Übergabeprotokoll mit Mietvertrag verankert

31. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)
Übergabeprotokoll mit Mietvertrag verankert

Hallo,

habe nur eine kleine Frage bzgl. Mietwohnungen.
Wenn bei einem neuen Mietvertrag das Übergabeprotokoll im Mietvertrag verankert ist bzw. es im Mietvertrag schriftlich heißt,
dass das Übergabeprotokoll zum Mietvertrag gehört, was passiert dann, wenn das Übergabeprotokoll nicht unterzeichnet wird?
Ist dann der gesamte Mietvertrag hinfällig, weil das Übergabeprotokoll dort als Teil des Mietvertrages benannt wird, oder wie genau verhält sich das dann?

Viele Grüße

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nein, das Übergabeprotokoll hält lediglich den Zustand der Wohnung bei Übergabe fest, mehr nicht.

Warum wollen Sie das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben?

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#2
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Es geht darum, dass noch ein Fenster instandgesetzt werden sollte und dass die alte EBK entfernt werden kann.
Laut Makler alles kein Thema, mit der Anmerkung dass das im Übergabeprotokoll festgehalten wird.
Da im Mietvertrag steht, dass das Übergabeprotokoll zum Mietvertrag gehört, bin ich davon ausgegangen, dass es nun auch bindend ist.

Ich will das Protokoll unterschreiben.
Ging nur allgemein darum, wie das dann geregelt ist, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.

-- Editiert von Malustras am 31.03.2018 22:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Es geht darum, dass noch ein Fenster instandgesetzt werden sollte und dass die alte EBK entfernt werden kann.


Wenn das bekannt ist, dann kann das entweder im MV selber oder aber im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Wichtig dabei mE, halten SIe einen Termin fest, zu wann diese Arbeiten spätestens durchgeführt sein müssen.

Zitat (von Malustras):
Laut Makler alles kein Thema, mit der Anmerkung dass das im Übergabeprotokoll festgehalten wird.


Nun ja, wenn es festgehalten wird, und beide Parteien unterschreiben, dann sollte das auch bindend sein, ungeachtet dessen, ob das Übergabeprotokoll Bestandteil des MV ist oder nicht.

Zitat (von Malustras):
Da im Mietvertrag steht, dass das Übergabeprotokoll zum Mietvertrag gehört, bin ich davon ausgegangen, dass es nun auch bindend ist.


Ihre Frage war:

Zitat (von Malustras):
Ist dann der gesamte Mietvertrag hinfällig, weil das Übergabeprotokoll dort als Teil des Mietvertrages benannt wird, oder wie genau verhält sich das dann?


Und darauf lautet die Antwort: Nein.

Ich empfehle Ihnen darauf zu drängen, dass die durchzuführenden Arbeiten zu einem bestimmten Termin erledigt sein müssen. Sprechen Sie vorher mit dem VM oder seinem Beauftragten, dass Sie hierfür einen festen Termin vereinbart wissen wollen. ME reichen hier für das Fenster durchaus 10-14 Tage nach Mietbeginn, bei der Küche ist mir nicht ganz klar, warum diese nicht schon vor Einzug von dem VM entfernt wurde, aber auch hier sollten 10-14 Tage ausreichend sein. Hier gillt es weiterhin zu bedenken, dass die Küche evtl. noch renoviert werden muss, bevor Sie eine neue EBK einbauen lassen. Auch dies (Renovierung) sollte schriftlich festgehalten werden, auch der Kostenträger (hier ja wohl der VM) sollte eindeutig zugewiesen sein, das erspart hinterher Ärger. Lassen Sie sich auf keine mündlichen Zusagen ein, verlangen Sie alles schriftlich. Ist was mühsam, aber somit sind Sie dann auf der sicheren Seite.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Es geht darum, dass noch ein Fenster instandgesetzt werden sollte und dass die alte EBK entfernt werden kann.


Das sind beides Dinge die nicht ins Übergabeprotokoll gehören. Wenn beide Seiten einverstanden sind, kann man so etwas dennoch darin aufnehmen und das gilt dann auch.

Das Übergabeprotokoll soll eigentlich nur den Zustand der Wohnung beschreiben und keine Seite direkt zu etwas verpflichten.

Wenn sich jetzt z.B. der Vermieter weigert, im Übergabeprotokoll eine Klausel zu unterschreiben, dass die EBK entfernt werden darf, dann hat der Mieter ein Problem. Der Mietvertrag gilt trotzdem, was dazu führt, dass die EBK vom Mieter nicht entfernt werden darf.

Solche Dinge gehören in den Mietvertrag und wenn der Makler sich weigert, das darin aufzunehmen, dann sollten die Alarmglocken angehen. Ich verstehe das Problem auch nicht, denn wenn die Zusage ernst gemeint ist, dann gibt es keine Gründe, eine Aufnahme in den Mietvertrag zu verweigern.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Ohje....ich hoffe ich habe mir damit kein Ei gelegt.
Also mit dem Fenster habe ich schon gerade gelesen, dass das sowieso kein "unwesentlicher Mangel" ist und es so oder so behoben werden müsste. Da hat der Makler sicher recht.
Wegen der EBK ist das natürlich wirklich doof, wenn das nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wird und im Mietvertrag nichts geregelt ist.
Die Hausverwaltung ist etwas kleiner und die haben so einen Mustermietvertrag benutzt. Vielleicht stand es deshalb nicht darin.
Laut der Aussage des Maklers, wurde die Küche aber nur darin gelassen, damit überhaupt erstmal eine drin steht.
Das ist wirklich keine schöne Küche und die hat eben einen richtigen Opa Style ^^
Für den VM wäre es ja sinnvoll, wenn ich eine neue modernere Küche verbaue, da er laut Mietvertrag beim Auszug das Recht
hat, die Küche dann gegen eine Ablösesumme zu übernehmen, wenn er das möchte.

