Überlassungsvertrag für KFZ

29. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Max2019
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überlassungsvertrag für KFZ

Hallo und guten Abend,

Es gab mal eine Diskussion zu der ich gerne eure Meinung hätte.

Nehmen wir an jemand nennen wir ihn A würde ein neueres gebrauchtes Auto von einem Verwandten bekommen, würde das gerne aber in seinem Besitz lassen z. B. mit einem Dauernutzungsvertrag. A würde das Fahrzeug aber gern auf sich anmelden und es selbst versichern in dem Vertrag soll vermerkt sein das dem Eigentümer keine Kosten entstehen und A die gesamten Kosten wie Werkstatt, Versicherung usw trägt. Das ganze soll ohne Kosten ablaufen sprich eine kostenfreie Überlassung. Es soll für den jenigen der es A überlässt, keine Kosten und kein Risiko entstehen.

Warum kein Kaufvertrag? Nun das Auto ist ein wenig mehr Wert als das bisherige Auto von A und wird daher durchaus als Vermögen gewertet.

In dem Fall geht um eiben gebrauchtwagen im. Wert von 4000 bis 7500 Euro. Wie gestaltet man das Gesetzkonform?

Das Ergebnis der Diskussion war das man einen dauernutzungsvertrag machen könnte. Wie seht ihr das?

Lg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Max2019):
Wie gestaltet man das Gesetzkonform?

Gar nicht.

Vollstreckungsvereitelung ist genau so strafbar wie Sozialleistungsbetrug. Von daher wird ein solches Scheingeschäft in dem Zusammenhang wohl als Umgehungstatbestand gewertet werden, mit den üblichen unangenehmen Folgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Max2019
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wäre es wenn A und der Verwandte gar keinen Vertrag machen so gilt ja dann der ursprüngliche Kaufvertrag. Aber darf dann A das Fahrzeug auf sich zulassen? Bei A handelt es sich um eine schwerbehinderte Person mit Ausweis wo Merkzeichen wie G und aG vorhanden wären der auf ein Fahrzeug angewiesen ist und der Verwandte will scheinbar nur unterstützen in dem Fall.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Max2019):
Aber darf dann A das Fahrzeug auf sich zulassen?

Das würde zumindest die vertraglichen Vereinbarung der Gebrauchsüberlassung vraussetzen.

Um das mal klar zu stellen: jede legale Nutzung des fremden Kfz setzt eine vertragliche Verenbarung vorraus.


Allerdings wäre eine Leihe eine Möglichkeit, dabei bleibt der Verwandte aber Eigentümer und Halter.
Ein angemessenes Nutzungsentgelt könnte dann auch die Kosten der Nutzung regeln.



Zitat (von Max2019):
Bei A handelt es sich um eine schwerbehinderte Person mit Ausweis wo Merkzeichen wie G und aG vorhanden wären der auf ein Fahrzeug angewiesen ist

Das ist durchaus ein Faktor, der das ganze zugunsten von A verschieben könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Max2019
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist scheinbar so das A niemanden schaden will und der Eigentümer das ganze nur gut meint da das aktuelle Fahrzeug von A nicht mehr wirtschaftlich wäre. A hat in dem Fall nachweislich den oben genannten Ausweis mit 80%, G, aG und B dazu fährt A seine Frau im Fall C genannt täglich zur Arbeit und sie ist alleinverdiener. A und C haben zwei gemeinsame Kinder die beide ebenfalls behindert sind und mit dem Fahrzeug der Schulbesuch, die Arztbesuche usw erledigt werden. In dem Fall scheint das Fahrzeug ja exzenziel wichtig zu sein.

Natürlich möchte A natürlich gerne auch seine Kfz Versicherungsprozente behalten und ausbauen.

Der Eigentümer würde halt am liebsten nen Kaufvertrag in Höhe von 1 Euro machen. Ein Nutzungsvertrag wäre auch eine Option nur möchte der Eigentümer aus der meisten Verantwortung sein.

Ein scheinbar komplexer Fall.

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Nicht komplex. Einfach nur "wasch mich, aber mach mich nicht nass".

Nur mal ein Beispiel: Ein Kaufvertrag iHv einem Euro ist eine Schenkung. Also Augenwischerei.

Und wo ist das Vermögensproblem? Wenn es daran redlicherweise - also ohne irgendwie schummeln zu wollen -, warum auch immer, scheitert, vllt ein günstigeres nehmen.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ein derartiger Vertrag ist grundsätzlich möglich.

Harry hat in seiner ersten Antwort aber schon auf denkbare Komplikationen die aus anderen Rechtsgebieten resultieren können hingewiesen.

Der rechtlich saubere Weg wäre wohl, dass der aktuelle Eigentümer auch Halter bleibt. Der Versicherungsnehmer (KFZ Versicherung) muss nicht der Halter sein. A Könnte das Auto also durchaus versichern.

Berry

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