Übergabeprotokoll vom Autohändler notwendig

13. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
morganaz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabeprotokoll vom Autohändler notwendig

Hallo,

habe vor längere Zeit gebrauchtes Auto von einem Autohändler gekauft und dabei lediglich einen Kaufvertrag bekommen. Ist ein Übergabeprotokoll zwingend notwendig? Wie verhält es sich mit etwaigen Mängeln, wenn keines vorhanden ist? Welche Rechte hat man, um nachzuprüfen, daß der Autohändler Konrollarbeiten am Gebrauchtwagen durchgeführt hat?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Ein Übergabeprotokoll ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Zu etwaligen Mängeln, folgendes:

Mangel oder Verschleiß

Zeigt sich nach dem Kauf ein Defekt am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Defekt liegt daher regelmäßig n i c h t vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen - in der Regel durch Sachverständigengutachten - , ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festgelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.
Nach neuester Rechtsprechung BGH (Az: VIII ZR 329/03 ) hat der Käufer allerdings darzulegen und zu beweisen, ob ein Sachmangel überhaupt vorliegt.

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#2
 Von 
morganaz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich muß leider nochmals wegen des Übergabeprotokolls nachhaken. Wenn keines vorhandes ist, wie kann der Verkäufer beweisen, daß das Auto keine Mängel hatte? Reicht dafür die Unterschrift auf dem Kaufvertrag, mit der ich bestätige, daß das Auto in einwandfreiem Zustand war?

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#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Sie, müssen dem Verkäufer beweisen, das es sich bei dem Mangel, um einen Sachmangel handelt und nicht um einen normalen, alters- und Laufleistung bedingten "normalen" Mangel handelt, der üblicherweise bei diesem Auto, bei dem Alter, bei der Laufleistung auftritt.

Sollten Sie bei Ihrem Auto etwas zu beanstanden haben, wenden Sie sich an den Verkäufer und besprechen die Angelegenheit.

Bitte bedenken Sie aber, das Sie kein Neufahrzeug erworben haben sondern es sich um einen gebrauchten, Gebrauchsgegenstand handelt.

Alle Mängel die unter den normalwerweise üblich anzutreffenden Verschleißmängel vorkommen, unterliegen der Sachmängelhaftung des Händlers NICHT!

Gruß Spezi

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#4
 Von 
morganaz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe bedeutet dies ja, daß der Autohändler das Auto wissentlich mit Mängeln an Verschleißteilen verkaufen könnte? In meinem Fall war es ein korrodierter Klimakondensator und defekte Glühkerzen was ja wohl Verschleißteile sind. Diese Mängel bestanden nachweislich allerdings schon bei der Übergabe.

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#5
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Nochmal:

Bestimmte Mängel an Verschleißteilen müssen keine Sachmängel sein, für die der Verkäufer einzustehen hat.

z.B. die defekten Glühkerzen, sind dann "Normal" wenn Alter und Laufleistung des PKW mit dem im Einklang stehen.

Ebenso ein Klimakondensator, der korrodiert ist.



Sie haben hier ja noch nicht gepostet, um was für ein Auto es sich handelt, wie alt, wieviel KM, wie teuer, ob 1 oder 8 Vorbesitzer,etc.

Dies können alles Fakten sein, die eine Haftung, obder Sachmängelhaftung des Verkäufers unterliegen.

Sie müssen immer sehen, das Sie ein Gebrauchtteil erworben haben, von dem man nicht weiss, wie der oder die Vorbesitzer, ihn be- oder misshandelt haben.

Sind die gefahrenen KM im Lang- oder Kurzstreckenverkehr entstanden?

Jemand, der sehr viel Kurzstrecke fährt und das Auto z.b. 20 - 30 mal pro Tag startet, hat einen anderen Verschleiß, als jemand der 200 KM am Tag fährt und nur 3 mal starten muss.



