Über 700€ Strafe für ein Bild, welches man nicht hochgeladen hat.

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
user3809
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Über 700€ Strafe für ein Bild, welches man nicht hochgeladen hat.

Guten Tag,

heute kam ein Brief von einem Anwalt, welcher von mir über 700€ fordert, weil ich angeblich ein Bild verwendet habe, welches ich nicht verwenden durfte (Urheberrechtsverletzung).
Der entscheidene Punkt ist aber, dass ich dieses Bild überhaupt nicht hochgeladen habe, sondern ein anderer Benutzer aus meinem Forum und ich von diesem Verstoß überhaupt nichts wusste.
Ich betreibe nämlich ein recht großes Diskussionsforum, wo tausende User sämtliche Inhalte veröffentlichen können. Dabei kann man natürlich unmöglich hundertausende Beiträge auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen, auch wenn ich dies so gut wie möglich versuche.
Auch keinerlei Abmahnungen habe ich vom Urheber des Bildes erhalten, somit wusste ich bis heute nichts vom Verstoß und konnte diesen auch nicht entfernen.

Meine Frage lautet nun: Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Ich möchte natürlich keine fast 800€ für einen Verstoß bezahlen, welchen ich gar nicht begangen habe und von welchem ich überhaupt nichts wusste.
Könnten Sie mir da irgendwelche Tipps geben?

Vielen Dank im Vorraus!

-- Editier von user3809 am 07.01.2017 11:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
sondern ein anderer Benutzer aus meinem Forum und ich von diesem Verstoß überhaupt nichts wusste.
ZU schlechte Kontrolle, du bist für dein Forum verantwortlich.

Zitat:
Dabei kann man natürlich unmöglich hundertausende Beiträge auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen, auch wenn ich dies so gut wie möglich versuche.
Da gibts eigentlich nur zwei Möglichkeiten, entweder genug Leute anstellen, die einem dabei helfen alles zu kontrollieren, oder den Betrieb des Forums einstellen.

Zitat:
Auch keinerlei Abmahnungen habe ich vom Urheber des Bildes erhalten
Doch, Heute hast du das doch erhalten.

Zitat:
Wie sollte ich nun am besten vorgehen?
Einen eigenen Anwalt kontaktieren, der sich auf Abmahnungen spezielaisiert hat und für dich den Preis runterhandelt und die bmahnung an sich überprüft.

Und ansonsten, dafür sorgen, dass du ALLE Beiträge kontrolliert bekommst, oder halt mit dem Risiko leben, dass demnächst mehrere solcher Briefe eintreffen können...





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#2
 Von 
user3809
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):

Zitat:
Auch keinerlei Abmahnungen habe ich vom Urheber des Bildes erhalten
Doch, Heute hast du das doch erhalten.

Ich zitiere mal aus einem FAQ von "rechtsanwalt-schwenke.de":
Zitat:
Hafte ich auch, wenn das Bild von einem Nutzer hoch geladen wurde?
Es kommt immer wieder vor, dass die Urheberrechtsverletzung durch einen Nutzer begangen wird. Zum Beispiel verwendet der Nutzer in einem Blogkommentar als Profilbild/Gravatar ein urheberrechtlich geschütztes Bild. Oder ein Nutzer lädt ein solches Bild auf Ihre Facebook-Chronik.

In diesem Fall haften Sie erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Das heißt, der Rechteinhaber muss Sie erst auf die Rechtsverletzung hinweisen. Erst wenn Sie das Bild daraufhin nicht unverzüglich (2-5 Tage) entfernen, haften Sie und können abgemahnt werden. Sollten Sie sofort eine Abmahnung erhalten, müssen Sie weder die Unterlassungserklärung unterschreiben, noch die Abmahnungskosten tragen.

Der Inhaber hat vorher noch nie mit mir Kontakt aufgenommen und ich wusste bis heute nichts vom Verstoß.

-- Editiert von user3809 am 07.01.2017 14:00

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
user3809
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von user3809):
Zitat (von lesen-denken-handeln):

Zitat:
Auch keinerlei Abmahnungen habe ich vom Urheber des Bildes erhalten
Doch, Heute hast du das doch erhalten.

Ich zitiere mal aus einem FAQ von "rechtsanwalt-schwenke.de":
Zitat:
Hafte ich auch, wenn das Bild von einem Nutzer hoch geladen wurde?
Es kommt immer wieder vor, dass die Urheberrechtsverletzung durch einen Nutzer begangen wird. Zum Beispiel verwendet der Nutzer in einem Blogkommentar als Profilbild/Gravatar ein urheberrechtlich geschütztes Bild. Oder ein Nutzer lädt ein solches Bild auf Ihre Facebook-Chronik.

In diesem Fall haften Sie erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Das heißt, der Rechteinhaber muss Sie erst auf die Rechtsverletzung hinweisen. Erst wenn Sie das Bild daraufhin nicht unverzüglich (2-5 Tage) entfernen, haften Sie und können abgemahnt werden. Sollten Sie sofort eine Abmahnung erhalten, müssen Sie weder die Unterlassungserklärung unterschreiben, noch die Abmahnungskosten tragen.

Der Inhaber hat vorher noch nie mit mir Kontakt aufgenommen und ich wusste bis heute nichts vom Verstoß.

Der Betreiber eines WWW-Forums haftet aber dann von Anfang an für fremde Inhalte, wenn er sich diese "zu eigen" macht. Dann braucht es nicht die vorherige Information.
Ob das der Fall ist, muss man ggf. im konkreten Einzelfall prüfen.


Alles klar, danke.
Habe mir jetzt einen Anwalt zur Hilfe genommen, mal gucken was dabei rauskommt.

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