Übernahme Bestattungskosten; auf einmal ist doch Geld da...

23. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
schmaiki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Übernahme Bestattungskosten; auf einmal ist doch Geld da...

Moin,

hab da mal ne etwas komplexere Frage: Der Vater meiner Frau ist im Juli verstorben. Er als auch seine Ehefrau (Stiefmutter meiner Frau) haben kein Einkommen außer Hartz4.

Nun hat die Ehefrau natürlich einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Alle weiteren "Betroffenen" haben diesen auch gestellt, außer der Bruder meiner Frau. Er denkt nicht daran, irgendetwas zu zahlen. Weil dieser seinen Antrag trotz mehrmaliger Aufforderung des Sozialamtes nicht gestellt hat, zieht sich die ganze Sache hin...

Nummer eins: Da die Frau des Verstorbenen eine Anzahlung beim Bestattungsinstitut leisten musste, hat meine Frau ihr halt Eintausend Euro gegeben.

Nummer zwei: Die Ehefrau des Verstorbenen hat nun (ohne Mist) 9500 Euro im Lotto gewonnen!! ...hat die uns selbst erzählt mit dem Anhang, dass sie nächstes Jahr nach Sri Lanka fliegt...

Sie sieht sich aber auch nicht in der Verantwortung, dieses Geld anzugeben bzw. die Kosten zu übernehmen. Weiterhin macht sie auch keine Anstalten, uns unsere Eintausend Euro zurück zuzahlen.

Nun zu euch netten Forumsusern: Was kann man hier tun, was sollte man hier tun und was sieht das Recht hier vor??

Besten Dank schon mal und haut rein!!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wer ist Erbe? Gibt es ein Testament?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schmaiki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin,

Nein, es gibt kein Testament und das Erbe sind Schulden... Erben sind Geschwister, Ehefrau und Kinder (meine Frau und ihr Bruder) des Verstorbenen.

Die sechs Wochen Frist ist auch längst verstrichen, das Erbe auszuschlagen, da wir dachten, man würde sich bei uns diesbezüglich von offizieller Seite melden.

Wir werden morgen beim Gericht anrufen, um zu klären, ob wir das noch ausschlafen können oder das jetzt aufgebrummt bekommen. Ein entsprechendes Schreiben mit Hinweis auf Antritt\Auschlagung des Erbes ging bei uns letzte Woche ein.


Haut rein!!

-- Editiert von schmaiki am 23.10.2017 22:20

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schmaiki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Erben sind viele Geschwister, Ehefrau und Kinder (meine Frau, ihr Bruder) des Verstorbenen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Und niemand von denen ist leistungsfähig, d.h. hat ein Einkommen mit denen die Beerdigungskosten bezahlt werden können?

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#5
 Von 
schmaiki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin,
scheinbar nicht, außer uns. Da jedoch dieser Lottogewinn nun da ist, seh ich eigentlich nicht ein für die zu zahlen.

Haut rein!!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Ich fürchte, dass ich nicht die Antwort geben kann, die Du hören möchtest. Nach meiner Auffassung kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beerdigung an. Wenn es später einen Lottogewinn gibt, dann gibt es nach meiner Einschätzung vielleicht einen moralischen aber keinen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten.

Da die Reihenfolge bei der Übernahme der Beerdigungskosten wie folgt ist:
1. Ehegatte
2. Kinder
3. Geschwister
müssen Deine Frau und ihr Bruder die Aufteilung der Kosten unter sich ausmachen für den Fall, dass die Ehefrau nicht leistungsfähig war.

Das Sozialamt übernimmt übrigens keine Beerdigungskosten, wenn auch nur eine der genannten Personen leistungsfähig ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schmaiki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin,

Ja gut, hatten wir erwartet... Danke trotzdem

Wie sieht es den mit der längst verstrichenen Frist von sechs Wochen, wegen des Auschlagens des Erbes aus?? Da lief wohl ein Verfahren wegen Privatinsolvenz...


Haut rein!!

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#8
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Wie sieht es den mit der längst verstrichenen Frist von sechs Wochen, wegen des Auschlagens des Erbes aus?? Wenn die Frist um ist, ist sie um. Bei Überschuldung des Erbes bleibt dann wohl nur die Nachlaßinsolvenz.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Bei Überschuldung des Erbes bleibt dann wohl nur die Nachlaßinsolvenz.


