URHEBERRECHT & COPYRIGHT

5. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
septicemia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
URHEBERRECHT & COPYRIGHT

hallo

ich betreibe ein webportal dass mit internet - support zu tun hat
sprich man kann auf meiner webseite internet einstellungen zu jedem betriebssystem finden an hand von screenshots und einer konfigurationsanleitung

meine fragen nun :

gibt es auf screenshots soetwas wie ein urheberrecht ?
( die screenshots sind zwar von uns gemacht worden aber ich denke nicht dass dies als eigenes werk oder geistige schöpfung ausgegeben werden kann da sie ja eigentlich von microsoft sind oder lieg ich da falsch ? )

darf man auf solchen screeenshots einen EIGENEN copyright bzw wasserzeichenschutz anbringen um zu vermeiden dass diese kopiert werden ? was muss man dabei beachten ?

wenn man unter diesen screenshots einen text also quasi eine konfigurationsanleitung schreibt und dazu den text von einer anderen homepage nimmt als grundlage und diesen text großteils umschreibt mach ich mich dann strafbar ?
konfigurationsanleitungen sind ja zwangsläufig gleich und da kann man nicht viel anderst schreiben es muss ja alles gleich beschrieben werden ....
ich glaube nicht dass es darauf ein copyright gibt oder ?

würde ein anderer betreiber einer webseite gleicher art auf VERDACHT von text oder screenshot "klau" eine chance haben mich verklagen zu können indem er sich auf SEIN urheberrecht und copyright beruft ??????

bzw welche beweise muss er vorbringen und wie würde dies ausgehen ?

ich weiss viele fragen aber es wäre wirklich wichtig für mich diese informationen zu bekommen da ich darüber leider nichts finden konnte im internet :(

daher bitte ich sie / euch um hilfe
mit herzlichen dank für ihre / eure bemühungen im vorraus
und ganz lieben grüßen ;)


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Diskus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

das würde mich auch Interessieren. Hab im Moment den Fall das ich Screenshots benutze die ich zugegebener massen von einer anderen Internetseite habe. Die Texte sind von mir bearbeitet worden und den Screenshots hab ich einen Namens Zug gegeben und die Seiten dann online gestellt. Nun soll ich diese Seiten löschen da einige Sachen den genauen Wortlaut haben. Bei einer Konfiguration kann ich aber nun mal wenn ich einen Button drücken soll nicht allzuviel unterschiedliches schreiben und egal was ich schreibe ist es in irgenteiner Form schon genauso erklärt worden.

Wäre also nett wenn man mal ein paar Infos bekommen könnte

Gruß Diskus

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Prinzipiell ist ein Screenshot schon ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Allerdings kann man davon ausgehen, daß dann kein Schutz vorhanden ist, wenn die Schöpfungshöhe zu gering ist.
Das wiederum hängt daran, was auf dem Screenshot zu sehen ist.
Ein normaler Screenshot eines Desktops hat sicherlich keine nennenswerte Schöpfungshöhe.

Werden hingegen Erklärungstexte hinzugefügt, der Screenshot bearbeitet (oder zeigt der Screenshot bereits ein bearbeitetes Werk), so kann hingegen ein Schutz durchaus bejaht werden.

Das hängt dann natürlich immer am Einzelfall, ob ein Schutzanspruch vorliegt.

Bloße Beschreibungstexte ("klicken Sie hier, dann dort") sind für sich alleine nicht schützbar; im Zusammenhang (grafische Präsentation) hingegen als Gesamtwerk durchaus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Diskus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, also so ganz Schlüssig ist das noch nicht. Ums zu verdeutlichen nehme ich mal ein Beispiel. Also einrichten von TDSL unter Windows XP. Dort sind einige Konfigurations einstellungen zu machen. Diese werden von Infofenstern begleitet. Diese Info Fenster sind nun mal von Microsoft und dürften wenn dann doch nur unter deren Copyright liegen. Auch die Beschreibung der z.B. IP Adresse ist zwangsläufig gleich. Ist sowas nun strafbar wenn ich mir diese Infofenster kopiere ? Die Beschreibungstexte haben in fachlicher Hinsicht auch den gleichen Wortlaut. Kann man soetwas unter Strafe stellen ?

Bei dem ganzen Wust von Informationen die ich aus dem I-Net bekomme muss ich doch nun wirklich nichts eigenes mehr unter die Info-Fenster schreiben es ist doch schon tausende Male erklärt und auch meine Seite ist schon Kopiert worden um anderen Usern zu erklären wie was eingerichtet wird.

Gruß Diskus

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Diese Info Fenster sind nun mal von Microsoft und dürften wenn dann doch nur unter deren Copyright liegen.

Dennoch ist der Screenshot ein eigenes Werk - so wie ein Foto der Mona Lisa ein eigenes Urheberrecht begründen kann, auch wenn auf das gemalte Bild schon lange kein Urheberrecht mehr besteht.

Und wenn Sie einen Porsche fotografieren, haben auch Sie das Urheberrecht und nicht Porsche.


Die Beschreibungstexte haben in fachlicher Hinsicht auch den gleichen Wortlaut. Kann man soetwas unter Strafe stellen ?

Es dürfte bei so generellen Texten wohl an der Schöpfungshöhe fehlen.

Dennoch empfiehlt es sich, eine 1:1-Übernahme zu vermeiden, schon alleine um dem ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen, falls Sie doch jemand unbedingt verklagen will. :)


Bei dem ganzen Wust von Informationen die ich aus dem I-Net bekomme muss ich doch nun wirklich nichts eigenes mehr unter die Info-Fenster schreiben


Auch die Zusammenstellung von bereits bekannten Informationen kann als Datenbank einen eigenen Urheberschutz genießen.

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