Gruß Spezi

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#6
 Von 
morganaz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nochmals zur genaueren Erläuterung: Das Auto war zum Kaufzeitpunkt drei Jahre alt und hatte einen Kilometerstand von 140.000 km (Diesel) bei einem Vorbesitzer. Wir haben den Opel Zafira zum Preis von 10990 Euro bekommen. Inzwischen haben wir zum Vorbesitzer Kontakt aufgenommen. Dieser besitzt ein Übergabeprotokoll, bei dem genau diese Mängel (und diverse andere) festgestellt, und wertmindernd geltendgemacht wurden. Der Vorbesitzer wurde dabei auf einen Verkaufswert von 8.100 Euro runtergehandelt. Ich war der Meinung, wenn dem Autohändler diese Mängel bekannt sind, dann müßte er sie entweder beheben oder bei der Übergabe an uns mitteilen. Liege ich da falsch? Beides hat er auf jeden Fall nicht gemacht und am Auto bestehen genau die Mängel, die beim Vorbesitzer festgestellt wurden. Natürlich weiß ich, daß ich keinen Neuwagen habe, allerdings frage ich mich, was die Gewährleistung des Händlers eigentlich wert ist.

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#7
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

nennt der Händler ihm bekannt Mängel am Fahrzeug gegen sein Wissen nicht, dann ist dann fällt das unter arglistige Täuschung. Denn das Verschweigen solcher Mängel erfolgt ja in der Regel nur, um den Preis zu steigern. Ob es sich dabei nun um Verschleißteile handelt oder nicht ist dabei relativ unerheblich. Der von Ihnen geszahlte Prei liegt aus den genannten 8100 EK übrigens geschätzt etwa 1000-1500 Euro über dem üblichen.

Zwei Varianten, Sie sprechen Ihren Händler selbst an unter bitten unter Nennung der Fakten um die Behebung der wissentlich verschwiegenen Mängel. Variante 2 sie gehen direkt zu einem Anwalt und lassen das direkt von dem regeln. Ich gehe davon aus, wenn der Händler einigermaßen weiß was er tut, wird er diese Mängel beheben.

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#8
 Von 
morganaz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal zu den genauen Fakten: ich habe das Auto nicht um 8.100 sondern um 10.990 gekauft. Allerdings waren einige Extras dabei wie Autotelefon, Winterreifen Dachständer, Cd-Wechsler... Der Autohändler hat also mit dem Auto schlappe 2.900 Euro Gewinn gemacht. Bei der Übernahme vom Vorbesitzer fertigt er ein übergenaues Mängelprotokoll an, ich bekomme beim Kauf nichts un auch keine Hinweis auf bestehende Mängel. Er repariert am Opel gar nichts und gibt ihn mir, wie vom Vorbesitzer übernommen (nicht einmal die Sitze waren gereinigt) weiter. Eine Behebung der Mängel ist zweimal nicht geschehen, da sich der Autohändler darauf beruft, daß es sich um Verschleißteile handelt, bzw. Schäden von mir selbst verursacht wurden (Leck am Kühler soll ein Steinschlag gewesen sein). Der Autohändler weiß nicht, daß mir das Protokoll des Vorbesitzers vorliegt. Welche Chancen habe ich, die Mängel bezahlt zu bekommen, bzw. wie kann der Autohändler belangt werden?

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#9
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Wie bereits gesagt.

Wenden Sie sich an den Verkäufer und nennen ihm die nun bekannten Punkte.

Für die Behebung von Sachmängeln ist er der 1. Ansprechpartner.

Es spielt hier keine Rolle welchen Gewinn der VK gemacht hat.
Sie schrieben :habe vor längere Zeit gebrauchtes Auto von einem Autohändler gekauft und dabei lediglich einen Kaufvertrag bekommen>>

Also, wenn der Kühler ein Leck hat, z.B. können Sie wohl schlecht längere Zeite damit rumfahren. Somit ist dieser "Mangel" bei Ihnen entstanden.