Oder die Dürftigkeitseinrede.

Jedenfalls können Ehefrau und Kinder über diese beiden Möglichkeiten verhindern, dass sie mit eigenem Vermögen haften.
Häufig nehmen Gläubiger aber auch eine Ausschlagung hin, wenn diese nach Ablauf der 6-Wochenfrist erfolgt und daher eigentlich unwirksam ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6271 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von schmaiki):

hab da mal ne etwas komplexere Frage: Der Vater meiner Frau ist im Juli verstorben. Er als auch seine Ehefrau (Stiefmutter meiner Frau) haben kein Einkommen außer Hartz4.

Nun hat die Ehefrau natürlich einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Alle weiteren "Betroffenen" haben diesen auch gestellt, außer der Bruder meiner Frau. Er denkt nicht daran, irgendetwas zu zahlen. Weil dieser seinen Antrag trotz mehrmaliger Aufforderung des Sozialamtes nicht gestellt hat, zieht sich die ganze Sache hin...

Nummer eins: Da die Frau des Verstorbenen eine Anzahlung beim Bestattungsinstitut leisten musste, hat meine Frau ihr halt Eintausend Euro gegeben.

Nummer zwei: Die Ehefrau des Verstorbenen hat nun (ohne Mist) 9500 Euro im Lotto gewonnen!! ...hat die uns selbst erzählt mit dem Anhang, dass sie nächstes Jahr nach Sri Lanka fliegt...

Sie sieht sich aber auch nicht in der Verantwortung, dieses Geld anzugeben bzw. die Kosten zu übernehmen. Weiterhin macht sie auch keine Anstalten, uns unsere Eintausend Euro zurück zuzahlen.

Nun zu euch netten Forumsusern: Was kann man hier tun, was sollte man hier tun und was sieht das Recht hier vor??´

Die Ehefrau muss von den 9500 Euro die Bestattungskosten bezahlen. Solange das Geld noch da ist, oder ein ausreichender Teil davon, kann man das ggf. einklagen.

Wenn bei der Ehefrau nichts zu holen ist, sind die Kinder dran, also Ihre Frau und Ihr Bruder, zu gleichen Teilen, wenn beide leistungsfähig sind, ist einer nicht leistungsfähig, dann der andere. Sind beide nicht leistungsfähig, geht es weiter in der Liste. Am Ende steht die Gemeinde, wo der Verstorbene zuletzt gemeldet war.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Da die Reihenfolge bei der Übernahme der Beerdigungskosten wie folgt ist:
1. Ehegatte
2. Kinder
3. Geschwister

Zitat:
Wenn bei der Ehefrau nichts zu holen ist, sind die Kinder dran, also Ihre Frau und Ihr Bruder, zu gleichen Teilen, wenn beide leistungsfähig sind, ist einer nicht leistungsfähig, dann der andere. Sind beide nicht leistungsfähig, geht es weiter in der Liste.

Das sehe ich nicht so. Alle Erben haben die Erbschaft angenommen, somit muss eben der Erbe die Bestattungskosten zahlen, der leistungsfähig ist.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html

Das oben Zitierte gilt, wenn alle Erben ausgeschlagen haben oder nicht leistungsfähig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Das sehe ich nicht so. Alle Erben haben die Erbschaft angenommen, somit muss eben der Erbe die Bestattungskosten zahlen, der leistungsfähig ist.


Diese Auffassung teile ich zwar nicht. Allerdings ist das in diesem Fall auch egal, denn das ändert nichts daran, wer in welchem Umfang zahlungspflichtig ist.

Und ob ein Lottogewinn, den man erst nach der Beerdigung erzielt hat an der Zahlungspflicht etwas ändert bezweifele ich.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
schmaiki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin, bescheid ist nun da, schlau werden wir nicht wirklich draus...
Aber besonders interessant ist die Tatsache, dass der Bruder meiner Frau auch den Brief mit dem Bescheid für meine Frau per Post bekommen hat.

Wahrscheinlich waren beide Briefe in einem Umschlag; das Wissen wir jedoch noch nicht genau...

Mal ehrlich, dass kann ja wohl nicht sein, oder?? Immerhin Ist Frau X Frau X und Herr Y eben Herr Y?!!
Oder ist das erlaubt, wenn das Sozialamt Briefe versendet??


Besten Dank und haut rein!!

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