Hallo,
wir sind 3 Leute, die eine Firma gegründet haben. Die Rechtsform ist eine GmbH & CO. KG. Nachdem wir den Überbrückungsgeld-Antrag und alle dazu nötigen Unterlagen abgegeben haben, erläuterte das Arbeitsamt mir heute, daß unsere Anträge abgelehnt worden seien.
Als Begründung wurde genannt, daß wir die Stammkapitaleinlagen zu jeweils 33%, also ein Drittel übernommen hätten (ist ja auch logisch, da wir ja 3 Personen sind). Aber laut Gesetz müsse man mindestens 50% der Stammkapitaleinlage übernehmen, um Überbrückungsgeld zu bekommen, hiess es vom Sachbearbeiter.
Ich habe das zum ersten mal gehört und wollte wissen:
1. Ist das wirklich so?
2. Was gibt es für Alternativen? Ich hab was von Existenzgründungsbeihilfe gehört, das Leute bekommen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Firma gründen und KEIN Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes haben, also somit auch auf Überbrückungsgeld (das würde auf uns zutreffen)...Wäre das eine Lösung für uns mit der Existenzgründungsbeihilfe???
Vielen Dank im voraus für die Antworten...wir sind ziemlich irritiert und ratlos, es wäre nett, wenn wir einen Anhaltspunkt oder Hilfe zu diesem Thema bekämen, danke!
Überbrückungsgeld abgelehnt...Alternative?
11. Januar 2006
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Frage vom 11. Januar 2006 | 01:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überbrückungsgeld abgelehnt...Alternative?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2006 | 17:30
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 13x hilfreich)
Hallo,
Gegen die Ablehnung des ÜG-Antrages würde ich m.E. Widerspruch einlegen, sofern Sie in Ihrem Gesellschaftervertrag eine sog. Sperrminorität vereinbart haben, d.h. dass einer der Gesellschafter die Vorhaben der anderen beiden blockieren kann.
Gruß,
KA
Und jetzt?
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