Übernahme nach Ausbildung als JAV

17. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
jj_2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme nach Ausbildung als JAV

Hallo! Ich bin JAV in einem Betrieb mit über 1000 Angestellten. Der Betriebsrat hat mir versichert, nach meiner Ausbildung aufgrund meiner Tätigkeit einen Anspruch auf eine unbefristete, Vollzeitstelle zu haben.
Heute habe ich jedoch ein Schreiben vom Personalchef erhalten, dass sagt, dass meinem Wunsch nach einem unbefristeten Anstellungsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung nicht nachgekommen werden kann.
Nach einem persönlichen Gespräch mit der Personalabteilung wurde mir zudem noch davon abgeraten zu klagen, da ich damit auch eine Einstellung für 12 Monate verlieren könnte. Darüber hinaus wurde mir schon fast ein schlechtes Gewissen eingeredet, dass der Betrieb, sollte ich unbefristet übernommen werden, Konsequenzen daraus ziehen könnte und als Folge weniger Azubis neu einstellen würde.. Hallo!?!
Was von dem ganzen entspricht der Wahrheit?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es gibt hier keine Wahrheit, die Ihnen von Aussenstehenden mitgeteilt werden kann.

Ich hab nur eine Idee, was Sie tun könnten.
Erst mal würde ich den Betriebsrat über den Vorschlag des Personalchefs informieren und eine Stellungnahme einfordern. Wissen die etwas über den Grund, trifft das nur Sie oder auch andere? etc.

Besonders die Drohung, dass aufgrund einer Klage Ihre befristete Anstellung hinfällig ist, ist ja wohl glatt Erpressung. Auch der Hinweis, dass Ihretwegen weniger Azubis eingestellt werden würden, dürfte den Betriebsrat brennend interessieren!

An Ihrer Stelle würde ich den BR informieren und ein weiteres Gespräch mit dem Personalchef in Begleitung des BR einfordern. Aus Erfahrung weiß ich, dass solche Gespräche ganz anders verlaufen und der Arbeitnehmer das ja wohl komplett falsch verstanden haben soll. Vorgesetzte führen gerne solche unsachlichen Gespräche, um Mitarbeiter mürbe zu machen.



-- Editiert von hamburgerin01 am 18.10.2005 01:02:49

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#2
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Rechtslage ist ganz eindeutig:

§ 78a BetrVG

Verlangt ein Auszubildender, der der JAV angehört, innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Du solltest deshalb auf jeden Fall schriftlich deine Weiterbeschäftigung einfordern...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Allerdings gild dieser § nur bei ordentlichen Mitgliedern der AV. Bei unordentlichen sieht die Sache neuerdings ganz anders aus.
Aber wenn du in der AV bist, dann bist du zwangsläufigt auch Gewerkschaftsmitglied und die können dir auf jeden fall kostenlos professionellen Rat geben. Einfach dort einen Termin vereinbaren und den Fall schildern! Bekommt der AG ein Schreiben von verdi, dann sieht die Sache auf einmal ganz anders aus (war zumindest bei mir so ;)

Viel Glück

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#4
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

@hamburgerin
diese "erpressung" ist aber nichts besonderes.
das wird ja auch oft von nicht involvierten behauptet, damit die ihre ruhe haben.
wenns nach dem ginge, was mir vor und anfangs der ausbildung verpsrochen wurde, würd ich jezt mit ner 35stunden woche und 2200 brutto mir bei s**m*ns die sonne auf den bauch scheinen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

--Diese Erpressung ist nichts besonderes.--

@Chris83KA
Stimmt und ist anscheinend inzwischen der allgemein übliche Umgang mit Arbeitnehmern. Nur weil das üblich ist, muß ich es als AN aber nicht tatenlos hinnehmen.

Es gibt da eben noch Gesetzte, die dem willkürlichen Handeln von Arbeitgebern Einhalt gebieten.
Deshalb verhalten die sich ja auch immer wieder erstaunlich kooperativ in einem gemeinsamen Gespräch mit der AV.

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