Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung Anderer

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
M135i
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung Anderer

Guten Tag,

ich möchte hier kurz mein Problem / meine Fragen schildern und hoffe auf hilfreiche Antworten.

Heute bekam ich einen Brief mit dem Titel "Anhörung zum Bußgeldverfahren" in diesem Brief wird mit vorgeworfen im Dezember um 22:00 auf einer Landstraße jemanden bei unklarer Verkehrslage überholt zu haben und dabei sollen Andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sein. Dabei wird lediglich nur das Kennzeichen meines Wagens angegeben und folgender Zusatz:

Beweismittel: aufnehmende/r Beamtin/er

Zeugen: Nachname Name, POK Landkreis DGr. A

Zeuge : Nachname, Name
Zeuge : Nachname, Name


Ich kann mich an kein derartiges Überholen meinerseits erinnern und bestreite die Tat getan zu haben.
Zudem wurde ich nicht von der Polizei angehalten.

Der Ort ist eine Landstraße an der ringsherum Bäume sind, keine Einfahrten o.Ä. an denen ein Polizeiwagen stehen könne.

Ich fahre jeden Tag diese Straße zur Arbeit, und die besagte Uhrzeit passt auch mit meinem Schichtende zusammen.

Nun folgende Fragen:

Ist dies nun eine Aussage gegen Aussage Situation? Da ich den Teil " Zeugen: Nachname Name, POK Landkreis DGr. A" nicht ganz verstehe, oder müsste ich dann von der Polizei gesehen worden sein? Was bedeutet dieser Absatz?

Wie soll ich nun dagegen vorgehen? In meinen Augen wurden keine Beweise für das vermeintliche Vergehen geliefert.

Falls es noch offene Fragen zu dem Schreiben gibt werde ich versuchen diese schnellsmöglich zu beantworten.

Vielen Dank im Vorraus



-- Editier von M135i am 12.01.2016 20:05

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Ist dies nun eine Aussage gegen Aussage Situation?

Ja, bringt Ihnen aber wahrscheinlich nichts.

Zitat:
Da ich den Teil " Zeugen: Nachname Name, POK Landkreis DGr. A" nicht ganz verstehe, oder müsste ich dann von der Polizei gesehen worden sein? Was bedeutet dieser Absatz?

Vermutung: " Nachname Name, POK Landkreis DGr. A" ist der Polizist, der die Anzeige aufgenommen hat, die beiden "Zeuge : Nachname, Name" darunter sind diejenigen, die Anzeige erstattet haben und in dem Auto saßen, welches Sie überholt haben.

Zitat:
In meinen Augen wurden keine Beweise für das vermeintliche Vergehen geliefert.

Eine glaubwürdige Zeugenaussage ist ein Beweis.

Zitat:
Wie soll ich nun dagegen vorgehen?

Tendenz: Nicht auf das Schreiben antworten.

Zitat:
Falls es noch offene Fragen zu dem Schreiben gibt werde ich versuchen diese schnellsmöglich zu beantworten.

Handelt es sich bei dem Brief um eine "Anhörung als Zeuge" oder um eine "Anhörung als Betroffener"?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Der Polizist kann auch außerhalb der Dienstzeit mit Freunden im Auto unterwegs gewesen sein und diese sind seine Zeugen. Wenn er die Anzeige aufgenommen hat, sollte er m.E. nicht als Zeuge gelistet sein.

Signatur:

Meine Kommentare sind lediglich persönliche Ratschläge ohne rechtliche Gewähr.

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