UK: Rückgaberecht in AGB des Onlinshops vs. EU-Recht

17. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
mariamariamaria
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
UK: Rückgaberecht in AGB des Onlinshops vs. EU-Recht

Hallo zusammen,


vor kurzem habe ich ein Kleidungsstück bei einem Londoner Onlineshop bestellt. Die Ware erhielt ich am 27.02.2017. Da mir dieses zu groß war, beantragte ich am 06.03.2017 (also nach 7 Tagen) eine Rücksendung und Rückerstattung. Ich bekam eine E-Mail mit einer Auftragsnummer, welche ich auf die Sendung schreiben sollte. Die Sendung mit der Rückgabeware gab ich am 11.03.2017 (6 Tage nach Antragstellung) bei der Post ab.

Heute erhielt ich von dem Shop eine Benachrichtigung, dass die Ware eingegangen sei, aber man mir den Betrag leider nicht rückerstatten würde. Ich würde mich nicht innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist befinden, welche am 13.03.2017 abgelaufen wäre.


Auf der Website heißt es in der "return policy" auszugsweise:

- "You have 14 days to return [the item] to us from the day we deliver your order (or from the date we make our first delivery attempt)."
- "To return any items within the 14 day period you must first request a Returns Authorisation Number (R.A.N). "
- "We cannot issue refunds, exchanges or credit notes on items returned to us after 14 days."
- "For International orders customers are responsible for returns taxes and please make sure you allow enough time to meet to 14 day return period."



...Auf meine Bitte nach Kulanz bekam ich immerhin eine Rückerstattung in Form von Guthaben beim nächsten Einkauf angeboten. Allerdings möchte ich lieber mein Geld zurück!

Kann ich an dieser Stelle mit dem EU-Recht argumentieren, welches eine 14-tägige Rücksendefrist ab Eingang des Formulars für die Rückgabe vorsieht (Link zu Europa.eu)? Oder stechen die eigens vom Shop festgelegten Rückgabefristen das EU-Recht?

Für jede Hilfe oder jeden Ratschlag bin ich wirklich dankbar!


Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Maria

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9 Antworten
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#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Die zugrundeliegende EU-Richtlinie wirkt grundsätzlich nicht unmittelbar, dh sie muss erst in nationales Recht umgewandelt werden.

Zunächst müsste man daher schauen, welchen Staates Recht hier anzuwenden ist. Das ist wohl das Recht von England oder Deutschland. Normalerweise müsstest du zuvor auch schauen, vor welchen Gerichten du klagen darfst, und dann entscheidet prinzipiell das Recht des Gerichtsstaates, welches Recht es anwenden möchte. Hier ist das aber erstmal egal, weil die Gerichte beider Staaten sich hierzu der Rom I-Verordnung bedienen (die Verordnung wirkt im Gegensatz zur Richtlinie unmittelbar).

Möglich ist, dass deutsches Recht anzuwenden ist; schau dazu mal in Art. 6 Rom I-VO . Wenn der Händler seine Tätigkeit irgendwie auf Deutschland ausgerichet hat - auch eine Lieferung kann meines spontanen Erachtens dazugehören -, ist (jedenfalls im Ergebnis) deutsches Recht anwendbar.

Dies alles ist aber relativ egal. Soweit ich das recht überblicke, weicht das englische Widerrufsrecht nicht mehr wesentlich vom deutschen ab (und dürfte es aufgrund der Richlinie auch nicht). Sobald der Artikel da ist, hast du 14 Tage Zeit, zu widerrufen. Ab der Widerrufserklärung hast du bis zu 14 Tage Zeit zur Rücksendung.
Details dazu findest du in den Consumer Rights Regulations 2013 (das ist nicht die EU-Richtline (das wäre eine "directive"), sondern die für England geltende "nationale" Vorschrift), 29 ff., falls du dazu nachlesen möchtest. Wie ich dich einschätze, möchtest du dem Händler auch etwas substantiiertes entgegensetzen.

Demgemäß würdest du am besten 1. dich auf die deutschen Vorschriften berufen und 2. auf die für England geltenden Provisions hinweisen.

Freue mich stets über Nachfragen und will immer auch das Ende der Geschichte hören.

-- Editiert von Droitteur am 18.03.2017 12:25

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von mariamariamaria):
Auf der Website heißt es in der "return policy" auszugsweise:

- "You have 14 days to return [the item] to us from the day we deliver your order ... "


Weil nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert wird ( sondern "nur" eine Art "Rückgaberecht" eingeräumt wird ), können Verbraucher 12 Monate lang widerrufen:

"You must tell the customer they can cancel their order up to 14 days after the contract was made. If you don’t tell the customer about their right to cancel, they can cancel at any time in the next 12 months."
Government Digital Service
https://www.gov.uk/online-and-distance-selling-for-businesses

Da der Online-Shop ( https://www.oxygenboutique.com/returns ) zudem seine Identität verschweigt, verlängert sich die Widerrufsfrist auch aus diesem Grund auf 12 Monate:

"Key information which the trader must provide includes:
(...)
information about the seller, including their geographical address and contact details and the address and identity of any other trader for whom the trader is acting"

Failure to provide the required information, or to provide it in the way set out in the regulations, could result in cancellation rights being extended by up to a year."
http://www.which.co.uk/consumer-rights/regulation/consumer-contracts-regulations

Zitat:
stechen die eigens vom Shop festgelegten Rückgabefristen das EU-Recht?


