Hi, es geht um folgende Situation. Ich gehe zwei selbständigen Tätigkeiten nach, jeweils als Einzelunternehmer:
1. Freiberufliche Yogakurse (aktuell Einzelunternehmer)
2. Gewerbliche Marketingberatung (aktuell Einzelunternehmer)
Hier steht
Zitat:Generell wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn die Einnahmen im vorangegangenen bzw. ersten Geschäftsjahr die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreiten und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein werden.
Meine Fragen dazu:
1. Beziehen sich diese Beträge auf die Gesamteinnahmen über beide Unternehmen hinweg oder jeweils separat? Sprich ist es möglich für ein Unternehmen USt-pflichtig zu sein, aber nicht für das andere?
2. Ändert sich dabei etwas wenn ich z.b. das 2. Unternehmen in eine UG überführe? Ich würde gerne für das zweite Unternehmen Ust abführen, aktuell jedoch nicht für das erste.
Danke!