Ich hoffe mal, dass der Vermieter bereit ist, sich mit mir wegen der EBK zu einigen und es nicht schon bei der Übergabe gezanke gibt :D
Würde mich aber irgendwie wundern, wenn der Makler hier gelogen hätte, denn dann wäre sicher auch der Vermieter
unzufrieden. Immerhin wird ja der VM sicher auch kein Interesse daran haben, wenn der neue Mieter gleich unglücklich ist xd
Im Notfall müsste ich die Küche ausbauen und im Keller lagern. :augenroll:






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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
Ist dann der gesamte Mietvertrag hinfällig, weil das Übergabeprotokoll dort als Teil des Mietvertrages benannt wird, oder wie genau verhält sich das dann?

Man könnte den Teil der nicht unterscheiben will verklagen.
Wenn derjenige allerdings aus berechtigten Gründen nicht unterschreiben will, wird der Kläger Pech haben und alle Kosten tragen.



Zitat (von Malustras):
und dass die alte EBK entfernt werden kann.

Das darf man - dank Hausrecht - eh machen, dazu bedarf es nicht der Erlaubnis des Vermieters.
Sie sollte nur fachgerecht demontiert und eingelagert werden, damit man sie beim Auszug wieder einbauen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Die Hausverwaltung ist etwas kleiner und die haben so einen Mustermietvertrag benutzt.


Na und? Den kann man doch ändern oder ergänzen.

Es gibt genau Null Gründe für den Makler, die Änderung des Mietvertrags zu verweigern, wenn der Ausbau der EBK mit dem Vermieter abgesprochen ist. Aber wer weiß, vielleicht ist der Makler auch nur faul.

Zitat:
Laut der Aussage des Maklers, wurde die Küche aber nur darin gelassen, damit überhaupt erstmal eine drin steht.


Der Makler ist wirklich kreativ bei seinen Aussagen. Im besten Fall wurde die Küche in der Wohnung belassen, damit der Mieter und nicht der Vermieter die Entsorgungskosten tragen muss.

Zitat:
Das ist wirklich keine schöne Küche und die hat eben einen richtigen Opa Style


Aha, also hat die Küche doch nicht Schrottwert?

Zitat:
Immerhin wird ja der VM sicher auch kein Interesse daran haben, wenn der neue Mieter gleich unglücklich ist


Hoffentlich.

Warum hast Du eigentlich die dringende Empfehlung, die wir Dir in dieser Hinsicht erst vor 4 Tagen gegeben haben ignoriert?

-- Editiert von hh am 31.03.2018 23:23

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#8
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

@Harry Notfalls muss ich die Küche einlagern ja....ich hoffe mal nicht ^^

@hh Der Makler war etwas älter und ein Spaßvogel und warum das nicht geändert wurde, weiß ich auch nicht.
Ich hatte das Gefühl, dass er etwas oberflächlich war.
Könnte mir durchaus vorstellen, dass die einfach dem Mieter den Ausbau kostentechnisch überlassen wollten.
Die Küche ist auf jeden Fall sichtlich abgenutzt. Nicht kaputt, aber eben sichtlich alt und vom Design her auch sehr altmodisch.
Hat auch nur einen einfachen Elektroherd und der Kühlschrank sieht etwas siffig aus.

Ich habe die Empfehlungen des letzten Threads nicht ignoriert, habe aber gedacht, dass ich abgesichert bin,
wenn das Übergabeprotokoll zum Mietvertrag gezählt wird. Der Makler wirkte so gelassen und brachte es als selbstverständlich rüber.
Da man die Wohnung ja auch haben möchte, ist das dann ein Feuerwerk der Gefühle :-/

Aber soweit ich das jetzt online gelesen habe, muss ein defektes Fenster in jedem Fall repariert werden.
Egal ob es im MV steht, oder nicht. Die EBK ist damit wohl das einzige Problemchen, was ich dann hoffentlich mit dem VM gelöst bekomme.
Sonst muss ich sie halt wirklich einlagern.





-- Editiert von Malustras am 31.03.2018 23:36

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
habe aber gedacht, dass ich abgesichert bin, wenn das Übergabeprotokoll zum Mietvertrag gezählt wird.


Das bist Du ja auch, wenn das im Übergabeprotokoll steht. Ein Problem bekommst Du dann, wenn der Vermieter sich weigert, die von Dir gewünschten Klauseln in das Übergabeprotokoll aufzunehmen.

Zitat:
Aber soweit ich das jetzt online gelesen habe, muss ein defektes Fenster in jedem Fall repariert werden.


Das ist richtig.

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