Übergangsgeld?ALG1?Krankengeld?Kündidung+Reha!

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.01.2012 10:54:17
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergangsgeld?ALG1?Krankengeld?Kündidung+Reha!

Hallo.
Ich habe folgendes Problem!
Ich wurde zum 31.1.08 gekündigt.
Während Probezeit ohne Grund.
Der Grund ist aber, das ich während der Probezeit zu oft krank war.
Zur Zeit bin ich arbeitsfähig, also nicht krankgeschrieben.
Ich muß am Feb. eine Reha machen.
Nun stellt sich die Frage, was ich ab dem 1.2.08 erhalte!
ALG1?Krankengeld?Übergangsgeld.

Zur Info:
Die Entgeldfortzahlung des AG läuft bis zum 31.1.08!
Ich melde mich umgehend beim Amt arbeitssuchend.
Aber ich werde nächste Woche wieder krankgeschrieben.
Bis zum Rehabeginn Anfang/Mitte Februar!
Nach der Reha werde ich sicher noch weiter einige Wochen arbeitsunfähig sein.
Welche Leistung erhalte ich also ab dem 1.2. bis zum Rehabeginn?
Krankengeld auf Basis des letzten Gehaltes?
ALG1?

Während der Reha erhalte ich Übergangsgeld. Aber auf Basis meines lezten Nettogehaltes? oder auf Basis des zuvor erhaltenen Krankengeldes?

Ich bin mir total unsicher, welche Leistung ich erhalte.
Die KK schickt mich zum Rententräger, dieser zum Amt etc.
Keiner kann mir genau sagen,wenn ich was erhalte.

Danke
frank
PS: Ich möchte verhindern, dass ich für ein paar Tage in ALG1 rutsche, und sich dadurch das Krankengeld/Übergangsgeld verringert!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@habnefrage

verhinderst du nur, wenn du jetzt au bist.
wirst du jetzt, während du noch im arb.vertrag stehst, krank und au, erhältst du auch über die kündigung hinaus krankengeld(KG) auf basis des gehalts-70% des netto.
ü-gangsgeld auf der basis von kg, also nur unwesentlich weniger.

so, die leistungsträger schicken dich jetzt hin und her, weil du JETZT gesund bist, also nicht au und damit die maschinerie der arb.agentur anläuft. das ist ziemlich besch**, weil du ja weißt, dass du krank wirst...

red mit dem arzt, er soll dich jetzt krank schreiben, z.b. psychischer stress.
dann mußt du dich nur arb.los nicht arb.suchend melden. den antrag auf kg kannst du jetzt schon deiner gkv geben, die berechnung dauert ja etwas.

solltest du am tag, an dem die kü in kraft tritt, also 01.02 nicht au sein, erhältst du alg1 oder 2, je nachdem wie lange die sozialvers.pflichtige beschäftigung dauerte. das wäre äußerst ungünstig, denn sowohl kg als auch ü-gangsgeld würde dann nach alg 1 berechnet. bei alg2 gäbe es gar keine änderung, da sich die ausschüsse geeinigt haben, alg 2 empfänger im bezug zu lassen, da das kg so niedrig wäre, dass sie eh alg2 ergänzend beantragen müßten

und bevor hier einige wieder rumlamentieren, dass da einer auf krank macht: vielleicht ist ne op geplant, damit weiß man, dass man au sein wird

sunbee

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Wie lange warst du davor beschäftigt? Hast du Anspruch auf ALG I?

Die Entgeltfortzahlung durch deinen ehem.Arbeitgeber läuft nur solange du krank geschrieben bist!! Also nicht bis zum 31.01.2008 wenn du wie du sagst zur Zeit arbeitsfähig bist!!!Also wende dich ans Arbeitsamt.

Ab Beginn der Reha kriegst du Übergangsgeld. Für die Zeit davor ist es abhängig was du bist (arbeitsfähig/arbeitsunfähig).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@jogibear

du wirst immer lustiger. letzten satz gelesen?
nö, wa.
auch das nicht: ...'werde nächste woche wieder...'
und dies:' während der reha erhalte ich...'

sunbee

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