Nun habe ich einmal eine Frage. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) soll ein Vertrag mit einem neuen Verwalter abgeschlossen werden. Der Vertragsentwurf des Verwalters beinhaltet folgenden Passus:
"Für die Anmahnung des rückständigen Hausgeldes eines Wohnungseigentümers wird ein Kostenersatz von Euro 8 pro Mahnung zzgl. USt erhoben."
Ich komme zu der Auffassung, dass eine Mahngebühr keinen steuerbaren Umsatz für den Verwalter darstellt und somit auch keine USt in Rechnung gestellt werden kann. Schaut man sich allerdings im Internet viele Verwalterverträge an, so beinhalten alle Verträge den Zusatz "zzgl. USt"!
Wer kann zum Thema berichten.
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-- Editiert am 07.01.2011 14:55
USt für Mahnungen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
--- editiert vom Admin
Hallo Honigbiene43.
Meinst Du mit Deinem ersten Satz, Kostenersatz ist Schadenersatz und somit nicht steuerbar?
Dein Satz 2 ist die Regel bei der Regelbesteuerung.
Die Frage ist, ob die Mahnung eine Verwalterleistung darstellt. Hier mahnt der Auftragnehmer (Verwalter) beim Auftraggeber (Gemeinschaft) dessen Geldleistung an! Das soll umsatzsteuerbar sein?
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Ich komme zu der Auffassung: Wenn der Verwaltervertrag das Einziehen von Honoraren der Miteigentümer als Leistung definiert (bei sehr großen WEGs mit schlechtem Zahlungsverhalten der Eigentümer denkbar), ist es USt-bar.
Wenn die Rechtsfolge nicht entreten soll, muss der Vertrag umgeschrieben werden. Das Nichtzahlen des Honorars muss als Leistungsstörung definiert, bzw. darf nicht im "Leistungskatalog" aufgeführt werden.
Wegen der geringen Summe pro Mahnung (USt), hat sich wohl noch keine "Sau", außer mir, darum gekümmert. Ich habe ... gekümmert, weil ein neuer Vertrag abgeschlossen werden musste.
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