Über eBay bei einem Händler ein Handy gekauft, das nicht geliefert wurde. Händler kann Kaufbetrag ni

5. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
George1000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Über eBay bei einem Händler ein Handy gekauft, das nicht geliefert wurde. Händler kann Kaufbetrag ni

Liebe Mitglieder, ich hoffe, Ihr könnt mir einen Rat geben.

Ich habe bei einem Händler ein Handy ersteigert und per Überweisung bezahlt, weil das die einzig mögliche Zahlungsmethode war. Der Händler lieferte nicht, stattdessen schrieb er, bei ihm hätte es einen Einbruch gegeben, er könne nicht liefern, er würde mir den Betrag erstatten. Ich bekam auch von eBay die Meldung, dass er mir den vollen Kaufpreis erstatten würde. Daraufhin war er jedoch bei eBay plötzlich gesperrt, was daran liegen kann, dass er an dem Tag, als ich das Handy ersteigerte, noch mind. 8 gleiche Auktionen laufen hatte und wahrscheinlich alle Käufer eBay eingeschaltet haben.

Natürlich hat er das Geld nicht überwiesen, ich habe ihm mehrere Fristen gesetzt, aber er hält mich hin. Stattdessen übermittelte er mir vor 1 Woche die Kontaktdaten der Schuldnerberatung Advisor GmbH, die er engagiert hätte. Ich rief dort an, aber man gab mir natürlich keine Auskunft, sondern riet mir, die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben.

Ich habe mit der Verbraucherzentrale telefoniert, dort riet man mir zu einem Mahnbescheid. Aber wenn er Widerspruch einlegt, muss ich doch klagen.

Meine Frage ist nun, ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Ich habe bisher schon über 400 € ausgegeben, bei meiner Rechtsschutzversicherung habe ich einen Eigenanteil von 100 €. Ist der Händler tatsächlich verschuldet, hätte ich 500 € ausgegeben und würde wahrscheinlich nichts wiederbekommen. Ich bin ziemlich ratlos und würde mich über ein paar Einschätzungen sehr freuen!!

Vielen Dank schon einmal!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von George1000):
Meine Frage ist nun, ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten.


M.E. nach nein. Online einen Mahnbescheid beantragen wäre wohl sinnvoller. Der Sachverhalt ist so simpel, selbst wenn er widerspricht, dass sollte man selbst können. Verursacht aber auch weitere Kosten.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
George1000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Sir Berry,

Du sagst es, auch ein Mahnbescheid verursacht weitere Kosten.

Dann doch lieber einen Anwalt einschalten? Dann würde ich 100€ zahlen und den Rest meine Versicherung.

Oder das Geld gleich abschreiben?

Ich bin mittlerweile soweit, das Geld abschreiben zu wollen und nichts zu machen, aber es kann auch sein, dass er gar nicht wirklich verschuldet ist und es ein weiterer Trick ist. Die Schuldenberatung darf mir ja gar keine Auskunft geben, ob der Händler sie wirklich beauftragt hat.

Hat jemand Erfahrungswerte zu einem solchen Fall? Ich weiß einfach nicht weiter....


-- Editiert von George1000 am 05.06.2017 16:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von George1000):
Du sagst es, auch ein Mahnbescheid verursacht weitere Kosten.
Ein gewisses Risiko besteht immer..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

die sich mit 32€ aber sehr in grenzen halten.

Wobei ich bei dem Szenario ohnehin von Betrug ausgehe. Hast du denn schriftlich mit ihm kommuniziert, oder nur per mail ? Dann würde ich nämlich als erstes mal ein Einschreiben los schicken, um die Adresse zu verifizieren.
Kann dies zugestellt werden = Mahnbescheid beantragen
Kann dieses nicht zugestellt werden = Anzeige erstatten

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von George1000):
dass er an dem Tag, als ich das Handy ersteigerte, noch mind. 8 gleiche Auktionen laufen hatte und wahrscheinlich alle Käufer eBay eingeschaltet haben.


Ich würde dir auch zum MB raten, aber auch zur Anzeige.

gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
George1000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Droid):
die sich mit 32€ aber sehr in grenzen halten.

Wobei ich bei dem Szenario ohnehin von Betrug ausgehe. Hast du denn schriftlich mit ihm kommuniziert, oder nur per mail ? Dann würde ich nämlich als erstes mal ein Einschreiben los schicken, um die Adresse zu verifizieren.
Kann dies zugestellt werden = Mahnbescheid beantragen
Kann dieses nicht zugestellt werden = Anzeige erstatten


Es gibt im Internet einen Handyshop mit ihm als Geschäftsführer und es sieht so aus, als würde er dort weiterhin gebrauchte Handys und Reparaturen anbieten.

Was bringt mir der MB, wenn er widersprechen sollte? Nichts, oder verstehe ich etwas falsch?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120296 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von George1000):
Was bringt mir der MB, wenn er widersprechen sollte?

Hier muss ganz normal Klage erhoben werden, ein MB funktioniert hier nicht und würde dahher bei wahrheitsgemäßer Ausfüllung des Antrages von Geicht abgelehnt werden.

