Hallo,
ich habe bei einer Kreissparkasse eine Immobilienfinanzierung laufen, hier gibt es 3 Kredite. Nun habe ich etwas Geld auf der Seite und wollte ein kleineres Darlehen mit knapp 8000 EUR Restschuld vorzeitig ablösen und dafür entsprechend auch die Vorfälligkeitszinsen bezahlen.
Der nette Bankangestellte hat mir nun aber mehrfach deutlich gemacht, dass die Kreissparkasse nur bei Verkauf oder Tod einer vorzeitigen Auflösung des kleinen Darlehens (Verbraucherdarlehen) zustimmen wird. Und das ist bei mir ja nun wirklich nicht der Fall.
Kann eine Sparkasse so vorgehen, wenn dies in dem Kreditvertrag angeblich so geregelt ist? Oder gibt es auch hier rechtliche Möglichkeiten, eine Ablösung "zu erzwingen"?
Liebe Grüße
Markus Wagner
UNMÖGLICH? Auflösung von immobiliengebundenem Darlehen bei einer Kreissparkasse
25. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 25. September 2017 | 10:14
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 4x hilfreich)
UNMÖGLICH? Auflösung von immobiliengebundenem Darlehen bei einer Kreissparkasse
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. September 2017 | 12:43
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatKann eine Sparkasse so vorgehen, wenn dies in dem Kreditvertrag angeblich so geregelt ist? :
Natürlich, und warum angeblich?
Man sollte wohl mal dringend in die Kreditverträge schauen und gucken was dort zu Sondertilgungen oder vorzeitiger Ablösung zu finden ist.
ZitatOder gibt es auch hier rechtliche Möglichkeiten, eine Ablösung "zu erzwingen"? :
Ich sehe keine.
Was vielleicht funktionieren könnte, die drei alten Darlehen zu einem neuen zusammenzufassen und dort dann die 8000€ mit einfließen lassen.
Aber auch hier, die Bank kann, muss aber nicht.
#2
Antwort vom 25. September 2017 | 12:54
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Ist das Darlehen zinsgebunden? Wann wurde das letzte Mal über die Zinsen verhandelt?
Und jetzt?
Schon
266.756
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
46 Antworten