Übernahme Vertrag Fitnessstudio

20. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476805-63
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme Vertrag Fitnessstudio

Hallo!Vielleicht kann mir jemand helfen und zwar: ich musste/wollte heute meinen Vertrag in einem Fitnessstudio an jemand anderen überschreiben (sie war auch mit), ich war vor ca.2 Jahren in derselben Situation (hab auch von jmd.übernommen). Ich musste damals keine Anmeldegebühr zahlen und der Vertrag lief nur noch bis Ende seiner alten Laufzeit. Heute wurde dem potentiellen Neumitglied gesagt, Sie müsse 100Euro Anmeldegebühr zahlen und der Vertrag geht neu los. Dann hat doch die Bezeichnung "Übernahme" gar keine Berechtigung?In der BestätigungsMail zur Kündigung meines Vertrages hatte das Studio auch geschrieben, ich könne einem Familienmitglied/Freund etc.den Vertrag überschreiben (ohne Nennung von Kosten). Wie ist das zu bewerten...?Ich bin beruflich angeordnet, immermal, Ich will also nicht "einfach so" das Studio wechseln...Der Vertrag "ruht" immer nur für die Zeiten der Abordnung..auf eine Einigung, dass ich dann am WE wenigstens kommen kann (für zb
5 Euro/Tag ließ sich das Studio nicht ein..) Vielen Dank im Voraus ☺

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nach dem ersten Satz hätte ich gesagt, dass du auf so eine Umschreibung typischerweise gar keinen Anspruch hast.

Dann schreibst du von einer eMail, in der die Übernahme des Vertrages durch einen Dritten angeboten wird. Klingt also tatsächlich für ein "Du kannst per sofort kündigen ohne Kündigungsfrist, wenn du einen Neukunden besorgst."

Bevor hier im Forum wild spekuliert wird: Wie ist denn der exakte Wortlaut der gesamten Kündigungsbestätigung, also der eMail?

Die Frage ist: Lässt sich damit ein verbindliches Angebot ableiten oder war es viel zu schwammig und unverbindlich, so dass es letztendlich nicht klar ist, was nun die Konditionen bei einer Übernahme waren.
Ob man sich auf das damals von dir kostenlose Übernehmen des Vertrages berufen kann würde ich bezweifeln. Außerordentliche kulante Regelungen sind keine Pflicht für einen Anbieter. Solange er damit nicht wirbt und das nirgendwo in Verträgen fest versprochen wird...


-- Editiert von mepeisen am 20.10.2017 19:26

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb476805-63
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort:) hier der Wortlaut der Mail:

"Sehr geehrte Frau Wolf,

wir bedauern Ihren Entschluss, Ihre Mitgliedschaft bei Fitness First zu kündigen sehr und bestätigen Ihnen den Austritt zum 30.11.2018.


Sollten Sie auch zukünftig auf die Vorteile von regelmäßigem Fitnesstraining und Wellness nicht verzichten wollen, können Sie bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft die Kündigung ohne zusätzliche Kosten in Ihrem Club zurücknehmen.

Alternativ können Sie Ihren Vertrag gerne bis zur Beendigung Ihrer Mitgliedschaft, mit Beginn einer neuen Grundlaufzeit an einen Freund oder Bekannten übergeben, sofern dieser nicht bereits Mitglied bei Fitness First ist. "



Ändert das etwas positiv....?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb476805-63):
Dann hat doch die Bezeichnung "Übernahme" gar keine Berechtigung?

Doch der Kunde übernimmt ja den Platz den Du frei machst.



Zitat (von fb476805-63):
ich könne einem Familienmitglied/Freund etc.den Vertrag überschreiben (ohne Nennung von Kosten). Wie ist das zu bewerten...?

Kosten stehen in der Preisliste und werden vor dem Vertragsabschluss bekannt gegeben. Also üblich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb476805-63
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das meine ich-》übernimmt meinen Platz -》quasi mich-》mit Rechten/Pflichten. Dachte ich.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Puh, hart an der Grenze. Im zweiten Absatz steht "kostenlos wieder aufnehmen". Im dritten Absatz dann "Alternativ". Also ich persönlich würde da herauslesen, dass es ein eindeutiges Angebot gab, dass jemand den Vertrag ohne neue Abschlussgebühr übernehmen kann.

Ob ein Richter das auch so herauslesen würde, ist die Frage. Davon ab gibt es halt ein Problem. So wie es derzeit läuft: Der Neukunde bekommt die Abschlussgebühr in Rechnung gestellt. Was dann? Bezahlt er nicht, wird er irgendwann rausgeworfen und das Studio verlangt Schadensersatz. Und schon hat man einen Streit am Backen, den man nicht will.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Im zweiten Absatz steht "kostenlos wieder aufnehmen".

Nö, da steht das man die Kündigung ohne zusätzliche Kosten zurücknehmen kann.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
fb476805-63
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das habe ich so verstanden. Die Kündigung. Nicht die Übernahme.Das ist ein anderer Satz. Die Bude in Berlin macht das übrigens kostenlos, die in Leipzig nicht (obwohl es eine "Kette" ist..naja..anderer Ort vllt.andere AGB..) ... leider stehen die AGB nicht im Internet

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb476805-63):
Die Bude in Berlin macht das übrigens kostenlos, die in Leipzig nicht (obwohl es eine "Kette" ist..naja..anderer Ort vllt.andere AGB..)

Das sind Francisenemer, kleine Unterschiede gibt es da trotz vieler Standards.

Schon mal in der "Zentrale" nachgefragt, ob das frei zu entscheiden ist von den einzelnen Standorten?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
fb476805-63
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte ich befürchtet... Mach ich Montag...da war ab Freitag keiner mehr da....ich fürchte aber, dass ich dem neuen Mitglied (meiner Übernahmepartnerin) einfach die Aufnahmegebühr zahle

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nö, da steht das man die Kündigung ohne zusätzliche Kosten zurücknehmen kann.

"Vertrag wieder aufnehmen" oder "Kündigung zurücknehmen" ist doch Wortklauberei. Dennoch steht da "kostenlos". Und das ist das entscheidende. Das Wort "alternativ" bezieht den vorherigen Satz rein sprachlich erst mal mit ein.

Ob man mit dieser Argumentation, die rein sprachlich erst mal OK ist, auch vor einem Gericht durchkommen würde... Die Frage wäre halt, auf wie viel Streit der Anbieter es anlegt. Man sollte halt geschickt vorgehen und nicht direkt auf Konfrontation gehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
fb476805-63
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhm mhm..ich war halt gleich ziemlich genervt... ich werde Montag nochmal anrufen und auch auf eine Antwortmail vom Support warten (auf ihre "Alternataiv-Mail"..)

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