Und wenn er widerspreicht, müsste man eh das gerichtliche Verfahren einleiten.



Zitat (von Droid):
Dann würde ich nämlich als erstes mal ein Einschreiben los schicken, um die Adresse zu verifizieren.

Korrekt.
Mahnschreiben mit Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Rückzahlung.

Zahlt er nicht, nach Fristablauf ab zum Anwalt der dann Klage erhebt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hier muss ganz normal Klage erhoben werden, ein MB funktioniert hier nicht und würde dahher bei wahrheitsgemäßer Ausfüllung des Antrages von Geicht abgelehnt werden.


Weil?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von Harry van Sell):
Hier muss ganz normal Klage erhoben werden, ein MB funktioniert hier nicht und würde dahher bei wahrheitsgemäßer Ausfüllung des Antrages von Geicht abgelehnt werden.



Vor dem MB natürlich der Rücktritt - richtig.


Zitat (von Retels):
Weil?



Weil mit einem MB nur Geldforderungen geltend gemacht werden können.
Ohne Rücktritt müsste man auf Vertragserfüllung klagen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich würde Strafanzeige erstatten. Es wird eine Weile dauern, aber dann kann es gut sein daß der Händler sich plötzlich wieder meldet wegen der Erstattung. So war es bei mir einmal.

Die Anzeige kostet Sie nichts.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wobei ich bei dem Szenario ohnehin von Betrug ausgehe

Wenn es ein kleiner Selbstständiger ist, da wirklich eingebrochen wurde und keine Versicherung besteht, dann ist das noch lange kein Betrug.
Aber naja, irgendwie sind das sehr viele Wenns.

Denn:

Zitat:
Ich rief dort an, aber man gab mir natürlich keine Auskunft, sondern riet mir, die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben

Diese Reaktion ist äußerst kurios. Denn eine Schuldnerberatung sollte nicht so reagieren, sondern stattdessen freundlich bedanken, dass man sich gemeldet hat und die Sache gerade nicht an einen Anwalt übergibt (weniger Kosten, bessere Einigungsbereitschaft usw.)
Auch dass sie nicht abgeben könnte, ob sie nun beauftragt wurde oder nicht, klingt kurios.

Bei so viel Kuriositäten könnte man schon auf die Idee kommen, dass der Händler alles frei erfunden hat, vielleicht sogar die Geräte nie hatte oder dasselbe Gerät einfach mehrfach verkauft hat oder oder.

Zitat:
Die Anzeige kostet Sie nichts.

Das hat immer zwei Medaillen. Auf der einen Seite kostet das nichts und man hat mit eigenen Schritten durchaus 3 Jahre Zeit (bzw. Verjährungsfristen muss man nur beachten). Auf der anderen Seite könnte gerade die Zeit, die das noch so dauert, bedeuten, dass man am Ende in einer langen Schlage weit hinten steht...

Kann niemand vorher sehen, wie so etwas ausgeht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
George1000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Retels):
Zitat (von Harry van Sell):
Hier muss ganz normal Klage erhoben werden, ein MB funktioniert hier nicht und würde dahher bei wahrheitsgemäßer Ausfüllung des Antrages von Geicht abgelehnt werden.



Vor dem MB natürlich der Rücktritt - richtig.


Zitat (von Retels):
Weil?



Weil mit einem MB nur Geldforderungen geltend gemacht werden können.
Ohne Rücktritt müsste man auf Vertragserfüllung klagen.


gruß charly


Ich bin schon bei eBay vom Vertrag zurückgetreten. Von eBay bekam ich die Nachricht, er hätte sich bereiterklärt, den Kaufpreis zu erstatten. Das bestätigte er persönlich und fragte nach meiner Kontoverbindung. Alles noch vor seiner Sperrung.

Bisher habe ich per Email die Fristen gesetzt und von ihm auch immer (hinhaltende) Antworten bekommen. Muss ich trotzdem zwingend auch per Einschreiben mahnen?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von George1000):
Ich bin schon bei eBay vom Vertrag zurückgetreten. Von eBay bekam ich die Nachricht, er hätte sich bereiterklärt, den Kaufpreis zu erstatten. Das bestätigte er persönlich und fragte nach meiner Kontoverbindung. Alles noch vor seiner Sperrung.


Das hatte ich auch so verstanden und war verwundert, dass ein Mahnbescheid nicht möglich sein sollte.

Zitat (von George1000):
Muss ich trotzdem zwingend auch per Einschreiben mahnen?


Würde ich dennoch machen. Per Einwurfeinschreiben, nach Fristablauf Mahnbescheid beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120296 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Ich bin schon bei eBay vom Vertrag zurückgetreten.

In der Praxis habe ich mit diesen "ebay-Rücktritten" keine positive Erfahrung gesammelt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Weil mit einem MB nur Geldforderungen geltend gemacht werden können.
Ohne Rücktritt müsste man auf Vertragserfüllung klagen.


Hallo charly,

hier geht es nur noch um eine Geldforderung, da der Händler den Vertrag angefochten hat.
Er kann wegen des Einbruchs die Ware nicht mehr liefern.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.239 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen