun verstehe ich den Text eindeutig.

Wir sind 4 Geschwister, allerdings haben die anderen 3 jeweils eine hohe Geldsumme bekommen und ich nicht. Durch das Erbe wurde jedem von uns ein "Pflichtanteil" von 1/16 des Hauses gegeben, dies hat der Notar so festgelegt. Um diese hohe Geldsumme die meine Geschwister bekommen haben auszugleichen, bin ich nach dem Testament meiner Mutter Alleinerbe.

Deswegen bekommt nochmals jeder 1/16 Pflichtanteil und ich den Rest des Hauses.

Schwester B hat ihr Haus allerdings vor ein paar Jahren verkauft, welcher Wert wird nun von ihrem Erbe abgezogen? Der Verkauf wert, ein Geschätzter wert? oder geht es um den wert den das Haus bei der Überschreibung hatte?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Schwester B hat ihr Haus allerdings vor ein paar Jahren verkauft, welcher Wert wird nun von ihrem Erbe abgezogen? Der Verkauf wert, ein Geschätzter wert? oder geht es um den wert den das Haus bei der Überschreibung hatte?


Es geht um den Wert bei der Überschreibung.

Zitat:
Deswegen bekommt nochmals jeder 1/16 Pflichtanteil und ich den Rest des Hauses.


Die Schwester, die das Haus bekommen hat, hat keinen derartigen Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

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