Wir hatten für unseren Florida Urlaub ein Ferienhaus gemietet. Nun gibt es einige Unstimmigkeiten. Der Vermieter ist ebenfalls Deutscher und lebt in Deutschland. Der Mietvertrag ist in Englisch verfasst und als Gerichtsstand den Ort des Ferienhauses eingetragen - was ich unterschrieben habe.
Wäre das denn im Streitfall bindend? Ich meine, ich hätte mal von einem Urteil gelesen, dass dies für uns Mieter unzumutbar wäre und ich trotzdem in Deutschland vor einem Gericht Klage einreichen könnte. Schließlich haben wir beide unseren Wohnsitz hier.
Danke für Antworten.
US-Gerichtsstand für Ferienhaus in USA für deutsche Gäste bindend?
27. September 2017
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Frage vom 27. September 2017 | 23:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
US-Gerichtsstand für Ferienhaus in USA für deutsche Gäste bindend?
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#1
Antwort vom 28. September 2017 | 14:05
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Hallo,
ich wuerde davon ausgehen, dass Sie am Erfuellungsort klagen muessen, und das duerfte Miami sein. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie dem Gerichtsstand zugestimmt.
Wer steht denn exakt im Mietvertrag als Vertragspartner?? Nach welchem Recht wurde der Mietvertrag geschlossen??
Viele Gruesse
bernardoselva
#2
Antwort vom 28. September 2017 | 14:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Mietvertrag steht, es gilt das Recht des Staates Florida und Gerichtsstand ist Cape Coral. Er ist auf Englisch verfasst. Wie schon gesagt, lebt aber der Vermieter, der privater Eigentümer des Hauses ist, in Deutschland. Es ist kein Reisebüro und kein Makler dazwischen geschaltet, den Vertrag haben wir direkt mit dem Eigentümer gemacht.
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#3
Antwort vom 28. September 2017 | 14:24
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Zitat........Im Mietvertrag steht, es gilt das Recht des Staates Florida und Gerichtsstand ist Cape Coral...... :
Dann duerfte das so auch bindend sein.
Zitat......Er ist auf Englisch verfasst....... :
Dann muessen Sie eine FEWO ueber einen deutschen Reiseveranstalter buchen, dann steht dort alles in deutsch und Gerichtsstand ist der Sitz des Reiseveranstalters.
Zitat......den Vertrag haben wir direkt mit dem Eigentümer gemacht...... :
Es ist egal ob der Inhaber (Vermieter) seinen privaten Wohnsitz in Deutschland hat, er koennte auch auf Groenland wohnen. Erfuellungsort ist und bleibt Florida.
Viele Gruesse
bernardoselva
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