Überbrückungsgeld

25. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
CUR_CDTC
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überbrückungsgeld

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu § 57 II SGB III: Was genau ist mit der Formulierung "in engem zeitlichen Zusammenhang" gemeint? Oder anders gefragt: Ab wann zählt dieser enge zeitliche Zusammenhang zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit? Zählt er ab dem Datum meiner persönlichen Vorsprache, in der ich der Agentur für Arbeit mitteile, daß ich eine Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit i.S.d. § 57 I SGB III mitteile?

Danke für eure Antworten.

PS: Ich bin Azubi bei der Agentur für Arbeit und hätte diese Frage gern zur Klausurvorbereitung beantwortet. Leider ist es mir z.Z. aus verschiedenen Gründen nicht möglich, diese Frage meinen Fachausbildern zu stellen. Deshalb suche ich hier eine Antwort und bekomme sie hoffentlich auch!



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"Liebe Grüße

Daniel"

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