Der Shop erklärt, daß die Regeln jedenfalls die gesetzlichen Käuferrechte unberührt lassen sollen:

"This returns policy does not affect your statutory rights."

RK

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Für jede Hilfe oder jeden Ratschlag bin ich wirklich dankbar!

Vergessen Sie es und nehmen Sie das Guthaben.
Als nicht-Brite haben Sie bei der englischen Justiz schlechte Karten - einfach, weil das britische Rechtssystem noch komplizierter ist als das deutsche. Auch wenn Sie Recht haben, werden Sie Ihr Recht nicht ohne britischen Anwalt durchsetzen können. ("Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei unterschiedliche Sachen - in UK noch mehr als in D.) Britische Anwälte sind teurer als deutsche Anwälte. Bei Streitwerten unter 10000 GBP bleibt man auf den eigenen Anwaltskosten sitzen - und zwar auch wenn man am Ende gewinnt.


-- Editiert von drkabo am 20.03.2017 11:10

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Er muss möglicherweise nicht die englische Justiz bemühen. Der TE müsste ein paar weitere Fragen beantworten - die Zuständigkeit deutscher Gerichte ist möglicherweise gegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)


Und der deutsche Gerichtsvollzier macht dann genau was?

Falls RrKOrtmann auf der richtige Fährte ist, stellt sich die Frage, ob überhaupt eine ladungsfähige Adresse vorliegt. Auf der Webseite ist jedenfalls keine namentlich bevollmächtigte Person erkennbar, an die ein deutsches Gericht eine Klage richten könnte.
Und der Blick bei Streetview auf die angegebene Adresse passt auch nicht so recht zu "London's coolest independent fashion boutique."

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Korrigier mich gern: die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils wird - rein rechtlich - innerhalb der EU doch immerhin weniger schwierig sein als dessen Erwirkung?

Schwierigkeiten in Zusammenhang damit, dass der Shopbetreiber unseriös oder sonstwie widerspenstig ist, haben ja nichts mit England zu tun, sondern gelten immer und überall. Die praktischen Schwierigkeiten, die damit eingeläutet sind, mit denen man sich als Gläubiger herumschlägt, wird natürlich kaum eine private Person auf sich nehmen; damit muss ich leider immer rechnen, wenn ich im Internet Fragen beantworte.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mariamariamaria
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten und auch die damit verbundene Recherche.

Auf das Angebot des Shops, mir einen Gutschein zu überlassen, bin ich nicht weiter eingegangen. Stattdessen habe ich erneut meine Überraschung über deren Rückgaberecht kundgetan und "freundlich aber bestimmt" darum gebeten, mir den Betrag rückzuüberweisen. Zusätzlich habe ich direkt per Link auf Europäisches wie Britisches Recht verwiesen.

Zunächst hatte ich tatsächlich überlegt, ob es das Risiko wert ist - aber einerseits ist der Streitwert nicht wahnsinnig hoch. Andererseits besteht auch in dem Falle, dass der Shopbetreiber uneinsichtig bleibt, weiterhin zumindest die Chance auf eine Gutschrift auf mein Kundenkonto.

Wenn es etwas neues gibt, gebe ich Bescheid!

Viele Grüße
Maria

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mariamariamaria
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal,

leider hat sich der Shop wieder nicht auf die Rückzahlung eingelassen.
Mit dem Verweis: "Our return policy is within your rights and you agreed to everything."

Es ist schon verwunderlich, dass man auf seine individuellen Regeln besteht, die sogar EU- und UK-Recht widersprechen...

Somit, und ohne das Wagnis einer Klage einzugehen, war ich gezwungen die Gutschrift, die mir nochmals angeboten wurde, anzunehmen.

Allen Beitragenden bin ich sehr dankbar für Eure Recherchen, Tipps und Ratschläge!
Beste Grüße
Maria

PS: Es wird Zeit für eine Rechtschutzversicherung! ;)

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

"Our return policy is within your rights and you agreed to everything."

Ich meine, darin ist sehr schön ein Totschlagargument zu erkennen.. warum braucht man so etwas bloß? :D

Naya, was soll man machen. Es ist natürlich völlig nachvollziehbar, dass du dir da kein Bein ausreißen möchtest. Herzlichen Dank dafür, dass du deine persönlichen Erfahrungen hier geteilt hast!

Auch beste Grüße :)

1x Hilfreiche Antwort

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