Dafür kann der Verkäufer nun wirklich nix.



Gruß Spezi


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#10
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

wie lange fahren Sie das Auto jetzt schon? Können Sie denn beweisen, dass der Kühler nicht repariert und ausgetauscht wurde? Die Innenraumreinigung ist dafür kein Indiz. Was sind die anderen Mängel?

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#11
 Von 
morganaz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Mängel, die kurz nach dem Kauf aufgetreten sind waren: Leck im Klimakühler, Radio und Cd-Wechsler nicht benutzbar, da keine Codes vorhanden, 2. Schlüssel funktioniert nicht, Auto springt aufgrund defekter Zündkerzen schlecht an. Innerhalb des ersten Jahres wurden noch entdeckt:
Zuleitungen zu den Traversendichtungen porös (Reparatur auf eigene Kosten 400 E), und beschädigtes Gewinde bei einer Glühkerze (erforderlicher Reparaturaufwand ca. 500 E).
Ein Teil dieser Mängel war dem Verkäufer nachweislich bekannt, da er beim Vorbesitzer ein Mängelprotokoll zur Fahrzeugübernahme erstellte. Dieses Protokoll liegt uns vor und darin finden sich Passagen wie: Kühler: Klimagasverlust, Glühkerzen verbraucht und defekt, Ersatzschlüssel muß gelötet werden... Meiner Meinung nach ist dieses Protokoll ein Indiz dafür, daß der Schaden am Klimakühler, der das eigentlich Streitobjekt ist mitnichten von uns verursacht wurde, sondern schon vorher existierte und dem Autohändler bekannt war. Daß der Kühler nicht ausgetauscht wurde, ist auch für einen Laien ersichtlich.

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#12
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

wenn der Händler sagt, er hat den Kühler repariert und nun ist eine andere Stelle undicht, oder er hate einan anderen gebrauchten Kühler eingebaut, der aber voll funktionstüchtig war. Wie wollen Sie dann nachweisen, dass das nicht stimmt?

Nicht dass ich das gutheißen würde und da frech weiterkommt, würde ich nun nach der erneuten Weigerung mal einfließen lassen, dass Sie die Herren dort nun verklagen, da Sie einen Mängelbericht haben, in dem Mängel genannt sind, die Ihnen verschwiegen wurden. Vielleicht löst sich dann ja Ihr Problem.

-- Editiert von tompetti am 24.01.2006 15:53:38

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#13
 Von 
morganaz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

da der Händler ja die anderen Mängel auch nicht beheben ließ, warum sollte er gerade beim Klimkühler tätig geworden sein? Außerdem hat er auch nie behauptet er hätte ihn repariert, sondern sagt, der Schaden wäre bei mir durch einen Steinschlag (was durch einen Gutachter widerlegt wurde) entstanden. Na, ja es scheint mir auf jeden Fall nicht so einfach zu sein, wie ich gedacht habe. Am Mängelprotokoll des Vorbesitzers habe ich ebenfalls noch entdeckt, daß die vorderen Bremsscheiben bemängelt wurden. Müßte ich gerade mal checken lassen, ob die daraufhin ausgetauscht wurden. Ich nehme an, man sieht den Scheiben schon an, ob sie 1 Jahr oder 4 Jahre alt sind.
Wie sieht es eigentlich mit den Mängeln aus, die dem Autohändler bekannt waren (vgl. Mängelprotokoll des Vorbesitzers), und die wir aus Unwissenheit selbst behoben haben. Haben wir da noch eine Chance den Autohändler zu belangen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Leider hast Du bei Mängeln, die Du behoben hast, ohne sie zu reklamieren und dem Verkäufer ein Recht auch Nachbesserung einräumst keine Chance.

Bei den Bremsscheiben siehst Du, wenn Sie bemängelt wurden sicherlich einen Absatz von 2-3 mm an der Stelle wo der Bremsklotz das erste mal greift.

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